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Was hat Vorrang?
23.04.2012, 14:02
Beitrag: #1
Was hat Vorrang?
Hallo,

Folgende Situation:

GmbH steht seit Monaten in einer BP. Die Prüfung wird sich auch weiter ausdehnen. Es geht in erster Linie um die Bewertung diverser Grundstücke, die im Anlagevermögen der GmbH stehen.
Aufgrund der BP wurde und konnte der JA 2010 bisher nicht erstellt werden.

Nun kommt das obligatorische Schreiben des BA Justiz mit Fristsetzung von 6 Wochen und, nach Ablauf der Frist, dem entsprechenden Ordnungsgeld von 2.500€ aufwärts.

Einspruch mit Begründung auf Prüfung ist eingelegt, Entscheidung wird irgendwann mal erfolgen, jedoch nicht innerhalb der 6-Wochen-Nachfrist.


Würde man abwarten, hält man das Verfahren zunächst nicht auf und riskiert das Ordnungsgeld.
Würde man nun ins Blaue etwas veröffentlichen, verstößt man gegen Bewertungsgrundsätze und riskiert damit ebenfalls ein Ordnungsgeld.

Was hat denn nun Vorrang § 335 HGB oder § 334 HGB oder gibt es eine saubere Lösung?
Jemand Erfahrung damit?

Danke Euch

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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23.04.2012, 14:24
Beitrag: #2
RE: Was hat Vorrang?
Da die BP nur den steuerlichen Ansatz prüft und hier zu abweichenden Ergebnissen kommen kann und diese Abweichungen gem. § 60 II EStDV auch außerhalb einer Bilanz (Überleitungsrechnung) erfasst werden können, steht die BP einer Aufstellung einer Handelsbilanz mit abweichenden Ansätzen nicht entgegen. Es gibt (und gab auch früher nicht) eine deartige umgekehrte Maßgeblichkeit, wonach SB Ansätze zwingend in der HB nachvollzogen werden müssen.
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23.04.2012, 15:53
Beitrag: #3
RE: Was hat Vorrang?
Hallo,

meine Erfahrung: nicht veröffentlicht = 2.500 Euro
mehrere Berichtigungen: na und = 0 Euro ...
Ich habe noch keine Festsetzung von Ordnungsgeld gesehen, dass wegen falsch veröffentlichter Daten verhängt worden ist.
Ansonsten kommt 334 vor 335 ...

Gruss
Uwe
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23.04.2012, 16:40
Beitrag: #4
RE: Was hat Vorrang?
(23.04.2012 15:53)Uwe schrieb:  Ansonsten kommt 334 vor 335 ...
Welch fundierte Argumentation Big Grin

Im Zweifel reiche ich auch lieber eine nicht ganz ausgereifte Bilanz zum Bundesanzeiger ein als das Ordnungsgeld zu riskieren.
Im übrigen wird auch das Finanzamt die Bilanz 2010 samt Steuererklärungen unabhängig vom Ausgang der BP sehen und nicht erst bis nach der Schlussbesprechung warten wollen.
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24.04.2012, 07:44
Beitrag: #5
RE: Was hat Vorrang?
Hallo,

Danke.
Der Ansatz von @showbee ist nicht von der Hand zu weisen. Hätte ich ja auch selbst drauf kommen können.

Danke Euch allen.

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