Neue StBVV und alte Verträge?
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30.01.2013, 11:53
Beitrag: #2
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RE: Neue StBVV und alte Verträge?
Zitat:Würde ein Rundschreiben reichen mit dem Hinweis, dass die schriftlichen Verträge automatisch auf StBVV umgestellt gelten, wenn der Mandant nicht widerspricht? Zusatzfrage: Wir arbeiten generell nicht mit schriftlichen Verträgen. Müssen die Mandanten trotzdem über die neue StBVV schriftlich informiert werden ? Oder genügt die Rechnungslegung mit dem Hinweis auf die StBVV als Info ? |
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Nachrichten in diesem Thema |
Neue StBVV und alte Verträge? - lieschenmueller - 30.01.2013, 11:40
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - blind**** - 30.01.2013 11:53
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 30.01.2013, 12:15
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - lieschenmueller - 30.01.2013, 15:50
Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 30.01.2013, 18:35
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - blind**** - 31.01.2013, 08:01
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - lieschenmueller - 31.01.2013, 15:54
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - showbee - 31.01.2013, 16:18
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - meyer - 31.01.2013, 22:33
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