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Kommentar zum StberG
03.08.2012, 12:53
Beitrag: #21
RE: Kommentar zum StberG
Ja, ist wie früher bei Horch und Guck.

Aber manche sagen ja beiden "Firmen" auch dieselbe Arbeitsweise nach.


...duck und wech...
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03.08.2012, 13:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.08.2012 13:03 von Stadtkatze.)
Beitrag: #22
AW: Kommentar zum StberG
Auch dein Büro??? Zwar schlechte Qualität, müsstest du aber erkennen.


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Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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03.08.2012, 14:01
Beitrag: #23
Kommentar zum StberG
Zurück zum Thema: Dem Fragesteller konnte geholfen werden, nicht das jemand im Woddiewahn - Goldiewahn - noch auf die Idee kommt und für Fliederus sich an den Scanner stellt!
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03.08.2012, 14:11
Beitrag: #24
RE: Kommentar zum StberG
Bei mir hängen nur Originale...


...und manchmal sitzt eins am Schreibtisch.
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08.08.2012, 18:39
Beitrag: #25
RE: Kommentar zum StberG
Hmmm... 18:40.... eine Russnhalbe könnt ich jetzt schon vertragen. Ich denk es zieht mich heut noch in den Hirschgarten Smile

Um den Nordlichtern noch ein paar Fragezeichen aufzusetzen:

Der Bayer (im speziellen der fussballspielende) trinkt auch gern a Goassnmass oder a Laterndlmass Wink
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08.08.2012, 19:16
Beitrag: #26
Kommentar zum StberG
(08.08.2012 18:39)Oliver Thomas schrieb:  Der Bayer (im speziellen der fussballspielende) trinkt auch gern a Goassnmass oder a Laterndlmass Wink

Hab ich schon eeeeewig nicht mehr getrunken-oh wie ich mich schon wieder aufn Herbst freu!

-----------------
LG
Clematis
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08.08.2012, 19:18
Beitrag: #27
RE: Kommentar zum StberG
Ich mag keine Mixgetränke.

Ich gönn mir jetzt nen "Schwarzen Steiger".
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