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Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
24.03.2013, 22:25
Beitrag: #31
Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(24.03.2013 15:33)blindworm schrieb:  Mit gesprächsbereiten FÄ läuft das so: Es kommt die Aufforderung, man merkt aber aufgrund der Masse der Rückstände, dass man es nicht schafft und man ruft beim FA an und vereinbart neue gestaffelte Abgabetermine. Diese hält man dann auch ein und die Welt ist in Ordnung. ...

Nur eine Frage am Rande: Oftmals werden dann ja auch Verspätungszuschläge nicht unumgänglich sein. Bist du deinen Mandanten ggü ehrlich und übernimmst die, weil du zuviele Mandate / zuwenig Mitarbeiter hast? Oder flunkerst du den Mdt was vor im Sinne von "fiese FA KW hat nicht nochmal verlängert"?
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25.03.2013, 11:34
Beitrag: #32
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Es geht um die Fälle, die bei den Beratern aus den hier bereits lang und breit erläuterten Gründen bei uns leider nur in der Warteschleife liegen. Für diese Fälle hätten wir gern ein wenig von der Kulanz zurück, die wir der Finanzverwaltung täglich entgegen bringen.

Das ist eine gute Zusammenfassung meines Anliegens dieses Threads.
Und zum Glück funktioniert das mit den meisten FÄ auch noch so. Ich hoffe nicht, dass sich die manchmal fragwürdigen Methoden eines FA überall durchsetzen.

Zitat: Oftmals werden dann ja auch Verspätungszuschläge nicht unumgänglich sein. Bist du deinen Mandanten ggü ehrlich und übernimmst die,

Wie schon oben beschrieben, lief es bisher so ab (inkl. VZ 2011), dass man vom Haupt-FA zu 99% Fristverlängerungen bis 28.02. bekommen hat. Danach wurde dann für die Restfälle einzeln telefonisch nachgefragt und ein abgestufter Einreichungsplan angeboten. Da ist das FA auch mitgegangen.
Verspätungszuschläge kenne ich auch bei Abgabe nach dem 28.02. so gut wie gar nicht. Da hält sich unser Haupt-FA sehr zurück. Es gab in den letzten 5 Jahren vielleicht max. 5 Fälle, bei denen aber immer der Mandant selbst schuld war. Ich kenne allerdings einen Kollegen aus Sachsen-Anhalt, der diese Beträge teilweise selbst zahlt.

Zitat: die, weil du zuviele Mandate / zuwenig Mitarbeiter hast?

Ich glaube, meine bisherigen Ausführungen zur Lage in den Kanzleien , scheinen noch nicht richtig rüber gekommen zu sein. Es scheint noch nicht jedem ganz klar zu sein, was draußen so vor sich geht. Es gibt nicht nur die Großkanzleien, bei denen Geld und Personal unerschöpflich vorhanden ist.
Ich arbeite z.B. im fachlichen Austausch mit 3 Kollegen zusammen. Alle diese Kollegen haben noch nie bis 28.02. alle Aufträge abarbeiten können. Da sind übrigens bei einem Berliner Kollegen sogar GmbH`s darunter.
Aus Gesprächen mit weiteren Kollegen oder Äußerungen der Dozenten in Seminaren bekommt man immer wieder mit, dass die 100%-Fertigstellung am 28.02. derzeit ein Traum ist. Es ist aufgrund der Fülle der Aufgaben in vielen Kanzleien einfach technisch nicht machbar.

Und mit zuvielen Mandanten hat es auch nichts zu tun. Der Kollege in Sachsen-Anhalt z.B. ist Einzelkämpfer und hat seine Kanzlei aus dem Nichts gegründet. Aufgrund der Lage auf einem Dorf und dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld, kann er derzeit nur Umsätze erzielen, die gerade für den Lebensunterhalt + Ansparung Rente reichen. Der wird auch nicht pünktlich fertig. Eine Vollzeitkraft kann er sich nicht leisten, eine Aushilfe für 400,- EUR muss reichen. Folglich muss dieser Kollege sogar die Löhne zeitaufwendig selbst rechnen.

