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Einbringung USt.pflichtig?
19.03.2013, 12:10
Beitrag: #11
RE: Einbringung USt.pflichtig?
Ja, A ist 100% Kommandidist. Also ich komme jetzt auf folgende Lösung:

A baut. Er kann sich die VSt ziehen wenn er steuerpfl. Umsätze erzielt bzw. beabsichtigt diese zu erzielen.
A bringt das Gebäude in das GHV der KG ein und erhält dafür Gesellschaftsrechte. Umsatzsteuerbar, aber nach § 4 Nr. 9a i.V. mit § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG steuerfrei. Option nach § 9 UStG möglich aber nach Abs. 2 ausgeschlossen, da die KG entgegen der ursprünglichen Planung jetzt alle 3 Räume zum betreuten Wohnen umfunktionieren lässt.

Hintergrund ist der, den ich erst gestern Abend erfahen habe, das ursprünglich ein Archtitekten und Planungsbüro dort rein sollte. Während der Bauphase (die noch läuft) aber seine Mutter einen Schlaganfall erlitt und er jetzt die Pläne geändert hat.

Schlussendlich bin ich damit m.E. bei A im § 15a UStG. Richtig?

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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