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Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
25.09.2012, 11:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.09.2012 11:12 von meyer.)
Beitrag: #11
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
(25.09.2012 09:06)Opa schrieb:  Ich habe schon öfter eine Erklärung bei einem "falschen" FA abgegeben. Bei einem Ledigen mit DHF passiert das schon mal. Oder neulich ist ein Mandant ein Dorf (vielleicht 5 km) weiter gezogen. Ich hab die Erklärung mit neuer Anschrift an das alte FA eingereicht.
Die Erklärungen werden meist mit einer kurzen Info an das zuständige FA für die Besteuerung weitergeleitet. Manchmal wundert man sich auch nur, daß der Bescheid von einem anderen FA kommt, als man die Erklärung eingereicht hat.
Das sind aber offenbar Fälle, wo die Zuständigkeit nicht auf Anhieb klar ist (z. B. bei zwei Wohnungen). Ich denke, die Diskussion geht hier darum, dass die eigentliche Zuständigkeit klar ist, und aus Bequemlichkeit, weil ich da gerade in der Nähe bin oder aus welchem Grund auch immer bei einem anderen FA eingereicht wird.

Wenn ich nicht gerade erstmals abgebe, weiß ich zumindest, bei welchem FA ich bisher geführt werde.
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25.09.2012, 19:49
Beitrag: #12
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Ich schicke fast alle Steuererklärungen an das Zentralfinanzamt nach Elster. Cool
Darüber hat sich bisher noch niemand beschwert. Und die Erklärungen wurden bisher auch immer an das jeweils zuständige FA weitergeleitet.


Mal im Ernst, warum sollte ich Leuten, die unzuständig sind, Arbeit machen?

Aber vor allem: warum sollte ich fremde Leute in Steuererklärungen meiner Mandanten reinschauen lassen?

Das würde denen sicherlich nicht gefallen. Mit dem bewussten Versand an ein unzuständiges FA würde ich das Vertrauen meiner Mandanten darin, dass ich ihre Daten vertraulich behandle, grob mißbrauchen.
Geht gar nicht!

Deshalb käme ich nie auf die Idee, eine Steuererklärung absichtlich an ein unzuständiges FA zu schicken.
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25.09.2012, 20:12
Beitrag: #13
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
(25.09.2012 19:49)tosch schrieb:  Mit dem bewussten Versand an ein unzuständiges FA würde ich das Vertrauen meiner Mandanten darin, dass ich ihre Daten vertraulich behandle, grob mißbrauchen. Geht gar nicht!

Na, ich gehe auch nicht unbedingt von fremden Steuererklärungen bei meiner Frage aus, sondern von einem Steuerpflichtigen, der seine Erklärung selbst macht und ein kleiner Prinzipienreiter ist (ja, assoziieren wir ruhig bei diesem Gedanken einen Lehrer), der in der Formulierung des § 19 AO eben keine Verpflichtung zur Abgabe bei einem bestimmten FA sieht, sondern lediglich die Regelung, wer für die Bearbeitung der - bei welchem FA auch immer - abgegebenen Steuererklärung zuständig ist.
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25.09.2012, 22:01
Beitrag: #14
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
dazu meine Antwort: AO und EStG sind zusammen zu lesen und es ist der WortSINN bei der Auslegung, nicht der reine WortLAUT entscheidend.
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26.09.2012, 08:06
Beitrag: #15
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Versuch das mal einem Lehrer zu erklären Big Grin Dann ziehst du aber am besten einen Vergleich zu Parabeln von Franz Kafka Wink

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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26.09.2012, 09:25
Beitrag: #16
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
(25.09.2012 20:12)Jim schrieb:  ... einem Steuerpflichtigen, der seine Erklärung selbst macht und ein kleiner Prinzipienreiter ist ...
O.K., so Typen gibt´s ja, aber dass die ihre Erklärung bewusst bei einem unzuständigen FA einreichen? Rolleyes Wie kommt man denn auf so eine Idee? Ist das heilbar?

Ich erlebe nur den umgekehrten Fall: Mandant fragt, ob denn auch sicher ist, dass sein Bekannter XY, der im Finanzamt arbeitet, keinen Einblick in seine Steuererklärung bekommt.
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26.09.2012, 11:14
Beitrag: #17
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
(26.09.2012 09:25)tosch schrieb:  Wie kommt man denn auf so eine Idee?

Dadurch, dass offenbar alle es für selbstverständlich halten, dass das Bearbeitungs-FA auch das einzige ist, bei dem man die Erklärung abgibt - obwohl das so eindeutig nirgends geschrieben steht. Und dadurch, dass man in Frage stellt, was alle für selbstverständlich halten, hat man festgestellt, dass die Erde doch keine Scheibe ist und dass die frühere Vermögensteuer verfassungswidrig war.

