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Bescheidkontrolle
29.05.2007, 13:54
Beitrag: #1
Bescheidkontrolle
Wie handhabt Ihr das? Wer macht das?
Bekommt Ihr die Bescheide noch in Papierform?
Gibts irgendwelche "Prüfroutinen"?
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29.05.2007, 16:11
Beitrag: #2
RE: Bescheidkontrolle
Ich bekomme alle Bescheide noch in Papierform. Ich drucke auch alles, was in elektronischer Form rausgeht noch aus.

Ich weiss, ganz altmodisch....

Was stellst Du Dir unter Prüfroutinen vor?

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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29.05.2007, 16:47
Beitrag: #3
RE: Bescheidkontrolle
Clematis schrieb:Wie handhabt Ihr das? Wer macht das?
Bekommt Ihr die Bescheide noch in Papierform?
Gibts irgendwelche "Prüfroutinen"?

Die elektronische Bescheidübertragung lohnt noch nicht, da erstens diese Übertragung nicht rechtsverbindlich sein soll und zweitens ein entsprechendes Programm (Steuerprogramm) dann die Prüfung auch exakt vornehmen müßte.

Also warte ich auf den Bescheid und schau auf das Ergebnis.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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29.05.2007, 17:15
Beitrag: #4
RE: Bescheidkontrolle
Vorwitzig schrieb:Was stellst Du Dir unter Prüfroutinen vor?

Sowas:

Code:
Arbeitsanweisung Bescheidkontrolle



Bescheid kontrollieren:

a.  Stimmt das zu versteuernde Einkommen überein?
b. Stimmen die Erläuterungen zur Berechnung der Kirchensteuer mit unserer Berechnung überein?
c.  Stimmen festzusetzende ESt lt Abrechnung und lt. Bescheid überein
d. Stimmen „Steuerabzug vom Lohn“, „Zinsabschlag“, „Kapitalertragsteuer“, „bereits getilgt“ und Soli lt Abrechnung und lt. Bescheid überein?
e. Ist der Bescheid nicht nach § 164 AO vorläufig?
f. Sind in den „Erläuterungen“ keine Hinweise oder Anweisungen enthalten, die für die Folgejahre wichtig sind?

Wenn alle Fragen mit JA beantwortet  Bescheid stimmt“

Wenn nur Fragen a. mit NEIN beantwortet:

Weichen Bescheid und Berechnung nur in folgenden Punkten voneinander ab:

- Kirchensteuer
-  Spenden, wenn bei Spenden der pauschale Betrag in der Erklärung angesetzt wurde (100 €)

 Bescheid stimmt!

Wenn eine der anderen Fragen mit NEIN beantwortet:

1.  Feststellen, wo die Abweichungen liegen. z.B. Einkünfte V+V, oder GSE, Abweichungen notieren und Bescheid und Akte dem Bearbeiter der Steuererklärung bringen.
2.  Feststellen, warum nach § 164 AO vorläufig, (siehe Erläuterungen), und für Nachkontrolleur notieren.
3.  Notieren, ob Erläuterungen außer Standardtext vorhanden!

Wenn Frage f. mit NEIN beantwortet:
Bitte markieren und Hinweis darauf auf Akteninnendeckel kleben!


Die Überprüfung macht DATEV, und ich erhalte dann eine Spalte mait den Abweichungen.
Bei reinen ESt-Mandanten erhalte ich zum grössten Teil nur noch die elektronischen Bescheide, bei allen anderen beides.
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29.05.2007, 18:20
Beitrag: #5
RE: Bescheidkontrolle
Was es doch alles gibt Big Grin

Also ich prüfe das immer noch per Hand und vergleiche ganz einfach die Zahlen im Steuerbescheid mit den von mir errechneten Zahlen. Ergibt sich eine Abweichung, gucke ich, woher sie kommt.

Und am Ende weiss ich, ob der Bescheid richtig ist oder nicht.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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29.05.2007, 20:32
Beitrag: #6
RE: Bescheidkontrolle
Bei uns gibt es das alles natürlich auch. Elektronische Steuererklärungen und elektronische Bescheide - man kann sie schön abgleichen.

Blöderweise sind elektronische Bescheide tatsächlich keine "Bescheide", das haben wir in einer Bürobesprechung gründlich herausgearbeitet[1][2]. Also müssen wir (vorerst) noch auf die papiernen Bescheide warten.

Und bei einer Aktion ist mir was aufgefallen: Umsatzsteuerbescheid eines Luftfahrtunternehmens. Kommt elektronisch, ich prüfe... aha: Anwendung des § 26(3) UStG vergessen.

Einspruch --> raus.

Einen Tag später war der Papierbescheid da. Alles richtig.

Da stand ich aber da mit offenem Haar!

Clemaits schrieb:Code:
Arbeitsanweisung Bescheidkontrolle

.....
Wenn alle Fragen mit JA beantwortet  Bescheid stimmt!


Habt ihr keine Mustereinsprüche? Rentenbeiträge, Rentenbezüge, Vorwegabzug usw?





[1] Zum Thema Bürobesprechung an anderer Stelle.
[2] 87a(4) AO.

®
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29.05.2007, 21:13
Beitrag: #7
RE: Bescheidkontrolle
Doch, diese Liste ist eigentlich nur zum verdeutlichen was ich mit Prüfroutinen meinte!
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29.05.2007, 22:17
Beitrag: #8
RE: Bescheidkontrolle
Ach so.

So ein Mustereinspruch birgt aber auch mindestens zwei Gefahren:

1. Er muß gepflegt werden. (Bei uns meine Aufgabe). Es ist schwer, den Überblick zu behalten - und es ist schwer zu entscheiden, was aufgenommen werden soll.

2. Er stiftet zum Nichtdenken an. Was außer den Musterverfahren läuft denn noch so, was auf diesen Mandanten zutreffen könnte? Diese Frage stellt sich nicht jeder.

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30.05.2007, 13:14
Beitrag: #9
RE: Bescheidkontrolle
Wobei ich denke, bei der von Clematis veröffentlichten Checkliste nur die Punkte d) und e) notwendig sind, die anderen ergeben sich doch von selbst bzw. nicht einspruchsrelevant.

Oder übersehe ich da was ?
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30.05.2007, 17:03
Beitrag: #10
RE: Bescheidkontrolle
Petz schrieb:Oder übersehe ich da was ?

Nur eine klitzekleine Kleinigkeit.

d) 164 ist nicht die Vorläufigkeit, sondern VdN. Falls die gemeint war, möchte ich g) hinzufügen
g) die Vorläufigkeitsvermerke (165) sollten auch mit geprüft werden

®
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