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Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
28.03.2013, 12:28
Beitrag: #21
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Zitat:Pflichtversichert = Rente ist maßgeblich

Das kann so nicht ganz stimmen. Die TK schreibt dazu:

Zitat:Bei pflichtversicherten Rentnerinnen und Rentnern sind alle Einkünfte aus Versorgungsbezügen, zum Beispiel aus einer betrieblichen Altersvorsorge, und Arbeitseinkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit bis insgesamt 134,75 Euro monatlich beitragsfrei.

https://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versiche...ner/347588

Demnach auch Arbeitseinkommen. Aber welche Einkunftsarten ?
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28.03.2013, 13:14
Beitrag: #22
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
(28.03.2013 12:28)blindworm schrieb:  Das kann so nicht ganz stimmen. Die TK schreibt dazu:
Das ist mir ziemlich egal, ob das stimmt und noch egaler, was die TK dazu schreibt. Cool
Von meinen Rentnern zahlt kein einziger Pflichtversicherter aus anderen Einkommen KV-Beiträge.
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28.03.2013, 13:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.03.2013 13:51 von blind****.)
Beitrag: #23
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Zitat:Von meinen Rentnern zahlt kein einziger Pflichtversicherter aus anderen Einkommen KV-Beiträge.

Warum steht das dann aber im Gesetz ?

Gilt das auch für pflichtversicherte Rentner, die offiziell ein Gewerbe angemeldet haben (z.B. Photovoltaik bis 2011 oder > 30 kw) ? Da erhält die KV doch automatisch eine Rückmeldung. Die können eigentlich nicht durchs Raster fallen.




Gerade gefunden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.d.../R0815.pdf

Zitat:12.2 Als pflichtversicherter RentnerBei pflichtversicherten Rentnern werden die Beiträge aus der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, einer gesetzlichen Rente aus dem Ausland, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeitberechnet. Das gilt auch, wenn eine Krankenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften(z. B. wegen einer Beschäftigung) besteht.

Das beachten die Kassen derzeit anscheinend aber nur, wenn es durch Gewerbeanmeldung automatisch bekannt wird oder ?

Zitat:12.3 Als freiwillig versicherter RentnerBei freiwillig versicherten Rentnern hat die Krankenkasse für die Beitragsbemessung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu berücksichtigen. Aus diesem Grund sind neben der Rente der gesetzlichen
Rentenversicherung grundsätzlich auch eine gesetzliche Rente aus dem Ausland, Versorgungsbezüge, Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit sowie alle weiteren Einkünfte (z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen) beitragspflichtig.

Als jährlicher Fragebogen + Nachweispflicht mit ESt-Bescheid.
Warum aber der Unterschied zum Rentner in der KVdR ???

Sehe ich das nun richtig:

Mein Mandant ist zunächst fälschlicherweise in die freiwillige Versicherung gerutscht, obwohl zu 90% vorher AN ? Deshalb Fragebogen und KV-Pflicht.
Eigentlich ist er pflichtversicherter Rentner, der aber ein Gewerbe angemeldet hat. Somit auch da Nachweispflicht + KV ?

Und die Variante Übertragung auf Ehefrau taugt auch nichts, da die spätestens ab 2018 (Rentenbeginn) ebenfalls auf Arbeitseinkommen zahlen muss ???
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29.03.2013, 13:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.03.2013 13:05 von blind****.)
Beitrag: #24
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
telefonische Bestätigung eines KV-Experten (DAK):

pflichtversicherte Rentner in der KVdR fallen bei Nebeneinkünften zu 99% durch Raster. Laut Gesetz müsste die auch Einkünfte aus Gewerbe, selbst. Arbeit, LuF verbeitragen, nur das interessiert kein "Schwein". Der Aufwand für Fragebögen usw. wäre zu hoch.
Es sein denn, sie haben Pech und ein Gewerbeamt meldet an die KV weiter.

Dagegen werden freiwillig versicherte Rentner genau durchleuchtet.
Mit jährlichen Fragebögen + ESt-Bescheid.

