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Ermittlungen durch BNV
16.10.2007, 08:31
Beitrag: #1
Ermittlungen durch BNV
Habe mich wahnsinnig über die örtliche BNV geärgert. Kurz der Sachverhalt: Außenprüfung durch BNV, Prüfer holt sich alle Unterlagen bei mir, prüft im Büro - es kommen keinerlei Rückfragen. Nach 14 Tagen teilt er mir mit, die Prüfung werde ohne Ergebnis abgeschlossen. Gleichzeitig teilt er mir mit, dass er im Rahmen der BP zwei Kunden der geprüften Kleinunternehmerin (JU 5.500 € mit Überschuss!!) besucht und nach der Tätigkeit meiner Mandantin befragt habe; dies sei auch mit dem Sachgebietsleiter abgesprochen worden. Hintergrund offensichtlich - ein haltlose anony. Anzeige.
Habt jemand schon solches, durch nichts gerechtfertiges Vorgehen der BNV gehabt und wie seid Ihr damit umgegangen? Ich werde mir auf jeden Fall nochmals den Prüfer zur Brust nehmen und ihm versuchen klar zu machen, dass bei solchen "Vorkommnissen" bei der nächsten Außenprüfung, die Sache nicht so ruhig abgeht. Bloß bringen wird ein evtl. Zwergenaufstand gar nichts, aber soll man sich alles gefallen lassen??
Irgendwie ist das Ganze frustrierend.
frankts
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23.10.2007, 15:23
Beitrag: #2
RE: Ermittlungen durch BNV
Lies mal § 93 (1) S. 3 AO!

Und dann lass Dir begründen, wo eine SV-Ermittlung beim StPfl nicht zum Ziel geführt hat oder wieso diese keinen Erfolg versprechen soll.

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LG
Clematis
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23.10.2007, 15:36 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.10.2007 15:36 von frankts.)
Beitrag: #3
RE: Ermittlungen durch BNV
Heute kam eine Reaktion vom Finanzamt auf meine Bitte um Mitteilung von Anzeiger und Inhalt der Anzeige. Angabe des Anzeigers abgelehnt, Angabe zum Inhalt gar keine. Aber kurze Begründung warum fremde Dritte behutsam besucht und befragt wurden: "Auskünfte wurden von Dritten eingeholt, ob Aufträge ohne Rechnungsstellung ausgeführt wurden. Auskunftsersuchen war geboten, weil die Sachverhaltsaufklärung bei Ihrer Mandantin keinen Erfolg versprach." Kann ja auch nicht, wenn weder Steuerbürger noch Berater mit irgendeiner Frage behelligt werden. Aufzeichnungsmängel hat es auch keine gegeben.
Jetzt habe ich mal informiert, wer den Einspruch gegen den Ablehungsbescheid bearbeiten muss - der SL der BNV. Im Geiste habe ich schon losgelegt, denn so verar....... lassse ich mich dann doch nicht. Mein Ärger hat sich nämlich trotz ettlicher Nächte immer noch nicht gelegt, vor allem auch nach einem Gespräch mit einen befreundeten BP-Sachgebietesleiter, der mit Sicherheit kein Softie ist.
Grüße
frankts
Gibt es hier kein smilie für Zornesröte??
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25.10.2007, 19:18
Beitrag: #4
RE: Ermittlungen durch BNV
Heute nachmittag hat mir der Sl verursacht am Telefon zu erläutern, warum sie Dritte befragen mußten. Fazit: Die Anzeige (Arbeiten ohne Rechnung!) gegen meine Mandantin war sehr detailliert, nur der Vorgang war auf jeden Cent in den Aufzeichnungen enthalten. da mußten sie schnell Dritte befragen, ob nicht woanders solche Missetaten verborgen seien. Das Ergebnis ist ja bekannt. Aus weiteren Äußerungen läßt sich schließen, dass sich die BNV mit der Steufa auf eine Stufe stellt.
Die AO scheint hier ein Fremdwort zu sein. Wenn es keine brotlose Kunst wäre, würde ich eine oder besser zwei Dienstaufsichtsbeschwerden loslassen.
Ich freue mich auf die nächste echte BNV (keine Außenprüfung), da kann die BNV mal den 93 AO üben.
Grüße
frankts
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26.10.2007, 13:52
Beitrag: #5
RE: Ermittlungen durch BNV
Was heißt eigentlich BNV???
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26.10.2007, 14:55
Beitrag: #6
RE: Ermittlungen durch BNV
Betriebsnahe Veranlagung
(siehe auch AEAO zu § 85, Nr. 3).

Grüße, die Catja

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