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Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
08.01.2013, 16:40
Beitrag: #11
Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Alles Frage des Auftragsumfangs.
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08.01.2013, 17:10
Beitrag: #12
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Zitat:Alles Frage des Auftragsumfangs.

Wo steht denn, was ich theoretisch alles ausschließen kann ? Gibt es überhaupt diesbezüglich Grenzen ?

Was wird denn sinnvollerweise ausgeschlossen und was dringelassen ?

Gruß
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08.01.2013, 17:54
Beitrag: #13
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Frage doch bitte mal beim Verband nach, da ist soweit ich weiß ein Jurist bloß mit berufsrechtlichen und haftungsrechtlichen Problemen beschäftigt. Der sollte weiterhelfen können.

schönen Tag noch

phönix
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08.01.2013, 18:11
Beitrag: #14
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Für mich wäre die Sache eindeutig.... ich prüfe bei jedem JA stichprobenartig die Fibu.. schon alleine, weil ich die Richtigkeit des JA nicht gewährleisten kann, ohne die Richtigkeit der Fibu zu prüfen.

Selbst wenn ich also nicht prüfen soll mache ich das Trotzdem!..... man hat ja schließlich auch einen guten Ruf zu verlieren....

Das schlägt sich dann natürlich in der Abschlussgebühr nieder :-)

Und wenn das dem Mandanten zu teuer ist .. naja Paris Athen auf wiedersehen (.. oder besser nicht ?? :-))

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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08.01.2013, 20:43 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.01.2013 20:45 von Uwe.)
Beitrag: #15
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Hallo,

wir hatten hier in der Kanzlei einen Fall, da durfte ich die Buchhaltung prüfen, weil der Mandant sich sicher war, dass der Gewinn niemals so hoch (260 T€) sein könne. Schon nach einer Stunde hatte ich 30 T€ Fehlbuchungen entdeckt: die Einnahmen für Januar waren doppelt erfasst. Einmal als Gesamtbeträge auf einem Zwischenkonto geparkt, einmal auf den einzelnen Debitoren. Das Zwischenkonto wurde am Jahresende per Privatentnahme glattgestellt. Letztlich fiel der Gewinn um 80 T€ geringer aus. Eine freie Buchhalterin hat die Buchführung erstellt, die Steuerberaterin hat den Jahresabschluss nebst Steuererklärungen erstellt. Nach Prüfung hier im Haus (Rechtsanwaltskanzlei) gab es keine Handhabe gegen die Steuerberaterin, weil das Prüfen der Buchhaltung nicht zu ihrem Auftrag gehörte und es noch nicht zu einem Schaden gekommen war, da die Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht worden war. Die Steuerberaterin hat ihr Honorar erhalten, da ihr ein Nachbesserungsrecht hätte eingeräumt werden müssen ...

Außerdem denke ich, dass man nicht auf alle Haftungsrisiken ausschließen kann, ein Restrisiko bleibt immer.
Z.B. letztes Jahr auf Seminar wurde eine BGH-Entscheidung vorgestellt: Mitarbeiterin des Steuerberaters wurde vom Mandant telefonisch gefragt, ob der Verkauf einer Immobilie Einkommensteuer auslösen würde. Die Mitarbeiterin verneinte dies, wollte dies aber nochmal nachprüfen. Der Mandant verkaufte und entstand Einkommensteuer, weil der Verkauf steuerpflichtig war und die Abschreibung aus dem vermieteten Objekt wieder hinzugerechnet wurde. Jetzt rate mal, wie der BGH entschieden hat ...

Gruss
Uwe
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09.01.2013, 08:36
Beitrag: #16
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
@phönix

Zitat:Frage doch bitte mal beim Verband nach

Das habe ich auch schon überlegt.

Zitat:Das schlägt sich dann natürlich in der Abschlussgebühr nieder :-)

Bisher erfolgt die Buchführung + JA noch durch einen anderen StB . Zukünftig soll die Buchführung aus Kostengründen (bisher ca. 850,- EUR/ Monat) komplett im Unternehmen erstellt werden

Die Gesellschafter der GmbH sind der Meinung, dass 300,- EUR/ Monat (bei Gegenstandswert=Jahresumsatz von ca. 2 Mio EUR) für die Prüfung der Bf eine unnötige Geldausgabe darstellen. Die Mitarbeiterin im Unternehmen würde schließlich ausreichend qualifiziert sein (keine Steuerfachangestellte bzw. Bilanzbuchhalterin !). Man sehe keinen Sinn in der Übertragung einer solchen Aufgabe an einen StB. Erhöhte Personalkosten werden ausgeblendet. Man argumentiert auch, dass selbst die Hausbank damit kein Problem habe.

Man ist nicht einverstanden, wenn zusätzliche Vorarbeiten beim JA berechnet werden. Die JA-Gebühr soll sich möglichst an der Berechnung der Vorjahre orientieren. Und die enthielt die "normalen" Gebührensätze.

Man scheint im Ausgleich mit einer gewissen Haftungsbegrenzung einverstanden zu sein. Kann ich somit jede Position, die aus Prüfung genommen werden soll, einzeln im Auftrag formulieren ?
Nochmal die Frage: Gibt es Grenzen der Auftragsbeschränkung ?

