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RSt für Jahresabschluss
03.02.2012, 13:04
Beitrag: #11
RE: RSt für Jahresabschluss
hmmm...

also die ledigliche behauptung sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen zu wollen würde mir nicht reichen.

Ein schriftlicher Verzicht auf ein Einrede der Verjährung hätte da schon ein anderes Kaliber.

Diesen lasse ich mir von meinen Gläubigern ( sind zum glück nicht so viele ^^) nämlich immer unterschreiben, bevor mir die Forderung wegen der drohenden Verjährung gefährdet sein könnte.



lg, jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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06.02.2012, 14:52
Beitrag: #12
RE: RSt für Jahresabschluss
Hallo,

@taxpert

Du magst zwar eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses haben, aber sicherlich keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters oder einer anderen befugten Person.

Somit sehe ich die Rückstellung schon gefährdet, da bestenfalls noch die Eigenkosten als Rückstellung passiviert werden können.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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