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steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
01.03.2013, 11:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2013 11:15 von blind****.)
Beitrag: #11
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Zitat:Das mit dem Vollen vorsteuerabzug meine ich so wie ich das geschrieben habe ...

Du hast das etwas missverständlich geschrieben. Vorsteuerabzug aus AK der Anlage + lfd. Kosten ist klar, aber Vorsteuer auf Direktverbrauch (=Rücklieferung) nur bei unternehmerischer Verwendung des Stroms.

Zitat:Nur die Nutzung von automatikkonten funktioniert nicht ^^

Warum nicht ? Bank an Erlöse geht doch. Und Entnahme an Eigenverbrauch auch. Wo ist das Problem ?

Zitat:Dein Problem ist lediglich die ertragsteuerliche Nutzungsentnahme.... und die würd ich ganz einfach (Danke nochmal an Uwe für das Urteil) nach dem Strompreis des Stromanbieters mal Kilowattstunde ermitteln.

Ja das ist ein Problem. Die Preisfindung ist dabei das kleinere Übel. In welchem VZ setze ich das aber an ? Nur im Rahmen der Schlußrechnung im folgenden VZ (wie in meinem Beispiel weiter oben) ? Oder schon bei Abschlagszahlung ?

Zitat:zumal dieser vermutlich günstiger ist, als die Ustlichen 16,38 Ct/khw von Flügge.

562 kWh mit 0,20 EUR (aktueller Strompreis aus 2011) sind bei mir 112,40. 562 KWh mit 0,1638 EUR sind aber 92,05 !!! Wieso sollte ich da den Strompreis nehmen ??? Oder hat Flügge etwas anderes gemeint ?
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01.03.2013, 12:17 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2013 12:45 von Jive.)
Beitrag: #12
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
ja ich glaub wir reden etwas an einander vorbei ^^

Ich hab die Ustliche Entnahme so verstanden, dass der Entnahmewert die 28 Cent sind. ( 16 Cent zum draufrechnen, weil die 12 ja schon über die Bank gelaufen sind.) Dementsprechend bin ich davon ausgegangen, dass ertragsteuerlich die 28 als Nutzungsentnahme anzusetzen sind und nicht nur die 16 Cent.

Dann wäre natürlich der Strompreis günstiger :-)

Dein Mandant soll einfach am 31.12 die Strommengenzählerstände ablesen und dir mitteilen... dann hast du alle notwendigen Khw werte.

lg, Jive
Viel spannender find ich eigentlich die Frage, warum die reduzierte Vergütung für selbst erzeugten und sofort verbrauchten Strom neben dem normalen Tarif für eingespeisten Strom Betriebseinnahmen im Rahmen des Gewerbebetriebes Stromerzeugung darstellen soll.....

Die Gesetzliche Grundlage dafür erschließt sich mir im Moment jedenfalls noch nicht.

Klar ist, dass die PV Anlage zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird, und deshalb notwendiges BV ist.

Eigentlich könnte man die anteilig auf die Privatnutzung entfallenden Kosten als Nutzungsentnahme erfassen ( Analog zu einem Fahrtenbuch beim auto sozusagen)

Hier soll aber eine Entnahme mit dem Teilwert des entnommenen Stroms erfolgen.

Trotzdem wird die Vergütung bei eigenverbrauch des Stroms für eine "private Stromproduktion" gezahlt.

Was wäre denn, wenn eine PV Anlage angenommen zu 100% den Strom selbst Nutzen würde.

eine beteiligung am Allgemeinen wirts. Verkehr kann ich in diesen Fällen nicht erkennen.

Daher auch kein BV keine Abschreibung, aber halt auch keine zu versteuernden BE.
(wohlgemerkt Ustlich ist man unternehmer wie bisher ...)

Eigentlich künte man daher die Vergütung für den Eigenverbrauch auch als nicht steuerbaren Zuschuss zu den eigenen Stromkosten betrachten.

Dann wäre der Teilwert analog aber Strompreis abzgl zuschuss???

Klingt abgedreht.... aber vielleicht kann mich ja von euch jemand aufklären wenn ich mal wieder Probleme sehe wo keine sind ^^

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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01.03.2013, 13:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.03.2013 13:29 von blind****.)
Beitrag: #13
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Hier einige Lösungsvorschläge aus einem Photovoltaik-Forum:

Zitat:Anmerkung zur Bewertung der Sachentnahme: Ein wacklige, gebrechliche Kuh auf dünnem Eis.
Die wirklich "richtige" Lösung gibt es nicht. Wollte man diese finden, wäre ein riesiger Rechenaufwand erforderlich (wiederum nicht frei von willkürlichen Schätzungen) ==> much ado about nothing.
Man muss sich nun eine Krücke basteln....
a) 10 Cent ansetzen. Das ist auf jeden Fall zu wenig. Mal sehen, ob es überhaupt jemand sieht, ob es jemanden interessiert - und wo man nachher landet. Zulässige Strategie
b) 16,38 Cent ansetzen.. so wie im Beispiel oben... Begründung: Das ist der Wert, auf den man durch Überschusseinspeisung gegenüber Volleinspeisung verzichtet
c) den billigsten am Ort verfügbaren Strom (das ist jetzt aber schon shit)
d) den Vergleichspreis für absolut umweltfreundlich unter Wasser aus Holz handgeklöppelten Photovoltaikstrom
e) ???? jeder ist aufgerufen noch einen Wert in die Runde zu werfen.