Gruß
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09.01.2013, 10:33
Beitrag: #17
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Hast du nicht die Verlautbarungen gelesen? Da steht es doch:

Zitat:4.2.1 Erstellung ohne Beurteilungen

32 Gegenstand der Erstellung eines Jahresabschlusses ohne Beurteilungen ist die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ggf. die Erstellung des Anhangs und weiterer Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

33 Dabei verwendet der Steuerberater die ihm vorgelegten Unterlagen, ohne deren Ordnungsmäßigkeit oder Plausibilität zu beurteilen. Dies setzt voraus, dass ihm keine offensichtlichen Anhaltspunkte vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen und des daraus entwickelten Jahresabschlusses geben. Bei diesem Auftrag ist der Steuerberater nur für die normentsprechende Entwicklung des Jahresabschlusses aus den vorgelegten Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen Informationen sowie für die von ihm daraufhin vorgenommenen Abschlussbuchungen verantwortlich. Vom Steuerberater im Rahmen seines Auftrags nicht entdeckte Mängel der Unterlagen und Informationen sowie sich daraus ergebende Folgewirkungen für den Jahresabschluss fallen nicht in die Verantwortlichkeit des Steuerberaters.

34 Der Auftrag erstreckt sich nicht auf die Beurteilung der Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Insbesondere gehört die Beurteilung der Inventuren, der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung nicht zum Auftragsumfang.

35 Werden Abschlussbuchungen vorgenommen, z. B. die Berechnung von Abschreibungen, Wertberichtigungen, Rückstellungen, so beziehen sich diese auf die vorgelegten Unterlagen und erteilten Auskünfte ohne eine Beurteilung ihrer Richtigkeit.

36 Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege, Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, hat der Steuerberater den Mandanten auf offensichtliche Unrichtigkeiten in den vorgelegten Unterlagen, die ihm als Sachverständigen bei der Durchführung des Auftrags unmittelbar auffallen, hinzuweisen, Vorschläge zur Korrektur zu unterbreiten und ggf. auf die entsprechende Umsetzung im Jahresabschluss zu achten.


Genau so. In abgewandelter Form sollte man dann diese Textbausteine in den schriftlichen Auftrag aufnehmen um eine Haftungsbeschränkung bzw. Streit im Nachhinein zu verhindern.

Die Frage bleibt dann nur: was sind "offensichtlichen Anhaltspunkte vorliegen, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen" geben? Das beinhaltet m.E. einen Vergleich der Bilanzpositionen mit dem Vorjahr. Wenn also im Vorjahr 100.000 AfA gebucht worden und man nun 30.000 ermittelt ohne das es Zu- oder Abgänge gab, muss man sich daran setzen. Hier kann man dann m.E. folgendes regeln im Auftrag: Informationspflicht an Unternehmen ("bei Erstellung sind uns folgende erhebliche Abweichungen ggü Vorjahr aufgefallen ... können wir hier nicht überprüfen, ob plausibel, da nicht Auftragsgegenstand ... sollte doch geprüft werden, bitte um schriftlichen Auftragserweiterung gg. Honorar xyz"). Oder man schreibt gleich in den Auftrag: Plausibilitätsabweichungen ab EUR xxx sind telefonisch mit der Buchhalterin Frau xyz zu besprechen. Dann muss man das nur dokumentieren.
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09.01.2013, 11:55
Beitrag: #18
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
@showbee

Habe mal den aktuellen Mustervertrag des StB-Verbands beigefügt. An welchen Stellen würdest Du die entsprechenden Ergänzungen vornehmen ?

Zitat:Informationspflicht an Unternehmen ("bei Erstellung sind uns folgende erhebliche Abweichungen ggü Vorjahr aufgefallen ... können wir hier nicht überprüfen, ob plausibel, da nicht Auftragsgegenstand ... sollte doch geprüft werden, bitte um schriftlichen Auftragserweiterung gg. Honorar xyz").

Diese konkrete Formulierung einer Info-Pflicht schreibst Du so in Deine Verträge ?
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09.01.2013, 12:20
Beitrag: #19
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Wenn du dir den Vertrag nicht selbst zutraust, solltest du einen Rechtsanwalt beauftragen. Nur soviel, wo der Textbaustein eingefügt wird, ist irrelevant. Ich kann dir leider aus arbeitsvertraglichen Gründen nichts konkretes zu unseren Auftragsbedingungen und Verträgen sagen. Wir nutzen auch keine Vorlagen vom Verband, da wir eine Prüfungsgesellschaft sind. Informationspflichten konkretisiert man am besten im Vertrag, weil man dann auch das Wort "erheblich" definieren kann. Auch kann man dann gleich die Folgen (direkt daran arbeiten oder neuen Auftrag abwarten) regeln, immerhin löst dass dann Folgegebühren aus (Zeitgebühr?). Ggf kann man auch vereinbaren, dass die Buchhalterin bei Erstellung der ersten Bilanz im Zeitraum ... bis ... immer telefonisch zur Verfügung steht und verbindliche Auskünfte adhoc erteilen darf.
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09.01.2013, 16:25
Beitrag: #20
RE: Haftungsfragen bei JA-Erstellung aus ungeprüfter Buchführung
Danke für die Infos !!!
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