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Erbauseinandersetzung
27.03.2013, 14:40
Beitrag: #1
Erbauseinandersetzung
Hallo,
ich will mal folgenden Fall zur Diskussion stellen.

M und V haben 3 Kinder A, B und C

V stirbt. Es entsteht eine Erbengemeinschaft aus den Kindern A,B und C. Diese erben 7 Häuser (Mutter ist außen vor, den Fall hab ich vereinfacht).

Jetzt soll es zur Erbauseinandersetzung kommen. Die Erbmasse ist aber nicht so einfach zu teilen und soll auch nicht verkauft werden. Die Kinder A und B bekommen je 3 Häuser. Kind C bekommt nur 1 Haus.

Kind C erhält als Ausgleich noch 1 Haus und 200.000€ von der Mutter.

So, steuerliche Würdigung:

Meine favorisierte Idee:
Mutter wendet Haus + 200.000€ wirtschaftlich betrachtet A+B zu, damit dies C auszahlen können. Somit Schenkung M an A+B und ein Veräußerungsvorgang zwischen A+B und C.

oder weitere Idee:
Mutter wendet Haus + 200.000€ der gesamten Erbengemeinschaft zu, damit sich diese real teilen kann. Somit Schenkung M an A+B+C und kein Veräußerungsvorgang bei der Teilung zwischen A,B und C.

von mir schon verworfene Idee:
Es liegt eine Schenkung von M an C vor.
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27.03.2013, 15:26
Beitrag: #2
RE: Erbauseinandersetzung
(27.03.2013 14:40)fliederus2 schrieb:  von mir schon verworfene Idee:
Es liegt eine Schenkung von M an C vor.
Für mich ist das eine Schenkung von M an C.
M will nicht A+B etwas zuwenden, sondern dem C; A+B haben schließlich schon von V genug bekommen.
Was mit dieser Schenkung bezweckt wird (Ausgleich Wertdifferenz), halte ich für steuerlich irrelevant.
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27.03.2013, 19:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.03.2013 19:13 von Jive.)
Beitrag: #3
RE: Erbauseinandersetzung
C bekommt bei der Auseinandersetzung einfach weniger als Ihm zusteht und jetzt soll die Mutter das ausgleichen....

KAnn sie machen, muss sie aber nicht. Daher schließe ich mich eher tosch an, dass das eine normale Schenkung von M an C ist.

gibts denn keine Schulden die noch hin und herverteilt werden können?

Im Übrigen kann man solche Probleme im vorfeld vermeiden, indem man vor dem Ableben die Immobilien an die Kinder Verkauft.

Den Kaufpreis kann man über die Bank finanzieren und man hebt das Abschreibungsvolumen, Wenn die 10 Jahre um sind, ist der Verkauf steuerfrei, die Schuldzinsen sind abzugsfähig und das Geld kann man prima verteilen :-)

Ich konnte so eine ähnliche verunglückte erbfolge so "heilen", dass die Kinder das Erbe ausgeschlagen haben und Ihren Pflichtteil eingefordert haben. Anschließend hat die Mutter die Immobilien an die Kinder Verkauft und den Pflichtteil mit dem Verkaufserlös ausbezahlt.



lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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27.03.2013, 22:19
Beitrag: #4
RE: Erbauseinandersetzung
Wenn Schenkung M an C anzunehmen ist. Müsste mann doch auch über eine Schenkung von C an A + B nachdenken, oder?

C verzichtet doch bei der Auseinandersetzung zugunsten von A und B.

Und bei Geschwistern sind die Freibeträge niedrig.

Schulden gibt es keine.
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