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Kontoauszüge - online
02.07.2012, 16:02
Beitrag: #1
Kontoauszüge - online
Hallo,

eine Mandantin hat heute freudestrahlend mitgeteilt, dass sie lt. ihrer beiden Banken für ihre Geschäftskonten keine Papier-Kontoauszüge mehr bräuchte, sondern die Speicherung und Aufbewahrung der online-Auszüge für das Finanzamt reichen würde.
Ich finde dazu nichts aktuelles und will´s daher nicht so recht glauben.

Geht oder geht nicht

fragt

tosch
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02.07.2012, 18:21
Beitrag: #2
RE: Kontoauszüge - online
(02.07.2012 16:02)tosch schrieb:  Hallo,

eine Mandantin hat heute freudestrahlend mitgeteilt, dass sie lt. ihrer beiden Banken für ihre Geschäftskonten keine Papier-Kontoauszüge mehr bräuchte, sondern die Speicherung und Aufbewahrung der online-Auszüge für das Finanzamt reichen würde.
Ich finde dazu nichts aktuelles und will´s daher nicht so recht glauben.

Geht oder geht nicht

fragt

tosch

Geht meines Erachtens evtl., wenn nachweislich keine Änderungen vorgenommen werden können. Auf die Diskusionen mit dem Prüfer würde ich mich aber nicht freuen, denn irgendwie kann man ja heute alles manipulieren.

Ich würde die Mandantin überzeugen es beim Alten zu belassen (kto-Auszüge auf (Bank-)Papier

Ciao Dragon
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02.07.2012, 18:58
Beitrag: #3
Kontoauszüge - online
In größeren Unternehmen gibts die auch nicht mehr ausgedruckt; da wird direkt via Schnittstelle gebucht und secured PDF vor Verarbeitung abgelegt. Wüsste nicht, welchen Mehrwert 50 Ordner Auszüge ggü 12 PDFs haben sollen.
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02.07.2012, 19:48
Beitrag: #4
RE: Kontoauszüge - online
Ich glaube, zu dem Thema habe ich schon was gelesen.
Am Donnerstag kann ich nachschauen.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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02.07.2012, 21:13
Beitrag: #5
Kontoauszüge - online
Zitat:Aufbewahrung und Archivierung eines elektronischen Kontoauszugs im Onlinebanking- Verfahren

Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. 28.07.2010 - S 0317.1.1-3/1 St42


Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften nutzen verstärkt das sog. Homebanking- oder Onlinebanking-Verfahren und wollen auf die Aufbewahrung der Kontoauszüge in Papierform verzichten. Der am Homebanking-Verfahren teilnehmende Bankkunde erhält vom Kreditinstitut einen Kontoauszug in digitaler Form übermittelt. Lediglich mit dem Ausdruck dieses elektronischen Kontoauszugs genügt der Buchführungspflichtige den nach § 147 AO bestehenden Aufbewahrungspflichten nicht, da es sich beim elektronisch übermittelten Auszug um das originär digitale Dokument handelt.

Für die steuerliche Anerkennung des elektronisches Kontoauszug ist es daher erforderlich, diese Datei auf einem maschinell auswertbaren Datenträger zu archivieren, § 147 Abs. 2 und 5 AO sowie Tz. VIII/b Nr. 2 des BMF-Schreibens vom 7.11.1995 (BStBl 1995 I S. 738). Dabei sind sowohl die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) als auch die Grundsätze DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS) zu beachten, die als Anlage zum o.g. BMF-Schreiben veröffentlicht sind. Die GoBS setzen u.a. voraus, dass die übermittelten Daten vor dem Weiterverarbeiten im System des Kunden, vor dem Speichern bzw. bei einem möglichen späteren Ausdruck nicht bzw. nachvollziehbar verändert werden können. Die Übermittlung und Speicherung lediglich einer Datei im pdf-Format genügt diesen Grundsätzen nicht, da bei diesem Dateiformat eine leichte und nicht mehr nachvollziehbare Änderung möglich wäre.

Vermehrt bieten Kreditinstitut weitere Alternativen, mit deren Hilfe die GoB/GoBS eingehalten werden können, zur Aufbewahrung an. Dies kann beispielsweise durch die Übermittlung und Speicherung eines digital signierten elektronischen Kontoauszugs geschehen. Auch die Vorhaltung des Auszugs beim Kreditinstitut und die jederzeitige Zugriffsmöglichkeit während der Aufbewahrungsfrist des § 147 Abs. 3 AO stellt eine denkbare Lösung dar. Auch die Übersendung und Aufbewahrung sog. Monatssammelkontoauszüge in Papierform kann akzeptiert werden.

Häufig weisen Kreditinstitute in ihren Geschäftsbedingungen zum Onlinebanking ihre Kunden darauf hin, die Anerkennung des elektronischen Kontoauszugs sei mit dem zuständigen Finanzamt abzuklären. Die Beachtung der GoB/GoBS liegt in allen Fällen in der Verantwortung des Steuerbürgers.

Im Privatkundenbereich (Steuerzahler ohne Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten nach § 145 AO ff.) besteht mit Ausnahme der Steuerbürger i.S. des § 147a - 2 - AO, für die obige Grundsätze sinngemäß gelten, keine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge. Zur Aufbewahrung von privaten Belegen als Beweismittel im Besteuerungsverfahren vgl. Karte 1 zu § 97 AO
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02.07.2012, 22:50
Beitrag: #6
RE: Kontoauszüge - online
Ja, so ähnlich sieht das bei uns auch aus, dann brauche ich ja nicht mehr zu schauen.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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03.07.2012, 10:55
Beitrag: #7
RE: Kontoauszüge - online
Danke showbee, das ist an mir vorüber gegangen, das wusste ich noch nicht.

Allerdings sehe ich trotzdem noch die Gefahr der Speicherung. Reines pdf reicht ja ausdrücklich nicht aus. Und alleine die Diskussion mit den Mandanten ("Wieso ist das nicht sicher? Ich kann pdf's doch nicht ändern") mag ich aktuell noch gar nicht führen.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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03.07.2012, 13:41
Beitrag: #8
RE: Kontoauszüge - online
Danke, showbee,

so in etwa habe ich das auch in Erinnerung gehabt - nur nicht gewusst, wo ich es finde. Smile

Ich habe mittlerweile Rücksprache mit einer der betreffenden Banken gehalten und die Auskunft bekommen, dass alle Kunden ausdrücklichst darauf hingewiesen werden, dass sie den Umstieg alleine auf elektronisch gespeicherte Auszüge doch bitte mit ihrem Finanzamt abstimmen sollten.

secured pdf ist natürlich eine Möglichkeit - wird aber von unseren Volksbanken und Sparkassen (noch) nicht angeboten.
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