Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Neue StBVV und alte Verträge?
30.01.2013, 11:53
Beitrag: #2
RE: Neue StBVV und alte Verträge?
Zitat:Würde ein Rundschreiben reichen mit dem Hinweis, dass die schriftlichen Verträge automatisch auf StBVV umgestellt gelten, wenn der Mandant nicht widerspricht?

Zusatzfrage:
Wir arbeiten generell nicht mit schriftlichen Verträgen. Müssen die Mandanten trotzdem über die neue StBVV schriftlich informiert werden ? Oder genügt die Rechnungslegung mit dem Hinweis auf die StBVV als Info ?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Nachrichten in diesem Thema
RE: Neue StBVV und alte Verträge? - blind**** - 30.01.2013 11:53

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation