Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Stundung
23.11.2012, 16:01
Beitrag: #1
Stundung
Hallo,
ich habe gerade eine Ablehnung eines Stundungsantrages vorliegen, in der heißt es
"Der Umstand, dass die Hausbank eine Finanzierung des Steuerrrückstandes ablehnt, obwohl freie Sicherheiten vorhanden sind, lässt auch eine Gefährdung des Steueranspruches nicht ausschließen"

Mit anderen Worten: gewährt die Hausbank keinen Kredit, gibts keine Stundung. Gewährt die Hausbank Kredit, gibts ja aber auch keine Stundung, weil nicht stundungsbedürftig. Eigentlich kann man den § 222 AO dann ja gleich ganz abschaffen. Hat eigentlich schon mal jemand eine Stundung durchgekriegt???
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2012, 16:47
Beitrag: #2
RE: Stundung
(23.11.2012 16:01)Eisvogel schrieb:  Hat eigentlich schon mal jemand eine Stundung durchgekriegt???
Ja, immer wieder ...



... wenn Steuererstattungen zu erwarten waren Big Grin

ansonsten "hilft" mangels Alternative das zwangsweise aussitzen Rolleyes
Oder kurz vor Fristablauf Rechtsmittel gegen Ablehnung einlegen, das verschafft auch noch mal Zeit.

Warum sollte die Bank für das FA ihre Sicherheiten schmälern?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2012, 19:27
Beitrag: #3
AW: RE: Stundung
(23.11.2012 16:47)tosch schrieb:  Warum sollte die Bank für das FA ihre Sicherheiten schmälern?

Warum sollte das Finanzamt, die Aufgabe der Banken, Kredite zu vergeben (u.a.) übernehmen???

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2012, 20:37 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23.11.2012 20:38 von meyer.)
Beitrag: #4
RE: Stundung
Es kommt natürlich immer drauf an, was man konkret erreichen will bzw. dem FA anbieten kann und was man vorgebracht hat.

Grundsätzlich sind die Anforderungen für Stundungen sehr hoch (Stundungswürdigkeit und Stundungsbedürftigkeit). Wenn sich das FA da quer stellt, wenn es um die klassische Ratenzahlung geht, hat man meist schlechte Aussichten.

Aus der Praxis kenne ich das (vorwiegend Niedersachen) bei ESt so, dass bei zwei bis drei Raten und keinen nennenswerten Problemen in der Vergangenheit bei diesem Stpfl. die Stundungen eher großzügig gewährt werden, darüber hinaus eher nicht.

Weitaus sinnvoller sind dann Anträge auf Aussetzung der Vollstreckung gegen Ratenzahlung, da sind die Anforderungen etwas weniger hoch und man kann das leichter mit der Erhebungsstelle (oder wer für die Vollstreckung zuständig ist) aushandeln. Das vorab abzustimmen, bringt außerdem häufig mehr als erst einmal wild hin und her zu schreiben. Dann kann man auch abstimmen, welche Nachweise in jedem Fall erforderlich sind.

Im klassischen Fall (Ratenzahlung über einen überschaubaren Zeitraum) ist das bei einem ansonsten zuverlässigen Stpfl. normalerweise relativ problemlos durchzubekommen, wenn nachgewiesen worden ist, dass er schneller nicht ohne Weiteres an Geld kommt.

Wird das dann wie vorgesehen eingehalten, hat man nach dem AEAO dann den Anspruch auf Erlass der hälftigen Säumniszuschläge, ist also einer Stundung (fast) gleichgestellt.

Außerdem kann so eine Ratenzahlung vom FA wesentlich flexibler gehandhabt werden, wenn irgenwas Unerwartetes auftritt, dass eine Anpassung erforderlich macht. Wichtig ist auf jeden Fall, bei solchen Sachen den Kontakt mit dem FA zu halten und natürlich die Versprechungen einzuhalten bzw. wenn es gar nicht anders geht, vorab auf die Probleme hinzuweisen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.11.2012, 23:24
Beitrag: #5
RE: AW: Stundung
(23.11.2012 19:27)Stadtkatze schrieb:  Warum sollte das Finanzamt, die Aufgabe der Banken, Kredite zu vergeben (u.a.) übernehmen???
Soll es ja gar nicht.
Ich bin aber immer wieder überrrascht, wie das FA versucht, einem Nackten in die Tasche zu greifen Wink
Wenn der Steuerpflichtige von seiner Bank trotz anscheinend noch vorhandener Sicherheiten keinen Kredit bekommt, dann erkläre mir doch mal, wie er dann zu dem Geld kommen soll, das das FA gerne hätte.
Das wäre die Lösung eines riesigen Problems für ettliche Steuerpflichtige.

Ich hatte kürzlich den Fall, dass eine Versicherungsmakler-GmbH nach einer BP ca. T€ 50 an Steuern nachbezahlen musste. Resultierend im wesentlichen aus einer Reduzierung von Rückstellungen für die Stornierung von Verträgen. Geld war natürlich keins da, aber ein Stornoeinbehalt bei einer vertretenen Versicherungsgesellschaft von ca. T€ 200. Geld, was verdient ist, für das das FA Steuern verlangt, an das der Stpfl. aber nicht rankommt. Von was soll der dann die Steuern bezahlen?

In diesem Fall war Stundung und Ratenzahlung sowohl bei Gewerbesteuer- als auch bei Finanzamt überhaupt kein Problem. Jeweils 4 Raten, die aus laufenden Provisionen bezahlt werden konnten, und gut war´s. Das hat dem Sachbearbeiter sofort eingeleuchtet.

Wie bescheuert die Stundung (fast immer) gehandhabt wird, hat Eisvogel mit wenigen Worten zutreffend beschrieben:
Eisvogel schrieb:gewährt die Hausbank keinen Kredit, gibts keine Stundung. Gewährt die Hausbank Kredit, gibts ja aber auch keine Stundung, weil nicht stundungsbedürftig
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
26.11.2012, 10:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.11.2012 10:52 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #6
RE: Stundung
Hatten kürzlich auch den Fall, dass aufgrund des zwingenden Wechsels EÜR->Bilanz eine hohe Steuerlast entstand (was zu 99% an den Inventurwerten lag).

Da bei FA und Stadtkämmerei ein Lastschrifteinzug vorliegt hatten wir hier schon bessere Karten. Stadtkämmerei hat aufgrund der immer pünktlichen Steuerzahlungen die Stundung sofort durchgewunken (Immerhin 8 Raten). Fa hat ein Schreiben geschickt, dass sie so wohl keine Stundung gewähren können und wollten noch zig Daten. Habe daraufhin dort angerufen. Als ich darauf zu sprechen kam, das die Stundung bei der Stadtkämmerei reibungsloser ablief, sagte die Dame nur: "Ah... wenn die Stundung bei der Stadt durch ist, schicken Sie uns einfach die Bestätigung, dann können wir das auch ohne Probleme machen."

Nur gut, dass ich nicht erwähnte, dass wir bei der Stadt keine einzige Unterlage vorlegen mussten Wink
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
26.11.2012, 11:12
Beitrag: #7
RE: Stundung
Stundungsanträge von StB werden bei den örtlichen FÄ fast immer abgelehnt. Mir wurde diesbezüglich übereinstimmend von mehreren FA-Mitarbeitern mitgeteilt, dass es interne Anweisungen gäbe, nach denen nur persönlich vom Mandanten gestellte Anträge u.U. genehmigt werden. Ich rate daher den Mandanten immer, selbst Anträge zu verfassen und dann mit dem FA-Mitarbeiter persönlich einen Termin zu vereinbaren.
Das funktioniert dann auch meist, zumindest als Ratenstundung.

Von den Banken werden Steuerrückstände fast nie finanziert. Wahrscheinlich sind die Beträge zu klein. Derjenige, der Darlehen in Mio-Höhe aufnimmt, ist halt wesentlich interessanter.

Einige Mandanten stellen auch gar nicht einen Stundungsantrag, sondern zahlen erst, wenn die Vollstreckung kurz bevorsteht. Da die Frist dafür teilweise sehr lang ist, kommen manche so zurecht. Und das funktioniert sogar bei der eigentlich nicht stundbaren USt.

Gruß
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
26.11.2012, 20:47
Beitrag: #8
RE: Stundung
Ich kann hier für uns komplett gegenteiliges berichten. Ich hab es, soweit ich mich erinnere, noch nie erlebt, daß unser Stundungsantrag vom FA abgelehnt wurde. I.d.R. wird eine Ratenzahlung über 5 Raten/Monate beantragt.

Das mag daran liegen, daß ich die Stundungsanträge aber auch nur für ganz zuverlässige Stpfl. beantrage. Auf die Hausbank gehe beim Antrag übrigens gar nicht ein.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
26.11.2012, 21:06
Beitrag: #9
RE: Stundung
(26.11.2012 20:47)fliederus2 schrieb:  Ich kann hier für uns komplett gegenteiliges berichten.

Jetzt wäre noch super, wenn du "hier" näher definiertest.

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.11.2012, 00:01
Beitrag: #10
RE: Stundung
Hallo fliederus,

wo ist hier ?

Für ganz zuverlässige Steuerpflichtige braucht man doch meist gar keine Stundung.
Die verfügen über die finanziellen Mittel zum pünktlichen Zahlen.
Die unzuverlässigen, klammen Mandanten sind das Klientel für solche Anträge.
Die anderen haben Stundungen nicht nötig. Man stellt doch nicht nur zum Spass solche Anträge oder ?

Vielleicht sollte die Stadtkatze mal sich zu Wort melden, um über die Verwaltungsgebräuche in dieser Hinsicht zu berichten ?

Schönen Abend !!!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation