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Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
05.09.2007, 20:47
Beitrag: #21
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Ob der wohl von der Arbeitstelle aus gefahren ist, oder noch vorher fix den Koffer von der Wohnung geholt hat um zum Lebensmittelpunkt zu fahren, oder vom Arbeitsort zum Lebensmittelpunkt?

Na ja, Beispiel hinkt.
Aber unterstützt meine Auffassung.
Bitte ? Wie darf ich das verstehen ?
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05.09.2007, 20:54
Beitrag: #22
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Ich hätte antworten müssen:

Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr möglich ist.
Und die Fahrt zur Lebenspartnerin von der Arbeitstätte aus erfolgt und zu ihr zurück, dann ja.

Es sind eben nur Fahrten von der Wohnung, egal welcher, zur Arbeitstätte anzugeben.

Die Anzahl ist dem Steuerpflichtigen meistens bekannt.

Also 230 minus Anzahl zum Lebensmittelpunkt (LP) mal xkm plus
Anzahl zum LP mal ykm.

Damit einverstanden Stefan?

Das heißt also erstmal grundsätzlich sind diese Fahrten zum Lebensmittelpunkt, also zur anderen Wohnung abzugsfähig. Um nichts anderes ging es. Man muß es eben nur richtig machen.

Es aber von vornherein abzulehnen halte ich für falsch.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 20:56
Beitrag: #23
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:
Zitat:Ob der wohl von der Arbeitstelle aus gefahren ist, oder noch vorher fix den Koffer von der Wohnung geholt hat um zum Lebensmittelpunkt zu fahren, oder vom Arbeitsort zum Lebensmittelpunkt?

Na ja, Beispiel hinkt.
Aber unterstützt meine Auffassung.
Bitte ? Wie darf ich das verstehen ?

Bei Familienheimfahrten gibt es diese Fahrten zum Lebensmittelpunkt zusätzlich.

Bei keiner DHHF gibt es nur bei einer 5-Tage-Arbeitswoche 5 Fahrten. Zu welcher Wohnung siehe R42.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 20:56
Beitrag: #24
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Es aber von vornherein abzulehnen halte ich für falsch.
Ich fang gleich an zu heulen...! Big Grin
Ich hab doch gar nicht gesagt, dass man es von vornerein ablehnen soll..
Ich sag die ganze Zeit doch nur : Man kann es einfach pauschal weder mit ja noch nein beantworten..!
Mehr wollte ich doch die ganze Zeit nicht..!
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05.09.2007, 20:58
Beitrag: #25
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Hans-Christian schrieb:
Jigsaw schrieb:
Zitat:Ob der wohl von der Arbeitstelle aus gefahren ist, oder noch vorher fix den Koffer von der Wohnung geholt hat um zum Lebensmittelpunkt zu fahren, oder vom Arbeitsort zum Lebensmittelpunkt?

Na ja, Beispiel hinkt.
Aber unterstützt meine Auffassung.
Bitte ? Wie darf ich das verstehen ?

Bei Familienheimfahrten gibt es diese Fahrten zum Lebensmittelpunkt zusätzlich.

Bei keiner DHHF gibt es nur bei einer 5-Tage-Arbeitswoche 5 Fahrten. Zu welcher Wohnung siehe R42.
Ist mir schon klar... Hat mit dem Fall nichts zu tun.. hier gehts nicht um DHF
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05.09.2007, 21:00
Beitrag: #26
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Leute!

Wir können´s nicht wissen, denn wir wissen es nicht:

Ist der arme Mann jetzt am Freitag erst in seine (eigene) Wohnung gefahren, hat dort seinen Koffer abgeholt und ist dann auf die Autobahn zu seiner Liebsten?
Oder ist er am Freitag (mit gepacktem BUKo an Bord (was lebensnäher ist)) direkt auf die Autobahn zu seiner Freundin?
Und ist er am Sonntagabend erst von seiner Freundin in sein eigenes Apartement um von dort am Montagmorgen in die Arbeit zu starten (was brav und arbeitgeberfreundlich, aber nicht wahrscheinlich ist, - eher wahrscheinlich ist, dass er am Monatgmorgen gegen 5 auf die Autobahn geht und direkt (ohne überflüssigen Zwischenstop im eigegen Apartement) ungeduscht beim Arbeitgeber aufläuft....

=> ich bleibe dabei: alles Darstellungssache... (auch ein Grund, warum bei mir alle Mandanten, die DHHF o.ä. haben, einen schönen A4-Kalender von mir kriegen, wo sie bitte alle wie-auch-immer-garteten Fahrten eintragen dürfen...)

