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Beschwer?
10.05.2012, 08:28
Beitrag: #11
RE: Beschwer?
Doch, der Verlust ist da, er ist nur nicht festgestellt, was mangels Grundlagen-Folgebescheids-Systematik auch nicht erforderlich ist.
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10.05.2012, 08:49
Beitrag: #12
RE: Beschwer?
(10.05.2012 07:49)frankts schrieb:  Der § 10d (1) S. 3 + 4 ist die Änderungsvorschrift für 2009, aber kann ich die Änderung beantragen

Ja. Satz 3 heißt ja: "Ist für den unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum bereits ein Steuerbescheid erlassen worden, so ist er insoweit zu ändern, als der Verlustrücktrag zu gewähren oder zu berichtigen ist"

Das heißt, es wäre nicht mal ein Antrag erforderlich. Ohne Antrag aber gibt es keinen VA, und den brauchen wir ja. (Es sei denn, man möchte die Nichtänderung als VA betrachten.)

Und Satz 4 wäre die Korrekturnorm als lex specialis zu §§172ff AO, die wir bräuchten, wenn 2009 schon zu wäre.

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10.05.2012, 10:17
Beitrag: #13
RE: Beschwer?
(10.05.2012 08:49)ecro schrieb:  Das heißt, es wäre nicht mal ein Antrag erforderlich. Ohne Antrag aber gibt es keinen VA, und den brauchen wir ja. (Es sei denn, man möchte die Nichtänderung als VA betrachten.)

Für den Verlustrücktrag ist kein Antrag erforderlich, denn es ist zurückzutragen. Der Antrag ist nur für die Beschränkung des Rücktrags notwendig.

Hier liegt das Problem darin (habe ich hoffentlich zutreffend erfasst), dass von den Einkünften derart abgewichen wurde, dass das GdE nicht mehr negativ ist. Wäre noch Verlust da, hätte der Rücktrag erfolgen müssen, und der anzufechtende Bescheid wäre da.

Die Festsetzung 2010 = 0, Einspruch unzulässig,

Über die Höhe des Verlustes wird im Rücktragsjahr entschieden = geht nicht, weil eine Bescheidänderung mangels Verlustverrechnungspotential nicht erfolgt.
Deshalb ist ein Antrag auf Änderung für 2009 erforderlich, damit man überhaupt die Tür zum Verfahren aufstößt.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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10.05.2012, 11:16
Beitrag: #14
RE: Beschwer?
Jetzt haben wir es aber, oder?

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10.05.2012, 12:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.05.2012 19:36 von meyer.)
Beitrag: #15
RE: Beschwer?
(09.05.2012 20:47)ecro schrieb:  
(09.05.2012 19:18)meyer schrieb:  Siehe dazu BFH-Urteil IX R 59/08

08? Da galt doch der "alte" 10d noch, oder? Da funktionierte es doch noch anders.

Ja, das war zum "alten" 10d. Hier geht es aber um einen Verlustrücktrag und da geht alles wie bisher, da sich da nichts geändert hat.

Ansonsten unterstreiche ich die Ausführungen von Stadtkatze.

Anders nur, wenn man sich noch nicht schlüssig ist, ob man nicht doch einen Verlustvortrag will. Dann liegt doch wieder eine Beschwer vor und man muss den ESt-Bescheid angreifen, denn der Weg ist nach Bestandskraft sonst verbaut (der Rücktrag m. E. erst mit Festsetzungsverjährung des Rücktragsjahres).
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