Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
VHS = staatl. Ersatzschule
22.02.2012, 16:21
Beitrag: #1
VHS = staatl. Ersatzschule
Kind (18) macht über die VHS den Realabschluss nach. Jetzt behaupten die Eltern und auch die VHS, daß die Kosten dafür (1.500,-) als Schulgeld (SA bei Eltern) absetzbar wäre. Seit wann ist eine VHS eine staatl. Ersatzschule? Auf den eigenen Seiten kann ich dazu nix finden.

Als Alternative fällt mir nur ein, die Kosten als WK zu deklarieren und zumindest einen Verlustvortrag zu erreichen (beim Kind).

Sonst jemand Ideen?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2012, 16:55
Beitrag: #2
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Opa schrieb:Seit wann ist eine VHS eine staatl. Ersatzschule?
Hallo,
das Gesetz ist doch 2008 dahingehend geändert worden, dass es keine Ersatz- oder Ergänzungsschule mehr sein muss. Es muss nur ein anerkannter Abschluss angestrebt werden. Von daher sollte das doch gehen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2012, 19:29
Beitrag: #3
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Hallo,

die Kosten für die Erlangung der Mittleren Reife können als Sonderausgabe beim Kind angesetzt werden - nicht bei den Eltern. Die Eltern erhalten den Erziehungsfreibetrag, mit dem die Kosten abgedeckt werden. Weitere zusätzlich ansetzbare Kosten bei den Eltern wären noch der Ausbildungsfreibetrag, wenn die Voraussetzungen vorliegen.
Fazit: die Eltern können die Kosten nicht ansetzen, das Kind nur als Sonderausgabe ...

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2012, 19:44
Beitrag: #4
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Zitat:Sonderausgabe beim Kind
Das bringt ja nix. Mir gehts um die Berücksichtigung als "Schulgeld". Ausb.-FB ist auch nicht.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2012, 19:45
Beitrag: #5
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Mangelt es bei der VHS nicht auch an freier Trägerschaft bzw. überwiegend privater Finanzierung? Sollte SoA des Kindes sein, Realschulabschluss als vorweggenommene WK halte ich für sportlich ...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2012, 20:36
Beitrag: #6
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Nun im § 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:

Zitat:3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.

Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2012, 20:46
Beitrag: #7
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
fliederus2 schrieb:Nun im § 10 (1) Nr. 9 Satz 3 steht doch:

Zitat:3Der Besuch einer anderen Einrichtung, die auf einen Schul-, Jahrgangs- oder Berufsabschluss im Sinne des Satzes 2 ordnungsgemäß vorbereitet, steht einem Schulbesuch im Sinne des Satzes 1 gleich.

Von daher seh ich da grad kein Problem das als "Schulgeld" geltend zu machen.

Genau das wollte ich auch vor dem Seitenladefehler auch sagen! Ich hätte mit dem Abzug bei den Eltern kein Problem.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2012, 20:52
Beitrag: #8
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Na dann mach ich es so. Durch die "30%" hat es leider nur ca. 130,- Auswirkung.

Zitat:Realschulabschluss als vorweggenommene WK halte ich für sportlich ...
Big Grin Könnte hier jedoch besser sein, als die 130,-.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
22.02.2012, 21:05
Beitrag: #9
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Den Werbungskostenabzug beim Kind würde ich allerdings nicht zulassen, denn bei einem Realschulabschluss handelt es sich nicht um eine Berufsausbildung. Es wird ein "normaler" Schulabschluss erlangt. Die Aufwendungen fallen insoweit unter das Abzugsverbot i. S. d. § 12 Nr. 1 EStG (s. BMF, 22.09.2010, Pkt. 2.1, Rz 7).

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
23.02.2012, 09:44
Beitrag: #10
RE: VHS = staatl. Ersatzschule
Hallo,

Warum nicht als vorweggenommene WK?

Wenn mich nicht alles täuscht, ist doch der Abschluss der Klasse 9 der einfachste Schulabschluss, den man erreichen kann.
Realschulabschluss als Ausbildungsvoraussetzung für die Möglichkeit der Aufnahme einer Ausbildung oder als Voraussetzung für ein weiterführendes Studium bzw. den beruflichen Fortgang im gehobenen Dienst........

Schließlich ist ja schon ein anerkannter Schulabschluss vorhanden.

(Oder hat sich das inzwischen auch schon wieder erledigt?)

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation