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Tag der offenen Tür mit Buffet
28.07.2011, 11:54
Beitrag: #1
Tag der offenen Tür mit Buffet
Guten morgen zusammen,

ich habe grad folgenden Sachverhalt der mich grübeln lässt.

Tag der offene Tür in der Firma mit lecker Essen in Buffet-form für ca. 250 Personen.

Da Tag der offenen Tür kann jeder kommen und gehen wer will dem nach existiert keine Liste der bewirteten Personen. Rechnung über das Buffet liegt vor.

Möglichkeit 1:
Bewirtung geschäftlich -> 70 % abziehbar.

Möglichkeit 2:
Tag der offenen Tür samt allen Kosten als Werbungskosten berücksichtigen, Argument: Bewirtung steht nicht im Vordergrund?!

Wie seht ihr das?

MfG
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28.07.2011, 11:59
Beitrag: #2
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
Hallo,

die Bewirtung steht nicht im Vordergrund, sondern die Darstellung des Betriebs. M.E. daher eindeutig Werbekosten ...

Gruss
Uwe
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28.07.2011, 12:01 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 12:03 von Dragon.)
Beitrag: #3
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
Ich denke wir reden hier über Betriebsausgaben oder?

Uwe schrieb:die Bewirtung steht nicht im Vordergrund,...

Auch bei bei einer Bewirtung unter Geschäftsfreunden steht m.E. die Bewirtung nicht im Vordergrund, sondern der Anlass (Verhandlungen, Erörtreungen, Planungen etc.), dass kann es als Begründung also nicht sein.

Ciao Dragon
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28.07.2011, 12:23
Beitrag: #4
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
Hallo,

@Dragon:
bei einer Besprechung in einem Restaurant steht m.E. die Bewirtung an gleicher Stelle wie die Besprechung selbst, weil kaum jemand Dienstgespräche im öffentlichen Räumen durchführt.
Bei einem Tag der offenen Tür steht aber der Betrieb eindeutig im Vordergrund. Dass nebenbei auch noch für Speisen und Getränken gesorgt, ist m.E. eine Nebenleistung der Hauptleistung "Tag der offenen Tür" ...
ebenso wie ein Rahmenprogramm mit Musik und Unterhaltung ...

Ich sehe das so ähnlich, wie bei einer vom Arbeitgeber durchgeführten Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiter und den Unternehmer selbst: Raum wird gemietet, Speisen und Getränke werden zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde hier kein Eigenanteil angesetzt ...

Gruss
Uwe
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28.07.2011, 12:38
Beitrag: #5
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
Uwe schrieb:Hallo,

@Dragon:
bei einer Besprechung in einem Restaurant steht m.E. die Bewirtung an gleicher Stelle wie die Besprechung selbst, weil kaum jemand Dienstgespräche im öffentlichen Räumen durchführt.
Bei einem Tag der offenen Tür steht aber der Betrieb eindeutig im Vordergrund. Dass nebenbei auch noch für Speisen und Getränken gesorgt, ist m.E. eine Nebenleistung der Hauptleistung "Tag der offenen Tür" ...
ebenso wie ein Rahmenprogramm mit Musik und Unterhaltung ...

Ich sehe das so ähnlich, wie bei einer vom Arbeitgeber durchgeführten Fortbildungsveranstaltung für die Mitarbeiter und den Unternehmer selbst: Raum wird gemietet, Speisen und Getränke werden zur Verfügung gestellt. Im Rahmen einer Betriebsprüfung wurde hier kein Eigenanteil angesetzt ...

Gruss
Uwe

Haufe in Person von StB Reinhard Schnell sieht das anders.

Es wird unterschieden in privaten, geschäftlichen und betrieblichen Anlass. Der Tag der offenen Tür fällt unter geschäftliche Veranlassung und hier sind nur 70% abzugsfähig.

sieht auch Frotscher so RZ 691 zu § 4 EStG

Ciao Dragon
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28.07.2011, 12:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.07.2011 13:04 von matom.)
Beitrag: #6
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
Viele Dank allen.
Danke Dragon für den Nachweis.

EDIT:

Hast du vielleicht eine Link zu den von dir aufgeführten Stellen?
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28.07.2011, 13:28
Beitrag: #7
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
Hallo,

der Verlag der deutschen Wirtschaft AG schreibt dazu:
Tipp: Es macht einen Unterschied, ob Sie mit Gästen und Mitarbeitern im Restaurant essen gehen (70 % Abzugsfähigkeit), oder das Essen ins Unternehmen bringen lassen (100 %). Deshalb sollten Sie, wo immer möglich, die Bewirtung im eigenen Haus vorziehen.

Gruss
Uwe
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28.07.2011, 13:52
Beitrag: #8
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
Danke Uwe,
habe nu nauch paar Seiten zu dem Thema durch hM ist, dass der Tag der offenen Tür ein geschäftlicher Anlass ist.

Zitat:
Aber auch Bewirtungsaufwendungen für Firmenbesucher, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zu einer Besichtigung eingeladen werden, sind geschäftlich veranlasst. Sie dienen dem Ziel, Geschäftsabschlüsse zu erleichtern ( R 4.10. Abs. 6 EStR).

Quelle:https://steuerberater.haufe-suite.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_portal=&_leongshared_externalcontentid=portalcontentservice/news/1282559615.76
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28.07.2011, 14:11
Beitrag: #9
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
@matom,

leider habe ich dass nur im Haufe-Online gefunden.

Zur Bestätigung meiner Auffassung, dass der "Tag der offenen Tür" als geschäftlicher Anlass zu sehen ist meint Heinicke im Schmidt-Kommentar (RZ 542 zu § 4 EStG, allerdings 28. Auflage), "..., dass der Gesetzgeber einerseits die Bewirtung von Geschäftsfreunden ieS treffen wollte (also von Personen, mit denen Geschäfte abgeschlossen oder angebahnt werden sollen,..." Ausnahmen sieht er nur bei Kundschaftsessen (z.B. Testessen eines Kochs, Restaurantkritiker) oder bei Werbebewirtungen (liegt hier wohl nicht vor).

Der "Tag der offenen Tür" stellt wohl vielmehr eine Kundenbewirtung zu Werbezwecken (nicht Werbebewirtung) dar und ist somit geschäftlich.
Uwe schrieb:der Verlag der deutschen Wirtschaft AG schreibt dazu:
Tipp: Es macht einen Unterschied, ob Sie mit Gästen und Mitarbeitern im Restaurant essen gehen (70 % Abzugsfähigkeit), oder das Essen ins Unternehmen bringen lassen (100 %). Deshalb sollten Sie, wo immer möglich, die Bewirtung im eigenen Haus vorziehen.
Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich mir die Pizza liefern lasse oder in der Pizzeria mit einem Geschäftsfreund "plaudere". Das scheint mir auf mageren Beinchen zu stehen.

Ciao Dragon
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28.07.2011, 14:50
Beitrag: #10
RE: Tag der offenen Tür mit Buffet
Vielen Dank
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