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Nichtanwendungserlasse
17.09.2012, 21:28
Beitrag: #1
Nichtanwendungserlasse
Hallo,


mit den berühmten Nichtanwendungserlassen will ja das BMF dem BFH Gelegenheit geben, seine Rechtsprechung noch einmal zu überdenken und das nächste Mal anders zu entscheiden.

Sind eigentlich Fälle bekannt, in denen das tatsächlich passiert wäre und der BFH nach einem Nichtanwendungserlass in sich gegangen und wieder hervorgekrochen wäre und zähneknirschend eingestanden hätte: "Na gut, unser Urteil war bullshit; das nächste Mal überlegen wir es uns anders und entscheiden entgegengesetzt?"
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18.09.2012, 16:42
Beitrag: #2
RE: Nichtanwendungserlasse
(17.09.2012 21:28)Jim schrieb:  Hallo,


mit den berühmten Nichtanwendungserlassen will ja das BMF dem BFH Gelegenheit geben, seine Rechtsprechung noch einmal zu überdenken und das nächste Mal anders zu entscheiden.

Wer behauptet denn so etwas? Soweit ich weiß, will das BMF mit diesen Erlassen hauptsächlich die Steuereinnahmen sichern. Oder habe ich da was falsch verstanden?

(17.09.2012 21:28)Jim schrieb:  Sind eigentlich Fälle bekannt, in denen das tatsächlich passiert wäre und der BFH nach einem Nichtanwendungserlass in sich gegangen und wieder hervorgekrochen wäre und zähneknirschend eingestanden hätte: "Na gut, unser Urteil war bullshit; das nächste Mal überlegen wir es uns anders und entscheiden entgegengesetzt?"

Nein. Mir sind lediglich ein, zwei Fälle grob im Gedächtnis geblieben, wo das Urteil gegen die Steuerbürger war und das BMF dann meinte, "so wollten wir das aber doch auch wieder nicht"... und dann geändert hat. Aber dass der BFH da was "korrigierte" ist nmir nicht bekannt.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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18.09.2012, 16:57
Beitrag: #3
RE: Nichtanwendungserlasse
Inzwischen geht so etwas ja häufig mit "gesetzlichen Klarstellungen" einher (z. B. Steuerpflicht Erstattungszinsen, Werbungskostenabzug für Kosten Erstausbildung, Nachweiserfordernisse für Krankheitskosten). Gilt im Einzelfall aber auch zugunsten der Steuerpflichtigen, da gab es ein oder zwei Dinge, die mir aber gerade nicht einfallen.

Ein Fall, wo die Verwaltung ansonsten mit durchgekommen ist, ist die Berücksichtigung von Kindern mit Vollzeiterwerbstätigkeit in Übergangszeiten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (nach dem Recht bis 2011). Da gab es zunächst eine nicht zu 100% aber doch sehr deutliche geänderte Rechtsprechung, dass in dem Fall eine Günstigerprüfung zugunsten des Stpfl. vorzunehmen sei (wenn die Einkünfte in dem Übergangszeitraum dazu führen würden, für das gesamte Jahr die Berücksichtigung als Kind zu versagen, wäre diese speziellen Monate auszunehmen gewesen, sonst nicht).

Das wurde auch von der Finanzverwaltung nicht angewendet und der gleiche Senat des BFH ist in einem späteren Urteil der Auffassung der Finanzverwaltung gefolgt (für mich etwas überraschend, aber vielleicht hatte sich die Besetzung des Senats zwischenzeitlich geändert).
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18.09.2012, 17:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.09.2012 17:37 von Uwe.)
Beitrag: #4
RE: Nichtanwendungserlasse
Hallo,

aufgrund der Kritik hat das BMF eine Statistik für den Zeitraum 2005-2007 erstellt und das folgendes Fazit gezogen: 20 Nichtanwendungserlasse, aber 60 Urteile des BFHs, wo dieser seine Meinung im Vergleich zu vorhergehenden Urteilen geändert hat. 20% der Nichtanwendungserlasse sollen zugunsten des Steuerpflichtigen ergangen sein ...
Und manchmal ist es politisch nicht gewollt, eine Entscheidung zu bekommen. So bei (steuerbaren) Zuschüssen durch die EU: das Finanzamt wollte diese Zuschüsse als steuerpflichtig behandeln, der Steuerpflichtige klagte vor dem Finanzgericht und hat gewonnen. Wäre das Finanzamt in Revision gegangen, hätte der BFH auf steuerbar und somit steuerpfichtig entschieden, was bei den letzten Entscheidungen zum Thema Zuschüsse der öffentlichen Hand ersichtlich ist. Dies war aber politisch nicht gewollt, denn die Zuschüsse kommen von der EU und sollen nicht in Form von Umsatzsteuer den Finanzhaushalt aufbessern. Also wurde das Finanzamt angehalten, keine Revision einzulegen, das Urteil ist bestandskräftig geworden.

Gruss
Uwe
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