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Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?
14.04.2013, 13:41
Beitrag: #9
RE: Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.?
(14.04.2013 12:34)showbee schrieb:  Ja, netto wird kalkuliert; kann man das aber im Einzelfall konkret beweisen, dass das dem Verkäufer bewusst war?
Spielt das für den Käufer eine Rolle, ob dem Verkäufer das bewusst war?
Er hat die USt ausdrücklich zusätzlich zum geforderten Preis in Rechnung gestellt.
§ 10 Abs. 1 UStG sagt:
(1) Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.

Indem er Rg + USt berechnet, hat er ganz klar einen Brutto- und einen Nettoverkaufspreis definiert - ob ihm das bewusst war oder nicht.
Wenn er nun gegenüber einem ust-pflichtigen Unternehmer berichtigt, dann auf den ursprünglichen Nettokaufpreis.
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RE: Anspruch auf Rückzahlung zu Unrecht in Rechnung gestellter USt.? - tosch - 14.04.2013 13:41

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