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nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
10.01.2013, 18:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2013 18:17 von blind****.)
Beitrag: #1
nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kommt vor dem Familiengericht ein Vergleich zustande, der folgendes abschließend regelt:

- Zugewinnansprüche
- nachehelicher Unterhalt Ehefrau
- Ansprüche Ausscheiden aus einer gemeinsamen GbR
(gewerbliche Vermietung) der Ehefrau (25%-Anteil)
- weitere Zahlungsansprüche

Im Schriftsatz zum Vergleich sind diese obigen Ansprüche nicht einzeln mit EUR-Beträgen aufgeführt bzw. nicht konkret berechnet.

Zur Erfüllung der Ansprüche wird wie folgt vorgegangen, wobei auch nicht angegeben ist, was wofür erfolgt:

Die Ehefrau erhält 1/2 des Wohngrundstücks (Wert ca. 70 TEUR) und 30 TEUR in Geld. Der Ehemann erhält die GbR-Beteiligung (25%) der Ehefrau (Wert im Vertrag nicht angegeben !).

Ich sehe hier 3 unterschiedliche steuerliche Beurteilungen:

a) Die Übertragung des Wohngrundstücks und des Geldes an die Frau sind als Zugewinn steuerlich unbeachtlich und stellen kein Veräußerungsentgelt bzgl. des GbR-Anteils dar.
Die Übertragung dieses GbR-Anteils an den Ehemann ist ebenfalls als Zugewinn zu sehen und steuerlich unbeachtlich. Der Ehemann führt die Buchwerte fort.

b)Die Übertragung des Wohngrundstücks und des Geldes an die Frau sind als Schenkung zu sehen und stellen kein Veräußerungsentgelt bzgl. des GbR-Anteils dar.
Die Übertragung dieses GbR-Anteils an den Ehemann ist als Schenkung zu sehen. Der Ehemann führt die Buchwerte fort.

c) Die Übertragung des Wohngrundstücks und des Geldes stellt eine Gegenleistung für die Übertragung des GbR-Anteils dar. Folglich erzielt die Ehefrau einen steuerlichen Veräußerungsgewinn. Der Ehemann berücksichtigt entsprechende AK.

Welche Variante ist die richtige bzw. ergibt sich noch ein ganz andere Beurteilung ? Ich tendiere eher zu Variante c).
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10.01.2013, 21:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2013 21:43 von Taxman.)
Beitrag: #2
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
M.M.n. stellt die Begleichung der Zugewinnausgleichsforderung durch Hingabe von Wirtschaftsgütern einen Veräußerungstatbestand dar, so dass hier c) durchaus zutreffend sein kann.

Ohne Kommentar oder Richtlinien kann ich heute abend aber keine hieb- und stichfeste Antwort geben.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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10.01.2013, 22:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.01.2013 22:58 von blind****.)
Beitrag: #3
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
In Haufe (Index 1681839) habe ich zwar etwas gefunden:

Zitat:...der Zugewinnausgleich (§§ 1377 ff. BGB) dient der Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Leistungen im Rahmen einer Vermö­gensauseinandersetzung sind keine steuerlich abziehbaren Aufwendungen[1]. Die Auseinandersetzung von gemeinschaftlichem Privatvermögen ist einkommensteuerrechtlich grundsätzlich unbeachtlich, soweit jedem der Beteiligten der ihm gehörende ­Anteil zugewiesen wird...

Richtig klar wird die Sache dadurch aber nicht wirklich. Man könnte daraus folgern, dass Übertragung des 1/2 Wohngrundstücks von Mann an die Frau somit ertragsteuerlich unbeachtlich ist.
Was aber stellt die Übertragung des GbR-Anteils dar ? Wenn ertragsteuerpflichtig, welcher Veräußerungspreis ist anzusetzen ? Der Wert des 1/2 Wohngrundstücks ist dablei wohl nicht einzubeziehen, da dass nicht für den GbR-Anteil hingegeben wird, sondern für den Zugewinnausgleich oder ?

Also Schenkung bzgl. des Anteils ?
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11.01.2013, 08:27 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2013 08:29 von blind****.)
Beitrag: #4
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Nun habe ich auch noch in Herrmann/Heuer einige interessante Ausführungen zum Thema "Zugewinnausgleich" gefunden. Siehe die beigefügten Anlagen.

Danach scheint die Übertragung des GbR-Anteils nach Ansicht der Autoren dieses ESt-Kommentars eine Veräußerung darzustellen.

Zitat:...Auch wenn ein ....Mitunternehmeranteil zur Tilgung der Ausgleichsschuld üebrtragen wird, bildet dies u.E. eine Veräußerung; es liegt nicht anders, als wenn der Ehegatte den Betrieb usw. gegen Zahlung eines Betrags in Höhe der Ausgleichsschuld veräußert und die Kaufpreisforderung mit der Ausgleichsschuld verrechnet...

Das sehe ich doch richtig ?

Es bliebe dann noch die Frage der Bemessung des Veräußerungspreises.

Zitat:...die Gegenleistung liegt in der Tilgung der Ausgleichsforderung...