(26.09.2012 09:25)tosch schrieb:  Ist das heilbar?

Würde mich wundern.
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26.09.2012, 11:53
Beitrag: #18
Smile RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Abgeben kannst Du die Erklärung sicherlich überall, wie schon der Tenor der Antworten ist, die Folgen hast Du selber zu tragen!

Wenn Du davon ausgehst, dass die Erklärung innerhalb von ein bis zwei Tagen per Post weitergeschickt wird und je nach Postlaufzeit also innerhalb 3-5 Tagen beim zuständigen FA ist, dann wirst Du ggf. dein blaues Wunder erleben!

In der Posteingangsstelle wird auf die Bezirksnummer und weniger auf die FA-Nummer geschaut. Die Erklärung wandert also zunächst einmal zum Bearbeiter. Hier kann es je nach Arbeitsbelastung schon mal dazu kommen, dass der Erklärungseingang erst nach ein paar Tagen eingepflegt wird. Aber spätestens hier würde im Normalfall auffallen, dass die Erklärung "falsch" ist!

Wenn Du jetzt hoffst, deine Erklärung wird in einen schönen Briefumschlag gesteckt und mit Briefmarke versehen zur Post gegeben, liegst Du leider falsch! Diese Erklärung wird mit der OFD-Post (wird immer noch so genannt, obwohl schon lange LfSt!) befördert. Wenn Du Pech hast und bei einem kleinen Amt abgegeben hast, war der Wagen des LfSt am Morgen da und kommt jetzt erst nächste Woche wieder! Kleine Ämter werden nur einmal wöchentlich angefahren. Wenn die Erklärung auch wieder an ein kleines AMt geht, kannst Du die selber vorstellen, was im weiteren Verlauf passiert!

Sollte das Ganze ggf. noch über eine Bundeslandgrenze weiter geschickt werden, kannst Du dir sicherlich ausmalen, wie lange der Transport deiner Erklärung bis zum zuständigen Bearbeiter dauert!

Ich habe das Ganze mal am eigenen Leib erfahren müssen! Ich habe zwar beim richtigen Amt abgegeben, nur fühlte der Bearbeiter sich nicht zuständig!

Abgabe meinerseits beim FA H (NRW) als Wohnsitz-FA
Abgabe von dort an FA K (RLP), da hier seitens der Bw gemeldet zu Beginn des Jahres der Steuererklärung.
Von dort Abgabe an FA P (SH), da dort den überwiegenden Teil des Jahres stationiert (Bw)
Dann Abgabe an das FA H-L (NDS), da ich dort zum Ende des Jahres als Soldat stationiert war.
Dann noch eine Abgabe an das FA M in NRW, weil dort zum 31.12. mein Hauptwohnsitz war.
Die haben dann an das ursprüngliche FA H in NRW abgegeben, das ja tatsächlich für mich zuständig war!

Ich habe im Rahmen einer Besprechung über meinen Einspruch die Erklärung mit sämtlichen Eingangs- und Ausgangsstempeln gesehen. Daher weiß ich, dass die Zuständigkeitsprüfung jeweils nur ein paar tage gedauert hat. Trotzdem ist meine Erklärung 5 Monate "on the road" gewesen, bevor der Bearbeiter beim FA H einfach alles gestrichen hat!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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26.09.2012, 12:04
Beitrag: #19
Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Die Frage ist: wie ist das mit Elster? Der Datensatz kann ja per Mausklick fürs andere FA freigegeben werden. Nur wenn noch komprimierte Erklärung auf Papier vorliegt, hat man ja das Schneckenpostproblem. Also ein Grund für Authentifizierung...
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26.09.2012, 14:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.09.2012 14:13 von Stadtkatze.)
Beitrag: #20
AW: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Die Erklärung kommt dann aber auch beim örtlich unzuständigen Finanzamt an. Du hast zwar kein Papier, welches du der Post oder so übergibst, aber im Büro kommt immer noch eine Erklärung in Papierform an. Das ist allerdings keine Zauberei... Die authentifizierten Erklärungen werden im FA ausgedruckt und entsprechend der internen Zuständigkeit verteilt.

Kleiner Zusatz: Finanzbeamte haben hinsichtlich des Finanzamtes aber tatsächlich ein Wahlrecht, wenn das Wohnsitzfinanzamt gleichzeitig das Amt ist, in dem er seinen Dienstsitz hat. Das Wahlrecht beschränkt sich allerdings auf das Land.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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