Oder ein Kollege in Berlin, der seine Mandate teuer finanzieren musste. Da arbeiten zur Zeit 2 volle und 1 Teilzeit-AN. Der Mandantenstamm lässt es zu, die Darlehen zu bedienen und die (in Berlin höheren) Kosten zu tragen. Nebenbei fällt zwar Gewinn ab, der geht aber wieder in die Alterversorgung, ins Grundstück, die Kinder usw.. Da kann man nicht so einfach Personal aufstocken oder Mandate ablehnen.

Und ich selbst habe seit ungefähr 5 Jahren immer wieder mit der Fluktuation unter den weiblichen AN zu kämpfen. Es waren in der Zeit 5 AN zeitlich versetzt schwanger. 2 AN sind ganz weggegangen. Einen Ausgleich hinzubekommen, gelang bis heute nur teilweise. Vom Arbeitsamt kommt fast nichts mehr. Auf Bewerbungen melden sich ungelernte Kräfte usw.. Wenn mal einer dabei ist, der kompetent scheint, möchte die nur max. 30 Std arbeiten. Der Fachkräftemangel schlägt inzwischen voll durch.
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25.03.2013, 14:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2013 14:07 von Brande.)
Beitrag: #33
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(25.03.2013 11:34)blindworm schrieb:  Und ich selbst habe seit ungefähr 5 Jahren immer wieder mit der Fluktuation unter den weiblichen AN zu kämpfen. Es waren in der Zeit 5 AN zeitlich versetzt schwanger. ... Der Fachkräftemangel schlägt inzwischen voll durch.

Es gibt AN bei denen zwar die biologische Uhr schon tickt, aber die noch über 20 Jahre bis zur Regelaltersrente überbrücken müssen.

Ich habe es selbst erlebt, dass mir von der Arbeitsagentur knallhart gesagt wurde, dass ich keine Chance mehr auf einen Vollzeit-Job entsprechend meiner Berufsrichtung habe. Deshalb wurde mir hinsichtlich Fortbildung mit vernünftigem IHK-Abschluss und ähnlicher Wünsche (ABM...) alles abgelehnt. Stattdessen bekam ich eine sogenannte Maßnahme bei der wir z. B. amerikanische Videos (Thriller) geschaut haben. Es wurde damit begründet, dass wir durch die geförderte Maßnahme lernen, täglich früh aufzustehen.... Wäre ich nicht hingefahren, hätte man mir die Leistungen gekürzt. So sieht es aus.
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25.03.2013, 14:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2013 14:32 von meyer.)
Beitrag: #34
RE: AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(21.03.2013 20:47)Brande schrieb:  Das ist nach meiner Meinung wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Ich denke eher, dass sich da der Bearbeiter nicht so großartig Gedanken über den Einzelfall macht und das vorrangige Ziel ist, die Schätzvorschläge sauber zu bekommen. Wenn eine Nachzahlung rauskommt, hat er außerdem ja anscheinend irgendwas reingeschätzt, was zu einer Pflichtveranlagung führen würde, wenn die Zahlen passen würden.

Bei einer echten Antragsveranlagung ist es doch außerdem gar kein Problem den Verspätungszuschlag wegzubekommen (Einspruch einlegen und darauf verweisen, dass keine Pflichtveranlagung vorliegt). Man sollte natürlich sicher sein, dass es keine ist. Noch schärfer können Sie schießen, wenn die Erklärung nciht angefordert worden ist. Kommt öfter vor, als man meint. Die werden machmal irgendwie als Überwachungsfall gekennzeichnet, ohne dass dem Stpfl. davon etwas mitgeteilt wird. Der bekommt das dann erstmals durch die Erinnerung an die Abgabe mit.
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25.03.2013, 14:51
Beitrag: #35
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Ich denke eher, dass sich da der Bearbeiter nicht so großartig Gedanken über den Einzelfall macht und das vorrangige Ziel ist, die Schätzvorschläge sauber zu bekommen.

Das wollen doch aber sicher alle Bearbeiter. Nur warum setzen dann nur einzelne von denen die falschen Haken ?
Technisch ist doch für den Bearbeiter so einiges möglich. Oder warum können bestimmte Warnhinweise in der FA-Software einfach außer Kraft gesetzt werden (z.B. der Hinweis auf die 10-Tages-Regel bei EÜR / USt 11 eines Jahres) ?
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25.03.2013, 15:40
Beitrag: #36
RE: AW: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(25.03.2013 14:30)meyer schrieb:  Die werden machmal irgendwie als Überwachungsfall gekennzeichnet, ohne dass dem Stpfl. davon etwas mitgeteilt wird. Der bekommt das dann erstmals durch die Erinnerung an die Abgabe mit.

