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"Landfrauengelder"?
10.08.2011, 16:21
Beitrag: #1
"Landfrauengelder"?
Sachen gibt es, ...? (*staun*)

Was ich als Stadtpflanze nicht kannte, habe ich heute am Telefon erzählt bekommen:

Eine Mandantin erhält nun Fördermittel "zur Unternehmenssicherung von Frauen im ländlichen Raum".

Nun sagt sie mir, die wären steuerfrei.

Ich finde das aber nicht in "gedruckt".

Auf der Seite der Landesdirektion Dresden für die Gleichstellung wird diese Art der Förderung im gleichen Atemzug mit der Existenzgründungsförderung genannt.
Die ist ja nach § 3 Nr. 2b EStG (mit Verweis auf SGB 2) steuerfrei.

Nun finde ich im SGB 2 aber diese Förderung für die ländlichen Damen nicht...

Weiss jemand auswendig, ob das steuerfrei oder steuerpflichtig ist?

Gefühlt bin ich ja momentan bei "steuerpflichtig".

Gruß, die Catja

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10.08.2011, 19:44 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10.08.2011 19:47 von Oliver Thomas.)
Beitrag: #2
RE: "Landfrauengelder"?
Die Existenzgründungsförderung ist SGB III

Ich denke in dem Fall ist §3 Nr. 2 EStG wahrscheinlicher...

Zitat:das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt, das Übergangsgeld, das Unterhaltsgeld, die Eingliederungshilfe, das Überbrückungsgeld, der Gründungszuschuss, der Existenzgründungszuschuss nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz sowie das aus dem Europäischen Sozialfonds finanzierte Unterhaltsgeld und die aus Landesmitteln ergänzten Leistungen aus dem Europäischen Sozialfonds zur Aufstockung des Überbrückungsgeldes nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz und die übrigen Leistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Arbeitsförderungsgesetz und den entsprechenden Programmen des Bundes und der Länder, soweit sie Arbeitnehmern oder Arbeitsuchenden oder zur Förderung der Ausbildung oder Fortbildung der Empfänger gewährt werden, sowie Leistungen auf Grund der in § 141m Absatz 1 und § 141n Absatz 2 des Arbeitsförderungsgesetzes oder § 187 und § 208 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Ansprüche, Leistungen auf Grund der in § 115 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 117 Absatz 4 Satz 1 oder § 134 Absatz 4, § 160 Absatz 1 Satz 1 und § 166a des Arbeitsförderungsgesetzes oder in Verbindung mit § 143 Absatz 3 oder § 198 Satz 2 Nummer 6, § 335 Absatz 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch genannten Ansprüche, wenn über das Vermögen des ehemaligen Arbeitgebers des Arbeitslosen das Konkursverfahren, Gesamtvollstreckungsverfahren oder Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder einer der Fälle des § 141b Absatz 3 des Arbeitsförderungsgesetzes oder des § 183 Absatz 1 Nummer 2 oder 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch vorliegt, und der Altersübergangsgeld-Ausgleichsbetrag nach § 249e Absatz 4a des Arbeitsförderungsgesetzes in der bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Fassung;

Die beim Amt werden doch wissen ob das irgendwas nach Arbeitsförderungsgesetz / SGB oder Sozialfonds ist oder?

https://fs.egov.sachsen.de/formserv/find...rtname=143

Hier ist die Richtlinie in der das verankert ist und deren Rechtsgrundlage. Die Förderung der Landfrauen ist Teil B Abschnitt 3

Zitat:Richtlinie
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann und zur Bekämpfung
geschlechtsbezogener Gewalt
(Richtlinie zur Förderung der Chancengleichheit)
Vom 22.05.2007

Teil A
Allgemeine Bestimmungen
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage
Der Freistaat Sachsen gewährt auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Haushaltsordnung des
Freistaates Sachsen (Sächsische Haushaltsordnung – SäHO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 10. April 2001 (SächsGVBl. S. 153), die durch Artikel 10 des Gesetzes vom 13. Dezember
2002 (SächsGVBl. S. 333, 352) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
und nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Sächsischen Haushaltsordnung (VwV – SäHO) vom 27. Juni 2005 (SächsABl. SDr.
S. S 225), in der jeweils geltenden Fassung, und dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung
der Chancengleichheit von Frau und Mann in Politik, Gesellschaft und Erwerbsleben einschließlich
der Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt.
Zuwendungen nach Teil B Abschnitt 3 dieser Richtlinie werden zudem auf der Grundlage der
Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung
der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen (ABl. EG Nr. L 279/5 vom
28.12.2006) sowie deren Nachfolgeregelungen gewährt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt
aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Geht also wohl auf EG-Recht zurück...

Einen verweis auf das SGB habe ich nirgends gefunden.

Interessant wäre auch ob es eine Existenzgründung ist oder eine Förderung für den laufenden Betrieb... denn beides ist bei dieser Förderung möglich.
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10.08.2011, 23:18
Beitrag: #3
RE: "Landfrauengelder"?
Danke Dir!
Den ganzen Richtlinienkrams hatte ich auch schon durchgeforstet, aber bevor ich im passenden SGB nichts finde, kriege ich auch den Zirkelschluss auf § 3 SstG nicht hin.

Ich bleibe dabei: steuerpflichtig.

(Dass die passenden Damen im Amt in Dräsdn nach 16:00 nicht mehr erreichbar waren, muss ich, glaube ich, nicht schreiben, - sonst hätte ich
a) entweder hier nicht gepostet oder
b) völlig entrüstet gepostet, was das Ergebnis gewesen wäre...)

Warten wir es ab.

Morgen versuche ich weiter, die GleichstellungsbeauftragtIn zu erreichen (aua).

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11.08.2011, 08:53
Beitrag: #4
RE: "Landfrauengelder"?
So, - passende Beauftragte in der Landesregierung erreicht und:

War ja klar... Die wissen das dort auch nicht.

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11.08.2011, 09:57
Beitrag: #5
RE: "Landfrauengelder"?
Je mehr ich mich hier durchlese, denke ich, daß diese Gelder wie alle anderen Ex-Gründerzuschüsse stfr. sind und mit in den § 3 2. EStG gehören. Direkt gelesen, hab ich es allerdings auch nicht.
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11.08.2011, 10:03
Beitrag: #6
RE: "Landfrauengelder"?
Ja. Durchgelesen habe ich mir das auch alles.
Aber diese Fördermittel werden zur Investition und nicht zum Bestreiten des nötigen Lebensunterhaltes vergeben.
In meinem Fall ist die Dame in ein größeres Ladengeschäft umgezogen, welches erst mal renoviert werden musste.

Da ich diese Fördergelder aber nicht im SGB finde, gehe ich davon aus, dass sie auch nicht steuerfrei sind.

Es gibt die ja schon etliche Jahre (zurückverfolgt habe ich es bis zu einem Ministeriumsschreiben aus 2005) => da wäre imho genug Zeit gewesen, diese gelder in § 3 EStG mit aufzunehmen, wenn das gewünscht gewesen wäre, dass sie steuerfrei sind.

Danke Dir trotzdem!

LG, die Catja

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