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Versagung der Unternehmereigenschaft
15.05.2012, 20:02
Beitrag: #1
Versagung der Unternehmereigenschaft
Ich hätte das schon längst schreiben sollen, aber das Thema ist so griffig wie nasse Seife.

Eine UG wird gegründet, erste Ausgaben fallen an. Mit dabei eine Beratungsrechnung für Existenzgründung, die die UG trägt.

Die UStVA wird abgegeben, Rechnungskopie liegt bei.

Finanzamt eröffnet USt-Sonderprüfung und kommt zu dem Ergebnis, eine Unternehmereigenschaft liege nicht vor.

Argumente:

1. Der die UG hat keinen eindeutigen Sitz der Geschäftsführung, der HR-Eintrag zählt nicht.

2. Ein Partner der UG, mit dem ein Vertrag geschlossen wurde, ist nicht ermittelbar.

3. Die Buchführung ist mangelhaft.

4. Typische Vorbereitungshandlungen wie Lager-Anmietung, Wareneinkauf usw. liegen nicht vor (Zitiert wird der UStAE)

Gesamtaussage: Die UG hat nicht eindeutig erkennbar die Absicht nachgewiesen, unternehmerisch tätig zu sein.


Gegenargumente des Steuerberaters, also.....ähm....ich.

1. Richtig, im Moment zieht der GF von hier nach da und macht alles am Laptop. Räume werden gesucht (und schließlich auch gefunden), jedoch ist die nachrangig, da es sich um ein Beratungsunternehmen handelt.

2. Doch, ist ermittelbar. Google und Unternehmensregister helfen. Es ist auffällig, dass der Geschäftspartner gegen 34a GmbHG und 6 TelemedienG verstößt - mit anderen Worten, das Impressum ist unter aller Kanone. Aber das ist dessen Problem, nicht das der UG.

3. Stimmt. Ich hab auch schon gemeckert wegen der unzureichenden Aufbereitung. Die wesentlichen Dinge sind jedoch ersichtlich.

4. Bei dieser Argumentation wäre auc ich kein Unternehmer. Das ist billige Polemik ohne Substanz.

Gesamtaussage: Die Aussage des FAs ist schwammig und es ist nicht erkennbar, welche Art Unterlagen man denn nun sehen möchte.

Der GF wird nun krank und die UG "pausiert".

Im Versagungsbescheid werden die Aussagen des Prüfungsberichtes wiederholt, ohne dass eine Bezugnahme auf meine Einlassungen wahrzunehmen ist.

Es steht zu erwarten, dass der Einspruch ebenfalls mit Gebetsmühlen abgeschmettert wird, so dass gestritten werden muss.

Soweit der Sachverhalt, der in Gänze natürlich etwas komplexer ist.

Was ich wissen will: Hat von euch schon mal jemand sowas gehabt? Was unternimmt man gegen eine solche Sturheit, die sämtliche Einlassungen und Belege entgegnungslos an sich vorüberziehen lässt - wobei gleichzeitig ungreifbare und wohl auch unangreifbare Aussagen als Totschlagargumente herangezogen werden?

Mir ist bewusst, dass ich den Fall knapp dargestellt habe. Vielleicht ergibt sich aber dennoch eine Anregung.

Verfahrensrechtlich sind wir jetzt beim Einspruch gegen den Versagungsbescheid und den 218er Rückforderungsbescheid für zwischenzeitlich doch ausgezahlten kleine Vorsteuerbeträge.

Solch einen blöden Fall hatte ich noch nie....

Und was steckt dahinter?

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15.05.2012, 20:21
Beitrag: #2
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
Kann man nicht Unterlagen aus der Existenzgründungsberatung übersenden? Ggf gabs da einen Businessplan? Ansonsten war es klar, dass die FinVerw nun genauer hinschauen muss. Mit der UG kann sich jedermann für paar Euros eine KapGes aufsetzen. Je nach Sicherheit der GF-Ges auch mündlichen Erörterungstermin im Amt anregen und Druck machen. Im persönlichen Gespräch dann auch Dringlichkeit aufzeigen indem man bspw. unverholen eine Klage (m.E. dann Feststellungsklage?) in Aussicht stellt.
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15.05.2012, 20:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.05.2012 20:31 von ecro.)
Beitrag: #3
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
Dir als Berliner kann ich sagen: Wie sind in KöI in der Bredtschneiderstraße.



(15.05.2012 20:21)showbee schrieb:  Kann man nicht Unterlagen aus der Existenzgründungsberatung übersenden?

Ist geschehen. Wurde ebenfalls ignoriert.


(15.05.2012 20:21)showbee schrieb:  Je nach Sicherheit der GF-Ges auch mündlichen Erörterungstermin im Amt anregen und Druck machen.

Offen gesagt bin ich da eher der "schriftliche" Mensch. Mit mündlichen Verhandlungen, die eine sofortige Stellungnahme erfordern, die - einmal gesagt - auch nicht mehr zurückzunehmen sind, habe ich es nicht so.

Eloquente Menschen stecken mich da leicht in die linke Tasche.




(15.05.2012 20:21)showbee schrieb:  Im persönlichen Gespräch dann auch Dringlichkeit aufzeigen

Ist bereits passiert. Bereits beim Erscheinen im Amt hatte ich das Gefühl, die Prüferin nimmt mich nicht ernst.

Klingt komisch, ist aber so.

Weiter siehe oben.




(15.05.2012 20:21)showbee schrieb:  indem man bspw. unverholen eine Klage (m.E. dann Feststellungsklage?) in Aussicht stellt.

Ich habe vor, die Zustimmung zur Sprungklage einzuholen. Wie wirkt eigentlich diese Zustimmung, wenn ich sie bekomme?

Säbelrasseln ist das eine.

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15.05.2012, 21:44
Beitrag: #4
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
(15.05.2012 20:30)ecro schrieb:  Ich habe vor, die Zustimmung zur Sprungklage einzuholen. Wie wirkt eigentlich diese Zustimmung, wenn ich sie bekomme?
§ 45 Abs. 1 S.1 FGO sagt:
(1) 1Die Klage ist ohne Vorverfahren zulässig, wenn die Behörde, die über den außergerichtlichen Rechtsbehelf zu entscheiden hat, innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift dem Gericht gegenüber zustimmt.

Das FA gibt Dir also nicht so einfach die Zustimmung zu einer (noch einzureichenden) Sprungklage. Sondern wartet die Klage ab, schaut sie durch und teilt dann dem Gericht mit, ob es ihr zustimmt.
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15.05.2012, 21:55
Beitrag: #5
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
Genau, die "Vorabzustimmung" ist nicht formell bindend. Es gibt nur erstmal eine erste Richtung vor: "Klag erstmal, wenn nichts brandneues dazu kommt, werden wir höchstwahrscheinlich zustimmen."
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16.05.2012, 08:43
Beitrag: #6
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
Ah ja , danke. Dann muss ich den Text umschreiben.....

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16.05.2012, 14:55
Beitrag: #7
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
Unfassbar. Also was in Berlin immer so abgeht, da bin ich echt froh, im schnuckeligen Bayern zu sein....

(Okay, war jetzt OT, aber ich bekomme gerade echt ständig solche Sachen von Berlinern Kollegen erzählt)...

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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16.05.2012, 16:05
Beitrag: #8
RE: Versagung der Unternehmereigenschaft
Ja, Berlin ist gerade mal meisterhaft.

Hier hat das FA mit der Nummer 18 gerade mal eine neue Steuernummer vergeben, weil eine vermögensverwaltende GbR sich umgewandelt hat in eine ebenfalls vermögensverwaltende KG. Mitten im Jahr.

Jetzt verlangt das FA eine zweite Umsatzsteuererklärung (nachdem es zwei F-Bescheide erlassen hat.)

*kopfschüttel*

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