Grüße, die Catja *und-wieder-duck-und-wieder-wech"

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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05.09.2007, 21:04
Beitrag: #27
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:...Ich sag die ganze Zeit doch nur : Man kann es einfach pauschal weder mit ja noch nein beantworten..!
Mehr wollte ich doch die ganze Zeit nicht..!

Wenn Ja und nein möglich ist, bin ich für Ja, denn dann kommt die Klärung unter welchen Voraussetzungen.

Wer gleich nein sagt wie Petz, hat als Steuerpflichtiger einen Schaden. gleich verloren.

Und das Nur eine Fahrt Wohnung-Arbeitsstätte pro Tag möglich ist, ist auch bekannt.

Wer dann zwei Fahrten ansetzt pro Tag brauch sich nicht zu wundern, wenn man ihm eine streicht. Und dann natürlich die größere.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 21:08
Beitrag: #28
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Wenn Ja und nein möglich ist, bin ich für Ja, denn dann kommt die Klärung unter welchen Voraussetzungen.
Wenn ja und nein möglich ist (und dies sich durch weiter Angaben des Stpfl. geklärt werden kann), bin ich ehrlich gesagt für gar keine Seite, sondern möchte "das Richtige" rausfiltern und dementsprechend die WK gewähren in dem Sie dem Stpfl. auch zustehen...
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06.09.2007, 08:30
Beitrag: #29
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Hallo,

Lest bitte noch einmal die Richtlinie genau. Da steht "seine" Wohnung.

Und wer sich mit dem Begriff "seine Wohnung" und den BMF-Schreiben sowie den BFH-Urteilen diesbezüglich auseinandersetzt, der wird feststellen müssen, dass "seine Wohnung" auch wörtlich zu nehmen ist.

Der Steuerpflichtige hätte hier eine wirtschaftliche Einheit zu unterhalten oder sich zumindest an den Gesamtaufwendungen zu beteiligen, so dass er insgesamt ein Mitbestimmungsrecht hat und nicht nur untergeordneter "Beiwohner" ist.

Schon allein daraus, und unter richtiger Zugrundelegung der Fragestellung von @Jigsaw, lässt sich die Frage nicht pauchal beantworten. Vielmehr sehe ich momentan eher mehr Indizien, die gegen die Anerkennung sprechen.

(Und dies bleibt meine einzige Stellungnahme zum Thema).

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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06.09.2007, 08:46
Beitrag: #30
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
zaunkönig schrieb:Hallo,

Lest bitte noch einmal die Richtlinie genau. Da steht "seine" Wohnung.

Und wer sich mit dem Begriff "seine Wohnung" und den BMF-Schreiben sowie den BFH-Urteilen diesbezüglich auseinandersetzt, der wird feststellen müssen, dass "seine Wohnung" auch wörtlich zu nehmen ist.

Der Steuerpflichtige hätte hier eine wirtschaftliche Einheit zu unterhalten oder sich zumindest an den Gesamtaufwendungen zu beteiligen, so dass er insgesamt ein Mitbestimmungsrecht hat und nicht nur untergeordneter "Beiwohner" ist.

Schon allein daraus, und unter richtiger Zugrundelegung der Fragestellung von @Jigsaw, lässt sich die Frage nicht pauchal beantworten. Vielmehr sehe ich momentan eher mehr Indizien, die gegen die Anerkennung sprechen.

(Und dies bleibt meine einzige Stellungnahme zum Thema).

Hallo zaunkönig,
wo steht was von "seiner" Wohnung in R42 LStR 2005? Les bitte genau.

"Als Ausgangspunkt für die Wege kommt jede Wohnung des Arbeitnehmers in Betracht, die er regelmäßig zur Übernachtung nutzt und von der aus er seine Arbeitsstätte aufsucht. 2 Als Wohnung ist z. B. auch ein möbliertes Zimmer, eine Schiffskajüte, ein Gartenhaus, ein auf eine gewisse Dauer abgestellter Wohnwagen oder ein Schlafplatz in einer Massenunterkunft anzusehen. 3 Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so können Wege von und zu der von der Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und sie nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. 4 Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. 5 Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens 6-mal im Kalenderjahr aufsucht. 6 Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. 7 Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. 8 Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens 2-mal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet"

Auch deine einzige Stellungnahme, ist eine falsche. Tut mir Leid, aber so bin ich nun mal.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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