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Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
05.09.2007, 18:51
Beitrag: #11
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Ja.. und es handelt sich nicht um seine Freundin, sondern um seine Verlobte.. Die Verlobung geht schon ein Jahr.. er fährt täglich von B aus an den Arbeitsplatz und erschleicht sich so ne Menge WK...

Unsinnige Argumentation grad...
So könnte man jeden Thread beantworten...
Lüg was das zeug hälst und du erreichst was du willst ! RolleyesRolleyes

Irgendwann musst du doch mal einsehen, dass alles was du mir grad antwortest ausschließlich deiner Phantasie entspringt.. der TE hat das nie zum Besten gegeben...
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05.09.2007, 19:18 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2007 19:26 von Hans-Christian.)
Beitrag: #12
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Dies war die Ausgangsfrage:
Zitat:Ich lebe in Trennung und meine neue Lebensgefährtin ca. 300km entfernt. Bekomme ich die Fahrten zu ihr als Familienheimfahrten anerkannt? Fahre ca. 2-3 mal im Monat diese Strecke. Also liegt mein Lebensmittelpunkt doch wohl jetzt dort.

Und das deine Antwort:
Jigsaw schrieb:Ja.. und es handelt sich nicht um seine Freundin, sondern um seine Verlobte.. Die Verlobung geht schon ein Jahr.. er fährt täglich von B aus an den Arbeitsplatz und erschleicht sich so ne Menge WK...

Unsinnige Argumentation grad...
So könnte man jeden Thread beantworten...
Lüg was das zeug hälst und du erreichst was du willst ! RolleyesRolleyes

Irgendwann musst du doch mal einsehen, dass alles was du mir grad antwortest ausschließlich deiner Phantasie entspringt.. der TE hat das nie zum Besten gegeben...

Unter welchen Voraussetzungen deiner Meinung nach kann er die Fahrtkosten als WK beantragen?

Oder kann er die nie, egal wie oft er fährt?

Und bitte sachlich bleiben.

Was der TE gefragt hat siehe Link vom Petz unter der Rubrik "Lustiges..."

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 19:27
Beitrag: #13
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Das mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist von dir zusammengereimt...
Zu 1) das kannst du definitiv nicht mit "ja" beantworten..
sondern 100% mit "nein"...

Alle weiteren Angaben stehen nicht im Thread... sondern die denkst du dir alle grad aus und biegst dir den Fall zurecht so wie ihn du gerade brauchst !
Also sieh jetzt mal bitte ein:
Deine Aussage auf diesen schwammigen Thread war einfach falsch !
Mehr als das sag ich jetzt nicht mehr zum Thema..
Ich habs dir per PN und hier schon ausführlich erklärt...!
Ich brech das jetzt für meinen Teil ab.. Hab jetzt keine Lust mehr !
Evtl gibt dir Petz oder ein anderer User noch eine Antwort...

Dennoch...

Beste Grüße

Jigsaw
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05.09.2007, 19:35
Beitrag: #14
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Jigsaw schrieb:
Zitat:Das mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist von dir zusammengereimt...
Zu 1) das kannst du definitiv nicht mit "ja" beantworten..
sondern 100% mit "nein"...

Alle weiteren Angaben stehen nicht im Thread... sondern die denkst du dir alle grad aus und biegst dir den Fall zurecht so wie ihn du gerade brauchst !
Also sieh jetzt mal bitte ein:
Deine Aussage auf diesen schwammigen Thread war einfach falsch !
Mehr als das sag ich jetzt nicht mehr zum Thema..
Ich habs dir per PN und hier schon ausführlich erklärt...!
Ich brech das jetzt für meinen Teil ab.. Hab jetzt keine Lust mehr !
Evtl gibt dir Petz oder ein anderer User noch eine Antwort...

Dennoch...

Beste Grüße

Jigsaw
Die von Petz habe ich gelesen. Sie entspricht auch deinem Standpunkt.

Beide Meinungen überzeugen mich nicht.

Grund:

Ich argumentiere mit rechtlichen Grundlagen.
Ihr nur mit moralischen und gebt keine einzige rechtliche Grundlage an, bzw. sagt nicht welcher rechtlichen Grundlage meine Auffassung widerspricht.

Das sagt mir, wie wollt ihr eine Einspruchsentscheidung formulieren?

Schade, das sich keiner von der anderen Front zu Worte meldet.

Wo sonnst, wenn nicht hier?SadSad

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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05.09.2007, 19:45
Beitrag: #15
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Hans-Christian schrieb:
Zitat:Ich lebe in Trennung und meine neue Lebensgefährtin ca. 300km entfernt. Bekomme ich die Fahrten zu ihr als Familienheimfahrten anerkannt? Fahre ca. 2-3 mal im Monat diese Strecke. Also liegt mein Lebensmittelpunkt doch wohl jetzt dort.

Dies war eine Frage aus einem anderen Forum.

Was meint Ihr dazu?

Meine Antwort lautete:

Ja, wenn keine Zusammenveranlagung mehr möglich ist.
Einen letzten Versuch mach ich noch...
Lies bitte diesen Ausgangsthread losgelöst von allem...
Und sag mir bitte wie du das pauschal mit "ja" beantworten kannst...!

Ich hatte, wie ich dir auch schon per PN heute gesagt habe, grad letztens genau diesen Fall dienstlich..
Und er hat die Kosten zur weiter entfernten Wohnung nicht bekommen..
Begründung... : (siehe mein Beispiel vorne!)
Er ist Freitags nach der Arbeit von C nach A gefahren, hat gepackt , ist von A nach B gefahren.. War in B das Wochenende und ist Sonntag abend von B nach A und Montag morgens von A nach C...
Selbstverständlich bin ich damit ganz easy durchgekommen...!

