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nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
11.01.2013, 11:34
Beitrag: #11
nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Ja, sehe ich auch so. Zuerst muss man den Zugewinnausgleichsanspruch einer Partei bestimmen. Nur wenn es keinen Ausgleichsanspruch gab, stimmt die Rechnung von Tosch.
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11.01.2013, 11:42
Beitrag: #12
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Zitat:Ja, sehe ich auch so.

So wie ich ?

Tosch sieht in dem Vorgang einen Tausch. Das würde m.E. auch stimmen, wenn der Vorgang außerhalb einer Scheidung stattfinden würde. Dann würde der GbR-Anteile gegen Haus+ Geld getauscht.
Die Bemessung des Veräußerungspreises für den Anteil wäre klar.

Hier wird aber eine Zahlungsverpflichtung aus Zugewinn erfüllt. Und das ist kein Tausch.
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11.01.2013, 12:00
Beitrag: #13
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Dann müsste der Wert irgendwo zwischen T€ 30 und unendlich liegen.

Die Anwälte haben vermutlich Berechnungen angestellt, aufgrund derer der Vergleich zustande kam. Lass Dir doch mal diesen Schriftwechsel geben.

Hast Du mal geprüft, ab welchem Wert bei EF eine Steuerbelastung entsteht?
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11.01.2013, 12:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2013 12:08 von blind****.)
Beitrag: #14
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Zitat:Dann müsste der Wert irgendwo zwischen T€ 30

Wie kommst Du auf 30 TEUR ?

Zitat:Hast Du mal geprüft, ab welchem Wert bei EF eine Steuerbelastung entsteht?

Das ist das nächste Problem. Der Ehemann verweigert schon seit mehreren Jahren den Einblick in die Unterlagen der GbR. Er ist der Meinung, da er 75% besitzt, muss er nichts offenlegen.

Vermutlich liegt hier aber nur ein geringes Kapitalkonto der Ehefrau vor, da es auch Verluste gab. Und da
der Verkehrswert des Anteils von 25% sicher nicht gering ist (der Wert der Lebensversicherungen, mit dem die Darlehen der GbR getilgt werden, beträgt ca. 1,2 Mio. EUR !), wäre der Veräußerungsgewinn entsprechend hoch.

Ich frage mich, warum der Veräußerungsgewinn in dem Vergleich des Familiengerichts keine Rolle spielte.
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11.01.2013, 12:49
Beitrag: #15
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
(11.01.2013 12:05)blindworm schrieb:  Wie kommst Du auf 30 TEUR ?
Warum hätte sonst der Ehemann zum Hausanteil noch T€ 30 cash dazutun sollen?

(11.01.2013 12:05)blindworm schrieb:  Das ist das nächste Problem. Der Ehemann verweigert schon seit mehreren Jahren den Einblick in die Unterlagen der GbR.
Dann würde ich die Ehefrau anspitzen, dass sie beim Finanzamt anruft und um eine Kopie bittet oder hingeht und die Unterlagen kopiert oder abfotografiert. Ist doch auch ihre eigene Steuererklärung.

(11.01.2013 12:05)blindworm schrieb:  Ich frage mich, warum der Veräußerungsgewinn in dem Vergleich des Familiengerichts keine Rolle spielte.
Warum sollte sich der Richter die Mühe machen? Er ist nicht an einer korrekten Berechnung interessiert, sondern daran, den Fall vom Tisch zu bekommen. Und das hat er mit dem Vergleich.
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11.01.2013, 13:14
Beitrag: #16
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Wenn hier tatsächlich eine hohe Steuerbelastung entstehen kann (muss man prüfen), sollte ggf auch mit dem Anwalt gesprochen werden. Ggf ist ein Widerruf des Vergleichs möglich (beim Prozessvergleich eher nicht). Aber wenn der Anwalt hier einfach Gebäude gegen Firma als Tausch vorschlägt, mag die Nichtberücksichtigung der Steuerbelastung eine Fehlberatung darstellen (Haftung des RA?).
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11.01.2013, 20:26 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2013 20:27 von blind****.)
Beitrag: #17
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
@tosch

Zitat:Warum hätte sonst der Ehemann zum Hausanteil noch T€ 30 cash dazutun sollen?

Weil der Zugewinnanspruch der Ehefrau mit 100 TEUR bemessen war und somit der Wert des Hauses nicht ausgereicht hat. Nochmal:
Das Geld stellt eine Gegenleistung nicht für den Zugewinnanspruch dar. Oder ?

Zitat:Dann würde ich die Ehefrau anspitzen, dass sie beim Finanzamt anruft und um eine Kopie bittet oder hingeht und die Unterlagen kopiert oder abfotografiert.