Man muss sich also nicht wundern, warum die Sozialkassen leer sind.
Wenn ganze Gruppen aus Aufwandsgründen ausgenommen werden.
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29.03.2013, 20:49
Beitrag: #25
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Hallo,

@blindworm:
Du irrst: die Sozialkassen sind ja gerade voll. Daher wird nicht weiter geforscht.
Aber: sind die Kassen leer, was glaubst Du wie schnell nach neuen Einnahmenquellen gesucht wird. Und diejenigen Rentner leben auf dünnem Eis. Das Netz wird enger (siehe die Aufforderungen der Finanzämter zur Abgabe der Einkommensteuer-Erklärungen bei Rentnern rückwirkend ab 2005).
Denn auch im Sozialversicherungsrecht gilt: 4 Jahre rückwirkend können Beiträge berichtigt werden.
Und: fälschlicherweise ist Dein Rentner nicht bei den freiwilligen Mitgliedern gelandet: er war vor der Rente weder Arbeitnehmer, noch arbeitslos gemeldet noch hat er Leistungen von Jobcenter bezogen. Ergo: freiwillige Versicherung bis zur Rente - mit Gewerbe eben ...
So habe ich den Sachverhalt in Erinnerung ... Cool

Gruss
Uwe
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30.03.2013, 15:06
Beitrag: #26
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
Zitat: fälschlicherweise ist Dein Rentner nicht bei den freiwilligen Mitgliedern gelandet: er war vor der Rente weder Arbeitnehmer, noch arbeitslos gemeldet noch hat er Leistungen von Jobcenter bezogen. Ergo: freiwillige Versicherung bis zur Rente - mit Gewerbe eben ...

Er war sein ganzes Leben bis 2010 nur AN. Ab 01/12 allerdings ohne Anspruch auf ALG (da ausgelaufen) und daher diese kurze Zeit freiwillig versichert. Somit müsste eigentlich die 9/10-Prüfung greifen-> Rentner in der KVdR oder ???
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30.03.2013, 19:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.03.2013 20:01 von meyer.)
Beitrag: #27
RE: Rentner mit Photovoltaik-Anlage-> KV-Pflicht ?
(30.03.2013 15:06)blindworm schrieb:  Er war sein ganzes Leben bis 2010 nur AN. Ab 01/12 allerdings ohne Anspruch auf ALG (da ausgelaufen) und daher diese kurze Zeit freiwillig versichert. Somit müsste eigentlich die 9/10-Prüfung greifen-> Rentner in der KVdR oder ???
Dass der die Voraussetzungen für die KVdR grundsätzlich erfüllt, steht außer Frage.

Ist das der Fall, gibt es m. E. nur zwei Möglichkeiten, warum die KVdR nicht zum Tragen kommt: Der Rentner ist im Sinn der Sozialversicherung hauptberuflich selbständig tätig und unterliegt daher nicht der KV-Pflicht (§ 5 Abs. 5 SGB V) oder eine andere Pflichtversicherung geht der KVdR vor. Letzteres ist offenkundig nicht der Fall. Ersteres kann ich mir bei ausschließlichem Betrieb einer PV-Anlage ohne Angestellte auch nicht vorstellen, da das sicherlich weder einen großen Zeitaufwand erfordert noch eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben dürfte. Eine Einstufung als freiwillig Versicherter würde ich für fehlerhaft halten.

Ich kann aus den bisherigen Beiträgen im Übrigen auch nicht herauslesen, dass die Krankenkasse den Rentner nicht als in der KVdR pflichtversichert sondern als freiwillig Versicherten behandelt. Es deutet vielmehr alles auf eine Pflichtversicherung als Rentner hin. Erkennbar sollte das auch daran sein, dass die KV-Beiträge auf die Rente bei Rentenauszahlung gleich einbehalten werden.

Was mir betreffend pflichtversicherter Rentner auch erst durch diesen Thread bekannt geworden ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__237.html

Bei pflichtversichtern Rentner zählt demnach anders als bei Arbeitnehmern auch das Arbeitseinkommen zu den KV-pflichtigen Einnahmen. Das Arbeitseinkommen ist nach § 154 SGB IV der Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit zu verstehen.

Insofern ist die KV-Beitragspflicht des Gewinns auch bei einem pflichtversicherten Rentner erst einmal klar. Wie hier im Thread schon angemerkt besteht da anscheinend nur weithin ein Vollzugsdefizit und der Rentner hat das Pech gehabt, dass die Krankenkasse schon Kenntnis von den Einkünften hat. Die Zahlungen muss der Rentner zusätzlich zum Abzug von der Rente selbst vornehmen, da ja kein automatischer Einbehalt erfolgt.

Die Grundlage für die Betragsgrenze habe ich noch nicht gefunden (aber auch nicht intensiv gesucht), vermutlich ist das eine Art Nichtaufgriffsgrenze.
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