Die Fahrten sind halt nunmal rein rechtlich in dem Fall nicht abzugsfähig..

Und da DU nicht weißt, ob das im Fall des TE nicht auch so ist, kannst du u.a. aus diesem Grund die Frage nicht so pauschal mit JA beantworten, wenn der TE nicht mehr Infos hergibt.. Mehr wollte ich die ganze Zeit nicht sagen...

Ich wollte nur sagen.. Wenn man das von mir zitierte, den realen Thread, losgelöst von deinen weiteren Vermutungen sieht, kann man die Frage nicht pauschal beantworten.. Weder mit JA noch mit NEIN ...
(War jetzt aber wirklich mein letzer Versuch !)
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05.09.2007, 19:53
Beitrag: #16
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Zitat:Ich argumentiere mit rechtlichen Grundlagen.
Ihr nur mit moralischen und gebt keine einzige rechtliche Grundlage an,

Und was ist daran bitte moralisch ?! Ist das nicht eher rechtlich !?:

Fahrten zwischen Wohnung A und Wohnung B gehen nicht...!
Willst du das rechtlich bestreiten ?
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05.09.2007, 20:21
Beitrag: #17
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
*tief-luft-hol*

O.k.:

Ich setz´mich dann mal zwischen die Streithähne in die Nesseln *g* und gebe vorab völlig unkommentiert zum Lesen:

R 42 Abs. 1 Satz 3
Zitat:3 Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so können Wege von und zu der von der Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und sie nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.

=> ich würd´ja jetzt als Steuerberater mal sagen wollen "alles Darstellungssache" ...

und wenn ich mir das jetzt mal näher ankucke, dann geht die Richtlinie ja explizit (und wertfrei!) von mehreren Wohnungen aus...

=> was dann dazu führen würde, dass das Steuerrecht, - bei entsprechnder Darstellung, die Fahrten, die vom "Gschbusi" (<= Grüße nach Bayern *g*) an´s Werkstor unternommen werden, wirklich als Fahrten Wo=> ArbSt. durchgehen können... (ja, ja, - die ersten 20 km nicht, - ich weiss...)

*zwischenfragend*, die Catja *duck-und-wech*

___________________________________________

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05.09.2007, 20:26
Beitrag: #18
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
@Catja

Und was sagst du dazu !?:
Zitat:Ich hatte, wie ich dir auch schon per PN heute gesagt habe, grad letztens genau diesen Fall dienstlich..
Und er hat die Kosten zur weiter entfernten Wohnung nicht bekommen..
Begründung... : (siehe mein Beispiel vorne!)
Er ist Freitags nach der Arbeit von C nach A gefahren, hat gepackt , ist von A nach B gefahren.. War in B das Wochenende und ist Sonntag abend von B nach A und Montag morgens von A nach C...
Selbstverständlich bin ich damit ganz easy durchgekommen...!

Die Fahrten sind halt nunmal rein rechtlich in dem Fall nicht abzugsfähig..

Und da DU nicht weißt, ob das im Fall des TE nicht auch so ist, kannst du u.a. aus diesem Grund die Frage nicht so pauschal mit JA beantworten, wenn der TE nicht mehr Infos hergibt.. Mehr wollte ich die ganze Zeit nicht sagen...

Ich wollte nur sagen.. Wenn man das von mir zitierte, den realen Thread, losgelöst von deinen weiteren Vermutungen sieht, kann man die Frage nicht pauschal beantworten.. Weder mit JA noch mit NEIN ...
(War jetzt aber wirklich mein letzer Versuch !)
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05.09.2007, 20:27
Beitrag: #19
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
das ging jetzt "über-Kreuz"

___________________________________________

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05.09.2007, 20:38
Beitrag: #20
RE: Getrennt lebend neuer Lebensmittelpunkt
Catja schrieb:*tief-luft-hol*

O.k.:

Ich setz´mich dann mal zwischen die Streithähne in die Nesseln *g* und gebe vorab völlig unkommentiert zum Lesen:

R 42 Abs. 1 Satz 3
Zitat:3 Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, so können Wege von und zu der von der Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und sie nicht nur gelegentlich aufgesucht wird.

=> ich würd´ja jetzt als Steuerberater mal sagen wollen "alles Darstellungssache" ...

und wenn ich mir das jetzt mal näher ankucke, dann geht die Richtlinie ja explizit (und wertfrei!) von mehreren Wohnungen aus...

=> was dann dazu führen würde, dass das Steuerrecht, - bei entsprechnder Darstellung, die Fahrten, die vom "Gschbusi" (<= Grüße nach Bayern *g*) an´s Werkstor unternommen werden, wirklich als Fahrten Wo=> ArbSt. durchgehen können... (ja, ja, - die ersten 20 km nicht, - ich weiss...)

*zwischenfragend*, die Catja *duck-und-wech*

Huch, hm, "aufatment", kann ich jetzt gebrauchen. Danke für den Beitrag.

"Ob ein Arbeitnehmer seine weiter entfernt liegende Familienwohnung "nicht nur gelegentlich" aufsucht, ist an Hand einer Gesamtwürdigung zu beurteilen.. Fünf Fahrten im Kalenderjahr können bei entsprechenden Umständen ausreichend sein (gegenAbschn. 42 Abs.3 Satz 5 LStR 1996)"
BFH-Urteil vom 26.11.2003 VI R 152/99

Ob der wohl von der Arbeitstelle aus gefahren ist, oder noch vorher fix den Koffer von der Wohnung geholt hat um zum Lebensmittelpunkt zu fahren, oder vom Arbeitsort zum Lebensmittelpunkt?

Na ja, Beispiel hinkt.
Aber unterstützt meine Auffassung.

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