Zitat:In den Steuerklärungen (EÜR und Umsatzsteuerklärung) ist der Eigenverbrauch 2011 anzugeben. Und den kann man nur nach den Zählerständen selbst ermitteln. Es ist ähnlich wie bei der Privatnutzung des betriebl. PKW, wenn man ein Fahrtenbuch führt und hiermit den Privatanteil (Eigenverbrauch) ermittelt, obwohl man z.B. die Versicherung oder die Kfz-Steuer am 1.8. für ein Jahr im voraus entrichtet oder die Reparaturrechnung für 2011 erst am 25.1.2012 bezahlt.
Man kommt also nicht herum, den Eigenverbrauch für den selbstverbrauchten Strom an Hand der Zählerstände zu ermitteln. Extremes Beispiel wäre eine Anlagenfertigstellung zum 1.12.2011 und EVU zahlt erstmals im April 2012. Dann hat man in 2011 nur den Eigenverbrauch zu versteuern (und auch die Umsatzsteuer abzuführen).

Ich kann mir zu gut vorstellen, dass kaum jemand sich mit diesem Problem auseinander gesetzt hat

Zitat:Ihr solltet den Eigenverbauch anhand der Zählerstände Anfang/Ende des Jahres ermitteln und entsprechend in die EÜR bzw. in die UstE übernehmen. Das ist einzig der Nachweis über den Eigenverbrauch. Über den Ansatz mit 16,38 ct. (brutto 19,5 ct.) kann man diskutieren, da ja der Marktwert anzusetzen ist. Ich selber wechsel gerade zu Hamburg Energie GmbH. Der Preis mit 21,1 ct. (Grundpreis € 7,--mtl.) wird kaum noch unterboten. Hier ist auch nichts im voraus zu bezahlen.


Und nun ????
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01.03.2013, 15:25
Beitrag: #14
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Den "absolut umweltfreundlich unter Wasser aus Holz handgeklöppelten Photovoltaikstrom" find ich klasse ^^

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01.03.2013, 17:10
Beitrag: #15
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Hallo,

@jive
Zitat:Was wäre denn, wenn eine PV Anlage angenommen zu 100% den Strom selbst Nutzen würde.

eine beteiligung am Allgemeinen wirts. Verkehr kann ich in diesen Fällen nicht erkennen.

Daher auch kein BV keine Abschreibung, aber halt auch keine zu versteuernden BE.
(wohlgemerkt Ustlich ist man unternehmer wie bisher ...)

Auszug aus BUNDESFINANZHOF Urteil vom 12.12.2012, XI R 3/10

Erzeugt der Betreiber eines Blockheizkraftwerks in einem Einfamilienhaus neben Wärme auch Strom, den er teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist, ist er umsatzsteuerrechtlich Unternehmer.

Keine oder nur gelegentliche Stromeinspeisung bedeutet kein ustl. Unternehmer ...

Gruss
Uwe
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01.03.2013, 19:17
Beitrag: #16
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
als ob man steuern könnte, wann das BHKW mehr strom erzeugt als zufällig verbraucht wird ....

notfalls baut man eine entsprechende schaltung ein, das jeden tag erstmal 2 khw eingespeist werden und erst dann wird verbraucht was produziert wird ....

Die Unternehmereigenschaft krieg ich schon hin wenn ich will...

Das ist ja genau das Problem ..... derzeit ist die Gesetzgebung in meinen augen so nebulös, dass ich mir derzeit alles vorstellen kann :-/

lg, Jive

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03.03.2013, 13:58
Beitrag: #17
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Gerade gefunden:

http://www.pv-steuer.de/pages/versionen/...brauch.php

Scheint ein recht interessantes Softwaretool zu sein. Kennt das eventuell schon jemand ?
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04.03.2013, 10:44
Beitrag: #18
steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
In Anbetracht der Risiken würde ich keine steuerlich oder ökologisch motivierte Anlage installieren.

http://m.welt.de/article.do?id=finanzen%...-abbrennen
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05.03.2013, 16:46
Beitrag: #19
RE: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Der Beitrag ist schwachfug ....

Ich hab selbst eine PV auf meinem Bürodach und hab mich vorher bei der Feuerwehr erkundigt.

Die zugegebenermaßen Berufsfeuerwehr teilte mir mit, dass selbstverständlich gelöscht wird, und zwar mit schaum.

dieser blockiert die sonnenstrahlen und ohne sonne kein Strom.....

Vielleicht sind die freiwilligen Feuerwehren nur nicht so gut darüber informiert.

lg, jive

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06.03.2013, 10:43
Beitrag: #20
AW: steuerliche Abrechnung Photovoltaikanlage
Die ffW sind darüber bestens informiert, aber nicht wie Berufsfeuerwehren ausgestattet.
Wegen der Anlagen gibt es auch extra Schulungen. Mein Sohn (Kabelaffe) ist in unserer Wehr da vorn dran. Es ist leider so, im Ernstfall müssen sie u.U. zuschauen wie ekn Haus niederbrennt...., und das hat nichts mit schlechter oder mangelnder Information zu tun.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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