Im Vergleich des Familiengerichts sind keinerlei Forderungen/ Verbindlichkeiten beziffert. Die Beteiligten haben keine Werte dargestellt. Was setzte ich nun an ?

Ist es eigentlich in der Praxis üblich, Zugewinnbeträge unkonkret darzustellen ? Gibt es in solchen Fällen nicht zumindest grobe Berechnungsgrundlagen ?
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11.01.2013, 10:20
Beitrag: #5
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Hinweis: Habe gescannte Attachments gelöscht. Bitte nur zitieren oder Anlagen in der "internen Fachsimpelei" hochladen (dort nur für Mitglieder einsehbar). Ansonsten könnte jeder Web-Nutzer die Attachments Laden.
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11.01.2013, 10:22
Beitrag: #6
nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Eine Berechnung wird selten in €€€ und Ct gemacht, weil sich die Eheleute dann einfach einigen (halbes Haus entspricht dem Unternehmenswert etc). Da existieren oftmals keine Bewertungsgrundlagen und der Familienrechtler ist froh die Akte vom Tisch zu haben.
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11.01.2013, 10:37
Beitrag: #7
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
@showbee:

Zitat:Hinweis: Habe gescannte Attachments gelöscht.

Sorry, daran habe ich nicht gedacht. Hier die Quelle für User, die selbst nachlesen möchten:

Herrmann/ Heuer; Kommentar zum EStG; zu § 2 Tz. 182 (Seite E 126 und 127)

Zitat:Da existieren oftmals keine Bewertungsgrundlagen

Die Gegenleistung wird nach HHR nach der Höhe der Ausgleichsschuld bemessen. Diese ist nicht beziffert. Es müssen doch in solchen Fällen
Unterlagen existieren, die zum grobe Werte enthalten oder ? Der Richter muss sich bei der Ausarbeitung der Ausgleichmodalitäten auch wertmäßig etwas geacht haben.

Kann ich es zivilrechtlich eventuell z.B. so sehen:

Fiktive Ausgleichsforderung der Frau an den Mann -> 50 TEUR
->er erfüllt mit 100 TEUR (1/2 Haus a 140 TEUR+30 TEUR Geld)
-> damit hat er 50 TEUR wertmäßig überzahlt
-> Frau "zahlt" mit GbR-Anteil Wert = 50 TEUR zurück
somit: Frau hat 50 TEUR erhalten ???

oder

Fiktive Ausgleichsforderung der Frau an den Mann -> 20 TEUR
->er erfüllt mit 100 TEUR (1/2 Haus a 140 TEUR+30 TEUR Geld)
-> damit hat er 80 TEUR wertmäßig überzahlt
-> Frau "zahlt" mit GbR-Anteil Wert = 80 TEUR zurück
somit: Frau hat 20 TEUR erhalten ???

Hat man sich bei Gericht in solchen Fällen nicht Gedanken gemacht ?
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11.01.2013, 10:46
Beitrag: #8
nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Das ist doch das tolle an einem gerichtlichen Vergleich: Die Parteien einigen sich auf irgendwas und der Richter protokolliert nur. Selbst berechnen muss er dann nicht.

Frag doch mal bei den betreuenden RAe nach, ob es vor dem Vergleich irgendwelche Zahlenvorstellungen gab.
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11.01.2013, 11:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2013 11:06 von tosch.)
Beitrag: #9
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
(11.01.2013 10:37)blindworm schrieb:  Hat man sich bei Gericht in solchen Fällen nicht Gedanken gemacht ?
Bin ich zu einfach gestrickt? Rolleyes

Meine Rechnung:
EF bekommt 70+30 = 100
EM bekommt GbR-Anteil

Folglich Wert GbR-Anteil T€ 100.

Jeder hat 100 bekommen, alle sind glücklich.

Ich sehe keine "fiktive Ausgleichsforderung", da es nur EINE gesamte Auseinandersetzung gibt. Und diese wird aufgeteilt in 70+30 : GbR-Anteil.
Damit steht für mich der zugrundegelegte Wert des GbR-Anteils fest.
Ob der tatsächlich richtig ist, spielt keine Rolle. Mehr oder weniger gab es dafür nicht.
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11.01.2013, 11:17
Beitrag: #10
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Zitat:Meine Rechnung:
EF bekommt 70+30 = 100
EM bekommt GbR-Anteil

Folglich Wert GbR-Anteil T€ 100.

Jeder hat 100 bekommen, alle sind glücklich

Der Ehemann überträgt das 1/2 Haus + Geld m.E. aber gerade nicht als Gegenleistung für den GbR-Anteil, sondern in Erfüllung der Zugewinnausgleichpflicht. Somit kann der Wert auch nicht als Veräußerungspreis angenommen werden. Dieser Vorgang Mann-> Frau ist somit ertragsteuerlich irrelevant.

Die Frau überträgt ebenfalls in Erfüllung der Zugewinnausgleichpflicht. Im Vertrag ist nicht dargelegt, wie hoch diese Schuld zu bemessen ist. Somit kann der Veräußerungspreis nicht ermittelt werden oder ?
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