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Änderung Folgebescheid
01.02.2013, 16:59
Beitrag: #1
Änderung Folgebescheid
Ich habe hier 2 Bescheide (für verschiedene wirtschaftliche Einheiten des gleichen Betriebsvermögens) über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes für Erbschaftsteuerzwecke - beide am gleichen Tag von der gleichen Sachbearbeiterin im Juni 2011 ausgefertigt.

In 2012 wurde ein Bescheid über die gesonderte Feststellung des Werts des BV für Erbschaftsteuerzwecke ausgefertigt - aber nur auf Basis von einem der beiden Bescheide aus 2011. Kein VdN, bestandskräftig.

In 2013 kam ein aufgrund § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO geänderter Bescheid mit der Begründung:
Die Änderung erfolgte aufgrund der Mitteilung der Grundstückswertstelle v. ...2011.

Mal abgesehen davon, dass der Hinweis auf eine "Mitteilung" wohl kein zulässiger Grund für die Änderung eines Bescheides ist, kann lt. AEAO geändert werden, wenn der Grundlagenbescheid bei Ausfertigung des Folgebescheides übersehen wurde.
Danach sehe ich keine Aussicht, dagegen erfolgreich vorzugehen, es sei denn ...

... jemand kennt ein neueres Urteil oder hat sonst eine zündende Idee Shy
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