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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
13.03.2013, 10:16
Beitrag: #41
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
(13.03.2013 09:25)blindworm schrieb:  Wie soll das aber gehen ? Wird wegen Geringfügigkeit der steuerlichen Auswirkung die Nichtberücksichtigung der USt auf den Eigenverbrauch einfach hingenommen ?
Es ist ja nicht nur die USt, auch die ESt muss doch für den Selbstverbrauch berechnet werden. Die Auswirkung dürfte kaum geringfügig sein.
Wahrscheinlich ist das Problem noch gar nicht erkannt worden, da noch keine 2012er Erklärungen vorliegen
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13.03.2013, 10:42
Beitrag: #42
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:Wahrscheinlich ist das Problem noch gar nicht erkannt worden, da noch keine 2012er Erklärungen vorliegen

Das ist ja schön. Zum Glück trifft es mich bisher (noch) nicht. Aber einem Kollegen liegen 5 Fälle bei Installation nach 04/2012 zur Bearbeitung vor. Wie soll der sich denn verhalten ? Einfach mal einen Versuchsballon starten ???
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13.03.2013, 10:49
Beitrag: #43
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
(13.03.2013 10:42)blindworm schrieb:  
Zitat:Wahrscheinlich ist das Problem noch gar nicht erkannt worden, da noch keine 2012er Erklärungen vorliegen

Das ist ja schön. Zum Glück trifft es mich bisher (noch) nicht. Aber einem Kollegen liegen 5 Fälle bei Installation nach 04/2012 zur Bearbeitung vor. Wie soll der sich denn verhalten ? Einfach mal einen Versuchsballon starten ???
wie wäre folgender Vorschlag: die Mandanten führen über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten ein Eigenverbrauchstagebuch. Dabei wird der Stromverbrauch jedes Kühlschranks, Fernsehers usw. täglich gemessen und anschließend der Privatanteil geschätztBig Grin (Ironie aus)
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13.03.2013, 12:36
Beitrag: #44
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:die Mandanten führen über einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten ein Eigenverbrauchstagebuch. Dabei wird der Stromverbrauch jedes Kühlschranks, Fernsehers usw. täglich gemessen und anschließend der Privatanteil geschätzt

Der Verbrauchszähler zählt nicht wenn Strom selbst verbraucht wird.
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13.03.2013, 13:07
Beitrag: #45
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:Der Verbrauchszähler zählt nicht wenn Strom selbst verbraucht wird.

?
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13.03.2013, 13:13
Beitrag: #46
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Wie will man den Eigenverbrauch schätzen wenn der Stromzähler nichts zählt
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13.03.2013, 18:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2013 18:20 von blind****.)
Beitrag: #47
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Jetzt wird die Sachlage endlich klarer:

http://www.rheinenergie.com/media/...4/....peiser.pdf

oder

http://www.giese-gmbh.de/wp.../Messkonze...nlagen.pdf

Laut Mandant (Elektro-Firma) ist ab 04/2012 Standardfall bei Anlagen < 10 KWp (Einfamilienhaus) das Messkonzept 2, d.h. nur noch ein sog. Zweirichtungszähler wird eingebaut. Bei solcher Konstellation ist die Messung des Eigenverbrauchs nicht möglich.

Bei Anlagen > 10KWp ist das Messkonzept 3 Standard. Da kann aus der Differenz zwischen Erzeugungszähler und Zweirichtungszähler der Eigenverbrauch ermittelt werden. Angeblich wird dieser Wert dann auch in Abrechnungen der Versorger nachrichtlich angegeben. Ein Nachweis gegenüber dem FA wäre möglich.

Der Elektriker berichtete auch, dass bisher bei ihm kein Anlagenbetreiber mit Konzept 2 einen zusätzlichen Zähler hat einbauen lassen. Die steuerliche Regelung bzgl. USt/ ESt auf Eigenverbrauch ist zu unbekannt. Wie soll dieses Problem nun gerade für die Vergangenheit gelöst werden ???

Teilweise lassen die Versorger aber auch bestimmte Messkonzepte nicht zu. So besteht auf das alternative finanzamtsfestere Messkonzept 3 bei Anlagen < 10 kwp kein rechtlicher Anspruch.

Der Mandant hat die Wahl:

entweder das richtige Messkonzept gegenüber dem Versorger durchsetzen oder

einen eigenen zusätzlichen + geeichten Zähler einbauen lassen und hoffen, dass die Finanzverwaltung die Selbstablesung anerkennt.
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13.03.2013, 18:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.03.2013 18:38 von limo.)
Beitrag: #48
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:Teilweise lassen die Versorger aber auch bestimmte Messkonzepte nicht zu. So besteht auf das alternative finanzamtsfestere Messkonzept 3 bei Anlagen < 10 kwp kein rechtlicher Anspruch.

Rechtlicher Anspruch???
Ich kann mir doch soviele Zähler einbauen wie ich möchte. Ich darf nur nicht am Zähler vom Versorger rumbasteln.


Unter den Links wird bei mir nichts angezeigt.


Warum sollte die Finanzverwaltung die Selbstablesung nicht anerkennen.
Beim Fahrtenbuch wird der Stand auch selbst abgelesen.

Wie gesagt separater Zähler oder vom Wechselrichter ablesen.


Zitat:entweder das richtige Messkonzept gegenüber dem Versorger durchsetzen

Dem Versorger ist das doch auch total egal. Der braucht (bis 10 kwp) nur einen Einspeisezähler. Was zusätzlich noch für Zähler da sind ist egal.
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14.03.2013, 09:33 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.03.2013 09:45 von blind****.)
Beitrag: #49
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Sorry, die Links waren leider fehlerhaft. Hier noch einmal neu:

http://www.giese-gmbh.de/wp-content/uplo...nlagen.pdf

http://www.rheinenergie.com/media/portal...peiser.pdf

Zitat:Rechtlicher Anspruch???
Ich kann mir doch soviele Zähler einbauen wie ich möchte. Ich darf nur nicht am Zähler vom Versorger rumbasteln.

Es gibt lt. Mandant einen wesentlichen Vorteil, wenn man statt Messkonzept 2, die Nr. 3 gegenüber dem Versorger durchsetzen könnte. Dann steht der weitere Zähler im Verantwortungsbereich des Versorgers und auf den Abrechnungen sind nachrichtlich die Eigenverbräuche ausgewiesen. Ich muss also nicht selbst ablesen und haben einen eindeutigen Nachweis gegenüber dem FA.

Zitat:Warum sollte die Finanzverwaltung die Selbstablesung nicht anerkennen.
Beim Fahrtenbuch wird der Stand auch selbst abgelesen.

Solange keine eindeutige rechtliche Regelung dazu besteht, wäre ich vorsichtig. Das Fahrtenbuch lässt sich im Gegensatz hierzu verproben, z.B. anhand der Tankquittungen oder von Inspektionsrechnungen.
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21.03.2013, 10:24
Beitrag: #50
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Ich hab mir jetzt mangels Zeit (sorrrry!) nicht den ganzen Thread durchgelesen, aber ich hab ne Excel-Tabelle gebastelt, die den EV sowohl für die USt als auch für die ESt berechnet, und auch den VorjahresEV berücksichtigt usw. Ziemlich umfangreich, das Ding, aber recht nützlich.
WEr Interesse hat, schreibt mir bitte ne Email!

-----------------
LG
Clematis
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