Hat Sie versucht, warscheinlich wird nichts an einer Klage auf Herausgabe vorbeiführen.

@showbee

Zitat:Aber wenn der Anwalt hier einfach Gebäude gegen Firma als Tausch vorschlägt

Jetzt bin ich etwas verwirrt. Weiter oben hast Du mir doch zugestimmt, dass kein direkter Tausch GbR-Anteil gegen Haus/ Geld vorliegt.
Oder nicht ?

Kann man die Sache nicht in 2 Vorgänge splitten:

1)Frau erfüllt Zugewinnanspruch des Manns mit GbR-Anteil
-> ertragsteuerlich irrelevant

2) Mann erfüllt Zugewinnanspruch der Frau mit Haus+Geld
-> lt. HHR Veräußerung, aber Bemessung unklar ???

Da sehe ich keinen Tausch.
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11.01.2013, 20:57
Beitrag: #18
nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Es ist wilde Spekulation, solange wir nicht wissen, welcher der Ehegatten eine Zugewinnausgleichsforderung hatte und wenn ja, in welcher Höhe. Wenn es keine ZGA gab, dann ist die Übertragung der besagten Dinge nur eine schlichte Scheidungsfolgevereinbarung. Daran glaub ich aber nicht, wenn der Richter am FamGericht einen Zugewinnausgleichsforderung-Vergleich zu Protokoll genommen hat.
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11.01.2013, 21:22 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.01.2013 21:25 von blind****.)
Beitrag: #19
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
Zitat:Wenn es keine ZGA gab, dann ist die Übertragung der besagten Dinge nur eine schlichte Scheidungsfolgevereinbarung.

Im Einleitungstext des Vergleichs steht, dass sich die nachfolgenden Regelungen auf den Zugewinnausgleich und den außerehelichen Unterhaltsanspruch (hier Ehefrau) beziehen. Ich werde aber mit dem RA der Mandantin Kontakt aufnehmen.

Was hätte die schlichte Scheidungsfolgenvereinbarung steuerlich zur Folge ? Tausch ?

Übrigens hat mir ein Kollege folgenden Tipp gegeben:

OFD-Verfügung Frankfurt vom 05.02.2001 (es geht dort um § 23 EStG)

Zitat:
Zitat:...Wird ein Grundstück von dem Eigentümer (= Steuerpflichtiger) an einen Dritten zur Tilgung einer dem Dritten - gleich aus welchem Rechtsgrund - zustehenden Geldforderung an Erfüllungs Statt übereignet, handelt es sich dabei um ein Veräußerungsgeschäft durch den Steuerpflichtigen; bei dem Dritten liegt ein entsprechendes Anschaffungsgeschäft vor. Veräußerungserlös bzw. Anschaffungskosten ist der Forderungsbetrag, der mit der Übertragung des Grundstücks an Erfüllungs Statt abgegolten wurde....

Somit hat die Mandantin ein Problem.
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12.01.2013, 19:21
Beitrag: #20
RE: nicht steuerbarer Zugewinn, Veräußerung eines GbR-Anteils oder Schenkung ?
(11.01.2013 20:26)blindworm schrieb:  Weil der Zugewinnanspruch der Ehefrau mit 100 TEUR bemessen war und somit der Wert des Hauses nicht ausgereicht hat. Nochmal:
Das Geld stellt eine Gegenleistung nicht für den Zugewinnanspruch dar. Oder ?
Oder nein. Cool

Der Zugewinnausgleich ist das, was einer dem anderen bezahlen muß, weil er in der Ehe mehr dazugewonnen hat als der andere. Der Anspruch des ärmeren gegen den reicheren. Der Anspruch auf die Hälfte des in der Ehe erwirtschafteten gemeinsamen Zugewinns. Es gibt keine 2 Ansprüche auf Ausgleich.

Wenn Du eine Honorarforderung an einen Mandanten hast über T€ 5 und er bekommt von Dir aus einer Leistung T€ 10, würdest Du ihm dann T€ 10 bezahlen und hoffen, dass er Dir auch Deine T€ 5 überweist?
Du würdest doch auch saldieren. Und genau das wird beim Zugewinn"ausgleich" gemacht.

(11.01.2013 20:26)blindworm schrieb:  1)Frau erfüllt Zugewinnanspruch des Manns mit GbR-Anteil
-> ertragsteuerlich irrelevant

2) Mann erfüllt Zugewinnanspruch der Frau mit Haus+Geld
-> lt. HHR Veräußerung, aber Bemessung unklar ???
Das bedeutet wiederum saldiert:
EF bekommt 100, EM bekommt GBR-Anteil -> also beträgt der Wert der GbR Anteile mindestens 30, sonst hätte der hälftige Gebäudeanteil ja gereicht für den Ausgleich der EF.
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