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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
26.03.2013, 10:44
Beitrag: #41
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(26.03.2013 10:35)blindworm schrieb:  Inzwischen hat mir ein StB-Kollege aus Berlin den Vorsteherwechsel in Königs Wusterhausen bestätigt. Dann muss man sich ja über nichts mehr wundern. Es bleibt nur zu wünschen, dass die dortige Führungsetage die Profilierungssucht nicht zu weit treibt.


Das kann man alles offiziell nachlesen:

http://www.mdf.brandenburg.de/cms/detail....311127.de
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26.03.2013, 10:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2013 13:36 von Brande.)
Beitrag: #42
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(25.03.2013 16:01)taxpert schrieb:  Natürlich kennt man seine Pappenheimer, sowohl unter den StB als auch unter den Stpfl.! Und sicher macht man hier auch Unterschiede, aber es ist sicherlich wenig zuträglich, wenn in den meisten Fällen entsprechende Zusagen seitens der Berater nicht eingehalten werden.
taxpert

In den vergangenen Tagen habe ich mal darauf geachtet, was das denn gerade für Fälle sind, die nun ENDLICH fertiggestellt werden.

An diese Fälle wurde häufig schon durch das Finanzamt erinnert. Mein Antrag auf Fristverlängerung bis zu einem von mir eingeschätzten realistischen Zeitpunkt wurde abgelehnt und es wurde ein naheliegender Termin durch das FA mitgeteilt.

Viele dieser Steuererklärungen wurden von mir zurückgestellt, weil der LSth-Verein-Mitgliedsbeitrag noch nicht bezahlt wurde. Ich beobachte dann, ob die Zahlungen wieder aufgenommen werden.

Irgendwann verlieren die Leute nach langen Jahren ihren festen Arbeitsplatz. Die neuen Arbeitsverträge sind fast nur noch befristet und selten über 5,00 € - 8,50 €/Std.

Es sind meistens Tätigkeiten, die nicht unbedingt als körperlich leicht eingeschätzt werden z. B. Lagerarbeiter, Gebäudereiniger, Produktionshelfer u. Ä., die sozusagen auf die Knochen gehen und in Schichtarbeit ausgeführt werden. Wenn die Gelenke vorzeitig verschleißen, gehören die gelegentlichen Krankengeldzahlungen zum Alltag.

Zwischen jedem befristeten Arbeitsvertrag liegt ein Zeitraum von ALG, so dass kaum noch Rücklagen vorhanden sind.

Jede Zahnarzt-, Winterreifen- oder Steuerberater-Rechnung bringt den ganzen privaten Finanzplan aus den Fugen. Dann hat jede Familie einen bunten "Strauß" von Ratenzahl-Verträgen, die parallel nebeneinander abbezahlt werden.

Zur Pflichtveranlagung kommt es meistens, weil Lohnersatzleistungen die 410 € mehr oder weniger überschreiten.

Ab und zu gibt es Leute, die geben sich auf. Von denen kommt kein Geld mehr.

Ich bleibe dabei:
Wenn kein Geld, dann keine Fertigstellung der Steuererklärung. Somit muss das FA eben warten.

Selten handelt es sich hier um Steuer-Nachzahlungen. Die Erstattungen - wenn überhaupt - sind eher geringfügig.

Mag sein, dass es Polemik ist. Aber Lebenswirklichkeit ist das auch. Seit ungefähr 2005 handelt es sich nicht mehr um wenige Einzelfälle.

Leider wurden die bundesdeutschen gesetzlichen Vorschriften nicht dementsprechend angepasst, weil die wirtschaftlichen Verhältnisse regional zu unterschiedlich sind. Ermessensentscheidungen (z. B. Genehmigungen von Fristverlängerungsanträgen) werden zu selten individuell getroffen.
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26.03.2013, 11:22
Beitrag: #43
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Mag sein, dass es Polemik ist. Aber Lebenswirklichkeit ist das auch. Seit ungefähr 2005 handelt es sich nicht mehr um wenige Einzelfälle.

Liebe Brande!

Ich möchte dich ab sofort bitten solche Ausführungen nur im Off-Topic bereich zu machen. Dafür habe ich nun extra den Thread geteilt. Die allgemeine wirtschaftliche Lage ist uns allen hier bekannt und wir haben dieses Forum EXTRA DAFÜR gegründet, dass wir fachliche Diskussionen führen und nicht ein Forum wie jedes Andere werden. Allgemeine politische Diskussionen bitte außerhalb der Fachforen.

Vielen Dank!
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26.03.2013, 14:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.03.2013 14:47 von blind****.)
Beitrag: #44
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Hier ein neues Beispiel, wie es auch anders geht:

2 Fälle für VZ 2011 sind bisher noch offen, bei denen der Sachbearbeiter beim FA noch nicht telefonisch erreichbar war. Ich habe gerade angerufen und habe mich über das angenehme Gesprächsklima gefreut. Man fragte seitens des FA sogar nach, wie lange man denn die Fristverlängerung haben wolle. Schließlich wurde völlig problemlos bis 30.04.2013 !!! verlängert. Ich soll nur einen kurzen Einzeiler rausschicken.
Also es geht doch, wenn man bei der Finanzverwaltung nur will.
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