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angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
15.02.2012, 10:28
Beitrag: #1
angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Guten Tag zusammen,

wir haben über Jahre hinweg, in der Steuererklärung unseres Mandanten, Einkünfte aus V+V unbebauter Grundstücke erklärt. Dem Finanzamt sind diese Einkünfte aber erst jetzt aufgefallen und bittet um Stellungnahme. Welche Auswirkungen kann das auf der einen Seite für den Mandanten haben und auf der anderen Seite für den Berater, weil wir das Finanzamt nicht auf die fehlenden Einkünfte hingewiesen haben?
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15.02.2012, 10:53
Beitrag: #2
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Sehe ich das richtig: Einkünfte ordnungsgemäß erklärt, aber nie vom Finanzamt veranlagt?

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15.02.2012, 10:58
Beitrag: #3
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
genau das. In all den Jahren sind die Einkünfte von uns ordnungsgemäß erklärt worden...aber das FA hat sie nie veranlagt
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15.02.2012, 11:58
Beitrag: #4
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Dann hat das FA Pech gehabt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn sie etwas überlesen haben, können bestandskräftige Bescheide m.E. nicht mehr geändert werden. Weder der Mandant noch wir sind verpflichtet das FA auf Fehler zu unseren bzw. zu Mandant Gunsten hinzuweisen.
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15.02.2012, 11:59
Beitrag: #5
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
das entspricht auch meiner Auffassung. Jetzt brauch ich nur noch die Rechtsvorschriften
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15.02.2012, 13:38
Beitrag: #6
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Dem Finanzamt würde ich in einem 3-Zeiler mitteilen, dass alles ordnungsgemäß erklärt worden war.
Man muss das FA nicht auf seine Fehler aufmerksam machen. Und wo es keine Verpflichtung gibt, gibt es auch keine Rechtsgrundlage.

Günstigenfalls hatte man den Mandanten jedes Jahr darauf hingewiesen, dass das Finanzamt einen Fehler zugunsten des Mandanten gemacht hat.

Ich sehe hier aber die Gefahr, dass das FA die Sache nach § 129 AO berichtigen wollen wird. Wenn etwas GAR keine Berücksichtigung gefunden hat, wird das FA argumentieren, dass somit auch keine Tatsachenwürdigung = keine rechtliche Einschätzung erfolgt war und damit ist die Türe offen für § 129.

Hattet Ihr den Mandanten gewarnt, dass die Differenz evtl. würde zurückzuzahlen sein?

... ggf: Festsetzungsverjährung beachten.

Gruß, die Catja

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15.02.2012, 14:25
Beitrag: #7
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Das wird ein 129er. Dann gibts auch kein Verjährungsproblem.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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15.02.2012, 14:45
Beitrag: #8
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Ich sehe auch 129. Seltsam finde ich nur, dass nach den Einkünften gefragt wird. Wenn sie erklärt wurden, ist doch alles in der Akte.
Sind sie tatsächlich erklärt? Ich hatte bereits mehrere Fälle, in denen mir eine andere Steuererklärung vorlag, als das der Berater vermutete. Er hatte die Erklärung in seinem Programm auch anders gespeichert, als sie eingereicht wurde. Die Gründe dafür konnten wir noch nicht herausfinden.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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15.02.2012, 15:14 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.02.2012 15:31 von Uwe.)
Beitrag: #9
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Hallo,

@Stadtkatze:
also ich hatte hier den Fall, dass die beiden Renten von Ehemann und Ehefrau nicht angesetzt wurden, obwohl sie immer in der Erklärung angesetzt waren.
Jetzt wurde wohl eine Kontrollmitteilung des Rentenversicherungsträgers aus 2008 ausgewertet ...

Gruss
Uwe
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15.02.2012, 15:53
Beitrag: #10
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
...und?

Also ich sehe kein 129. Wenn die Erklärung per Elster übermittelt wurde (?) muss das FA ja bewusst die EK aus VuV herausgenommen haben --> kein 129.
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