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Elterngeld bei Selbständigen
26.10.2012, 18:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2012 18:31 von meyer.)
Beitrag: #10
RE: Elterngeld bei Selbständigen
Hier ein Hinweis auf den Hoffnungsschimmer am Horizont: http://www.juris.de/jportal/portal/page/...hricht.jsp

Kann es sein, dass das schon durch ist? Jedenfalls scheint mir in Gesetze-im-Internet schon die Neufassung zu stehen.

Nachteil: Man muss wohl, um in den Genuss zu kommen, die Geburt bis zum 02.01.2013 hinauszögern.

@showbee: Ich sehe nicht, warum bei Gesellschaftern einer Gemeinschaft auf Entnahmen abgestellt werden sollte (auch wenn das vielleicht zweckmäßig wäre). Das Gesetz knüpft nunmal an den steuerlichen Gewinnbegriff ("mindestens 4/3", d. h. Bilanzierung geht natürlich auch) an und da passen Entnahmen nicht rein.

Das Problem ist, dass man abgesehen von den Sonderbetriebsausgaben den Gewinn aber nur auf Gesellschaftsebene ermitteln kann und dann aufteilen muss. Wie man dann daraus eine "den Anforderungen des § 4 Abs. 3 EStG entsprechende Berechnung" nur für den Elterngeldbezieher stricken will, scheint bisher der Phantasie jedes Einzelnen überlassen.

Wahrscheinlich schlucken die Elterngeldstellen da alles was sie bekommen, Hauptsache es steht irgendwas von § 4 Abs. 3 EStG drauf.

Ach ja noch ein Erfahrungswert: Telefonische Auskunft der Elterngeldstelle: "In unseren Bestimmungen steht, dass diese Berechnungen ja für die Buchführung sowieso erstellt werden müssen".

Beim o.a. Einzelunternehmer hat doch wohl kaum einer bei der Elterngeldstelle auch nur annähernd nachvollziehen können, was gemacht wurde.
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RE: Elterngeld bei Selbständigen - meyer - 26.10.2012 18:29

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