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Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
30.08.2013, 16:41
Beitrag: #31
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Die LBS machts da bei Bilanzieren schon angenehm .. da gibts nach meinem Kenntnisstand ein "Stornoreservekonto".

Über dieses darf der Mitarbeiter aber nicht verfügen. Ausgezahlt zur freien Verfügung wird nur der nicht stornobehaftete teil.

Im JA bucht man dann Forderung gegen Rückstellung und fertig.

Im übrigen orientiere ich mich dabei nicht an irgendwelchen FG Urteilen, sondern am HGB und den grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

bei einer 4 III - Rechnung wirds natürlich spannend....

Wenn Mandant das geld in die Verfügungsmacht bekommt liegt ein klarer Zufluss vor.

Rückstellungen gibts nicht.

Also : freiwillig bilanzieren ( bei Betriebsaufgabe triffts einen eh.. und dann kann man nicht mehr auf 3 Jahre verteilen ..)

Das ganze seh ich also ein bissl so ähnlich wie die steuerliche Behandlung der Ausgabe von Gutscheinen bei Einnahmeüberschussrechnern.

Das tritt nämlich nen erlös aus, weil die korrespondierende Verpflichtung nicht passiviert werden darf.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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30.08.2013, 17:01
Beitrag: #32
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
(30.08.2013 16:41)Jive schrieb:  Im JA bucht man dann Forderung gegen Rückstellung und fertig.
Und dann kommt irgendwannn die BP und sagt:
Moooooment mal, das Stornorisiko ist doch viel geringer, nämlich Stornoquote x stornobehafteter Umsatz.
Und da die Versicherungen und vermutlich auch die LBS zunächst mal wesentlich mehr einbehalten, ergibt das eine schöne Gewinnerhöhung für den Prüfer.

Ich würde das mit dem Mandanten besprechen, damit der, wenn es dazu kommt, nicht fürchterlich zusammenzuckt und Du nach der Prüfung ein Mandat ärmer bist.
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30.08.2013, 17:13
Beitrag: #33
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
naja... genaugenommen gibts ja nur eine gewinnverschiebung und keine Erhöhung.

Aber mandant hat mir bisher immer bestätigt, dass das mit der stornoreserve ca hinkommt.

Als Ergänzung.. es gibt auch noch ein Konto nicht erdiente Provisionen...


lg, jive

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- Bertold Brecht -
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01.09.2013, 21:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.09.2013 21:23 von blind****.)
Beitrag: #34
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@Jive

Zitat:Im übrigen orientiere ich mich dabei nicht an irgendwelchen FG Urteilen, sondern am HGB und den grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Deiner Vorstellung hier im Forum habe ich entnommen, dass Du StB bist. Dann wirst Du sicher bestätigen können, dass eine nicht gerade kleine Gruppe der Mandanten zunächst bzgl. der BWA, SuSa usw. sehr uninteressiert sind. Papier ist schließlich geduldig. Sobald aber am Ende Steuern daraus resultieren, wird man plötzlich sehr kreativ und ist für jeden noch so kleinen Hinweis aus Zeitung usw. empfänglich.

So ein Mandant ist auch mein Versicherungsvertreter. Der hat von ERGO-Kollegen usw. den Hinweis auf die FG-Rechtsprechung erhalten und besteht nun ausdrücklich darauf, dass diese auch angewendet wird. Bedenken eines StB werden da schnell mal beiseite gewischt.
So nach dem Motto: Bei Kollegen handhaben das StB-Kollegen ohne negative Folgen aus BP o.ä. bereits seit 2012 so.

Ich stehe also vor der Wahl, dem Wunsch des Mandanten zu entsprechen (aber nur gegen unterzeichnete schriftliche Aktennotiz)und bei der nächsten BP eventuell ein gewaltiges Mehrergebnis zu riskieren. Oder alles, wie Du, komplett abzulehnen, und einen örtlichen Multiplikator zu verlieren, der andere Mandanten eventuell mit unseriösen Aussagen mitzieht. Baum oder Borke ? Was würdest Du vorziehen ?

Die FG-Rechtsprechung ist nun mal in der Welt und der BFH hat auch ein (wenn auch nicht gerade konkretes) Urteil gefällt. Es wäre natürlich schön, wenn das BMF auch mal etwas Konkretes dazu sagen würde. Die Versicherungsbranche ist in D schließlich zahlreich vertreten. Und mein Sachverhalt sicher kein Einzelfall.

Zitat:Im JA bucht man dann Forderung gegen Rückstellung und fertig.

Durch welche Rechtsgrundlage ist das denn gedeckt ? Ich stimme Tosch zu, dass das nicht geht. Die Rückstellung könnte m.E. max. 10 bis 15% der Umsätze betragen.

Zitat: genaugenommen gibts ja nur eine gewinnverschiebung und keine Erhöhung.

Welcher Mandant versteht das ? Die sehen doch nur die kurzfristige Situation und die Steuerzahlung. Was in 3 bis 5 Jahren passiert, interessiert eher nicht.
Das ist ähnlich dem IAB zu sehen. Die kurzfristige Steuerersparnis wird gerne mitgenommen. Nach 3 Jahren erinnert sich dann plötzlich keiner mehr daran, dass der StB auch die fällige Investition erläutert hat.
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02.09.2013, 09:54
Beitrag: #35
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
(01.09.2013 21:22)blindworm schrieb:  Ich stehe also vor der Wahl, dem Wunsch des Mandanten zu entsprechen (aber nur gegen unterzeichnete schriftliche Aktennotiz)und bei der nächsten BP eventuell ein gewaltiges Mehrergebnis zu riskieren. Oder alles, wie Du, komplett abzulehnen, und einen örtlichen Multiplikator zu verlieren, der andere Mandanten eventuell mit unseriösen Aussagen mitzieht. Baum oder Borke ? Was würdest Du vorziehen ?

Eigentlich hast du Dir doch die Antwort schon selber gegeben. Du hast die Wahl - treffe die mit welcher (evtl. auch von welcher) du leben kannst.

Du bist doch ein erwachsener Mensch, welcher mit Suchmaschinen und Foren gut umgehen kann. Zieh Dir die Informationen und mach deine Entschlüsse daraus. Es wird doch immer der Eiertanz zwischen Mdt-StB bzw. StB-FA geben, das bringt der Job mit sich.

Ciao Dragon
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02.09.2013, 15:24
Beitrag: #36
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Zitat: Eiertanz

Mal sehen, welchen Tanz der Mandant nun vorschlägt.Big Grin
Vielen Dank für die zahlreichen Hinweise !!!
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03.09.2013, 22:47
Beitrag: #37
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
also wenn ich meinem Mandanten das vernünftig erkläre gehen die meisten mit meiner Meinung überein :-)

Im übrigen hab ich seit es den IAB gibt nicht einen IAB gebildet, der nicht auch angeschafft wurde.

Allerhöchstens war die bildung mal etwas zu hoch, weil der Mandant ein schnäppchen geschossen hatte welches wir beide nicht erwartet hatten :-)

auch mit Rückstellungen agiere ich äußerst vorsichtig. Deshalb hatte ich bisher keine Prübleme mit meiner vorgehensweise beim FA.

lg, jive

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04.09.2013, 07:16 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2013 07:17 von blind****.)
Beitrag: #38
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
@Jive

Zitat:seit es den IAB gibt nicht einen IAB gebildet, der nicht auch angeschafft wurde.

Hier mussten wir bzgl. IAB-Bildung dazu übergehen, Aktennotizen (vom Mandant unterzeichnet) anzufertigen. Bzgl. der Investitionsfrist scheint das Gedächtnis mancher Mandanten nicht gut zu funktionieren Wink
Im Vordergrund steht bei einigen nur der einmalige Steuerspar-Effekt. Warnungen, das einem der IAB später auch auf die Füße fallen kann, werden nicht wahrgenommen.

Wie reagierst Du auf Wünsche von Mandanten bzgl. Bildung von IAB bei PKW`s ?

Zitat:Rückstellungen agiere ich äußerst vorsichtig

Habe ich es richtig verstanden, dass Deine Rückstellungen bei Vers.Vertretern analog der Stornoreserve bemessen sind ? Also wenn 40 TEUR Stornoreserve auch 40 TEUR Rückstellung ?
Falls ja, ging das beim FA immer durch ? Welche Rechtsgrundlage gibt es dafür ?

Im Urteil des BFH vom 17.03.2010 (X R 28/08) geht man nur von einer Rückstellung i.H.v. max. 5% der Provisionszahlungen aus.
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05.09.2013, 10:06
Beitrag: #39
RE: Fragen zu neuen Besonderheiten bei Versicherungsvertretern
Derzeit betreue ich einen Versicherungsvertreter der Gesellschaft mit dem großen A. Dort ist bisher bzgl. einer neuen Rechtslage nichts bekannt.
Interessant finde ich die Infos zu den neuen FG-Urteilen aber schon. Beschäftigt sich der BFH oder das BMF derzeit auch damit ?
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