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Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
26.11.2012, 10:04
Beitrag: #21
RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
ohne mich jetzt damit auszukennen, aber die ertragsteuerliche Qualifikation ist der USt idR schnuppe!
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26.11.2012, 10:41
Beitrag: #22
RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Zitat:aber die ertragsteuerliche Qualifikation ist der USt idR schnuppe!

Leider ist das nicht so. Das BMF-Schreiben vom 30.09.2008 nimmt ausdrücklich Bezug auf die ertragsteuerlichen Grundsätze, der UStAE ebenfalls. Danach wird die ertragsteuerliche Einstufung in Erhaltung/nachtr. HK/ HK als Grundlage für den Vorsteuerabzug herangezogen.

Gruß
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26.11.2012, 19:46 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.02.2013 21:33 von meyer.)
Beitrag: #23
RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
(26.11.2012 10:41)blindworm schrieb:  Leider ist das nicht so. Das BMF-Schreiben vom 30.09.2008 nimmt ausdrücklich Bezug auf die ertragsteuerlichen Grundsätze, der UStAE ebenfalls. Danach wird die ertragsteuerliche Einstufung in Erhaltung/nachtr. HK/ HK als Grundlage für den Vorsteuerabzug herangezogen.
Ja, das betrifft aber nur die Frage, ob die Vorsteuern zwingend dem Gesamtobjekt (mit allgemeinem Aufteilungsschlüssel) oder so, wie man das von früher kennt (weitestmöglich direkte Zuordnung, Rest nach geeignetem Schlüssel) vorzunehmen hat.

Eine explizite Abweichung gibt es bei anschaffungsnahen Herstellungskosten, die ohne die gesetzliche Fiktion Erhaltungsaufwendungen wären. Die werden umsatzsteuerlich auch als Erhaltungsaufwand behandelt.

Ich denke, ein Problem könnte hier darin liegen, dass umsatzsteuerlich die Qualifizierung als unterschiedliche Wirtschaftsgüter nicht nachvollzogen wird. Da gibt es nur den Gegenstand "Immobilie".

Ich würde mal prüfen, ob man aus dem Umstand, dass die vorhandenen "Alträume" in der Ferienwohnung vermutlich bisher gar nicht dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet waren (oder doch)? Argumente in Richtung Ihrer Überlegung saugen kann.
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04.02.2013, 11:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2013 11:06 von blind****.)
Beitrag: #24
RE: Problem mit BMF v. 30.09.2008: VorSt-Abzug gemischt genutztes Gebäude
Zitat:Ich denke, die ein Problem könnte hier darin liegen, dass umsatzsteuerlich die Qualifizierung als unterschiedliche Wirtschaftsgüter nicht nachvollzogen wird. Da gibt es nur den Gegenstand "Immobilie".

Das FA hat zu meinem Erstaunen folgendermaßen auf den Einspruch geantwortet:

Zitat:Laut Baugenehmigung .... betrifft das Bauvorhaben die Erweiterung der EG-Wohnung und den Umbau des DG zur seperaten Wohnung....Im DG bleiben die vorhandenen Räume erhalten. Es wurde lediglich ein neuer großer Wohnraum geschaffen....Bei den Aufwendungen handelt es sich um nachträgliche HK zur Erweiterung des Gebäudes, dessen Nutzung ausschließlich im Zusammenhang mit dem erweiterten Gebäude erfolgt....Der einheitliche Nutzungs- und Funktionszusammenhang der zwischen den errichteten Räumlichkeiten und dem Bestand gegeben ist, steht einem eigenständigen Gegenstand entgegen.Die Ausbaufläche des DG ist nicht als eigenständiger Gegenstand anzusehen, die Aufteilung der Vorsteuer erfolgt hinsichtlich der Verwendung des gesamten Gebäudes....

Es ist war richtig, dass vor dem Umbau ca. 30% des DG zu privaten Wohnzwecken genutzt wurden. 70% waren aber unausgebaut. Somit entsteht doch eines neues Wirtschaftsgut in Form der Fewo oder ?

Einen Nutzungs- und Funktionszusammenhang zwischen den bisher vorhandenen privaten Wohnräumen im DG und der neuen Fewo kann ich nicht erkennen. Liegt das FA damit richtig ?

Alle Beispiele in den BMF-Schreiben zu DG als eigenständiges Wirtschaftsgut werden vom FA ausgeblendet. Warum ?

Gruß
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