Das ist interessant.

Gestern bekam ich einen ESt-Bescheid. Da wurden sämtliche WK und SA, die ich per Elster beantragt hatte, komplett gestrichen.

Der Bescheid sieht aus wie ein Schätzungsbescheid, bei dem nur noch die elektronisch gemeldeten Daten (BAL, SV...) enthalten waren. Möglicherweise wurde die Schätzung schon vorbereitet (?) und dann kam meine Elster dazwischen? Nachher wurde wohl versehentlich vergessen, die beantragten und nachgewiesenen Aufwendungen wieder mit aufzunehmen. (?)

Ich musste um eine Korrektur bitten. So macht mir so ein Mini-Steuerfall unnützen Mehraufwand.
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25.03.2013, 16:01
Beitrag: #37
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
(24.03.2013 15:33)blindworm schrieb:  Mit gesprächsbereiten FÄ läuft das so: Es kommt die Aufforderung, man merkt aber aufgrund der Masse der Rückstände, dass man es nicht schafft und man ruft beim FA an und vereinbart neue gestaffelte Abgabetermine. Diese hält man dann auch ein und die Welt ist in Ordnung.

Dann gehörst Du nach meinen Erfahrungen (sind in der Veranlagung zwar schon veraltet, aber in Bp sieht es häufig nicht anders aus!) zu einer seltenen Spezies.

Fakt ist, dass die Fristen verstreichen und es geschieht .... NICHTS! Ich kenne genügend Kollegen bei uns im AMt, die auch dann noch hinter Erklärungen her telefonieren und sich die immer gleichen Erklärungen und Zusicherungen anhören müssen, das die Erklärungen nächste Woche bestimmt kommen! Komischer Weise geschieht auch in der kommenden Woche in 80% der Fälle .... NICHTS!

Natürlich kennt man seine Pappenheimer, sowohl unter den StB als auch unter den Stpfl.! Und sicher macht man hier auch Unterschiede, aber es ist sicherlich wenig zuträglich, wenn in den meisten Fällen entsprechende Zusagen seitens der Berater nicht eingehalten werden.

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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25.03.2013, 16:30
Beitrag: #38
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Fakt ist, dass die Fristen verstreichen und es geschieht .... NICHTS!

In meiner Kanzlei haben wir die zuletzt telefonisch gewährten Fristen zu 100% eingehalten. Schon beim Antrag schätze ich immer die Machbarkeit ein und frage dementsprechend abgestuft an. Die Reaktion unseres Hauot-FA zeigt ja auch, dass das funktioniert.
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25.03.2013, 18:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.03.2013 18:53 von Brande.)
Beitrag: #39
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Es ist doch so, dass auch der Berater die Fälle fertig haben will - schon wegen der zu erwartenden Einnahmen.

Der Alltag sieht doch so aus:

Die Stpfl. werden angeschrieben, angerufen und angebettelt. Dann kommen die Unterlagen endlich irgendwann, aber nicht vollständig.

Immer mehr Stpfl. sind bis spät abends unterwegs und haben keine Kraft mehr, sich dann noch um solche unliebsamen Angelegenheiten zu kümmern.

Wenn man endlich alles zusammen hat, ruft der Administrator an: Bitte alle mal die PC´s herunter fahren.

Es ist immer schwieriger, einen genauen Fertigstellungstermin einzuschätzen.
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26.03.2013, 10:35
Beitrag: #40
RE: Ist das angemessen ??? hohe Zwangsgeldandrohung sogar pro Erklärung
Zitat:Es ist immer schwieriger, einen genauen Fertigstellungstermin einzuschätzen.

Das stimmt schon, aber mit ein bischen Planung geht das. Und diese Pläne wurden bisher auch von den willigen unter den FÄ akzeptiert.

Inzwischen hat mir ein StB-Kollege aus Berlin den Vorsteherwechsel in Königs Wusterhausen bestätigt. Dann muss man sich ja über nichts mehr wundern. Es bleibt nur zu wünschen, dass die dortige Führungsetage die Profilierungssucht nicht zu weit treibt.
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