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Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
25.07.2011, 10:27
Beitrag: #1
Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
Liebe Mitstreiter,

ein gewerbliches Mietobjekt - unten Laden, oben Wohnung - wurde per Zwangsversteigerung in 2010 erworben.

Für 2010 bekam Erwerber über Zwangsverwalter als Ersteher Mieteinnahmen güt Gewerbe + Wohnung ( ca. 1/4 der später erzielbaren Miete), in 2011 wurde mit dem Sohn des ehemaligen Mieters ein Mietvertrag( für die Gewerbeeinheit) abgeschlossen + USt - Wohnung bisher noch nicht - wäre natürlich sowieso 0%.

Ich wollte nun für 2010 KEINE USt abführen, erst ab 2011.
Das müsste doch so möglich sein,dass erst ab 2. Jahr zur USt optiert wird?

Oder habt Ihr da Bedenken oder kennt einen Fall, in dem es Probleme gab?

danke - Ulrike
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25.07.2011, 11:06
Beitrag: #2
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
A 9.1 (1) UStAE:

(1) Ein Verzicht auf Steuerbefreiungen (Option) ist nur in den Fällen des § 4 Nr. 8 Buchstaben a bis g, Nr. 9 Buchstabe a, Nr. 12, 13 oder 19 UStG zulässig. Der Unternehmer hat bei diesen Steuerbefreiungen die Möglichkeit, seine Entscheidung für die Steuerpflicht bei jedem Umsatz einzeln zu treffen. Zu den Aufzeichnungspflichten wird auf Abschnitt 22.2 Abs. 4 hingewiesen.

Das könnte doch auf Deinen Fall passen.

Gruß Buchi
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25.07.2011, 13:15
Beitrag: #3
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
ulrike schrieb:Für 2010 bekam Erwerber über Zwangsverwalter als Ersteher Mieteinnahmen güt Gewerbe + Wohnung ...

Ich wollte nun für 2010 KEINE USt abführen, erst ab 2011.
Ich wollte eigentlich auch keine Steuern zahlen Wink

Was hat denn der Zwangsverwalter fürs Gewerbe bekommen und überwiesen? Miete + USt? Dann hilft alles wollen nichts.

Und wenn der vorherige Eingentümer zur USt optiert hatte und dessen Bindungsfrist noch nicht abgelaufen war, ist der Ersteigerer daran gebunden.
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25.07.2011, 14:05
Beitrag: #4
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
@ tosch

der Eigentümer war derjenige, der in Zwangsverwaltung war -also keine USt für das eigene Haus ( meine Vermutung!). Die Überweisung für den Mietanteil ab Eigentumsübergang weist keine USt aus.

@ buchi

ja, es ist hier § 4 Nr. 19 UStG

Danke -Ulrike
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25.07.2011, 15:55
Beitrag: #5
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
tosch schrieb:Ich wollte eigentlich auch keine Steuern zahlen Wink

Das unterscheidet uns wohl. Ich möchte gern eine Milliarde Euro Steuern zahlen, noch gerner auch mehr.

Wollen wir uns da nicht mal gegenseitig unterstützen?

®
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25.07.2011, 16:14
Beitrag: #6
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
ecro schrieb:Das unterscheidet uns wohl. Ich möchte gern eine Milliarde Euro Steuern zahlen, noch gerner auch mehr.

Wollen wir uns da nicht mal gegenseitig unterstützen?
Wie jetzt? Rolleyes
Meinst Du etwa, wir sollen die Milliarde halbe-halbe zahlen? Sad

Wollen wir wetten, wenn der Steuerbescheid kommt, möchtest Du gar nicht mehr gerner bezahlen? Big Grin
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26.07.2011, 13:14
Beitrag: #7
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
Ich würde auf jeden Fall in den Mietvertrag schauen. Dort müsste die USt geregelt sein.
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26.07.2011, 16:47
Beitrag: #8
RE: Vermietungseinnahmen USt erst ab 2. Jahr?
die Frage richtete sich nicht nach dem Mietvertrag -den gibt es ab 2011 .../ es geht um die Einnahmen wie oben geschildert im 1. Jahr = 2010, in dem Mieteinnahmen vom Zwangsverwalter überwiesen wurden - ohne Ausweis einer USt.

trotzdem Danke- Ulrike
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