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Eigenheimzulage
27.08.2007, 13:53
Beitrag: #11
RE: Eigenheimzulage
Rei schrieb:Hallo,

kann mich Dir nur anschließen, Petz. Aus dem Urteil sollte das aber auch ersichtlich werden.

Gruß,

Andreas

Kann ich mich nicht anschließen.

Eine Schätzung führt immer zu neuen Tatsachen. Zum Beispiel beim Kindergeld.

Hier gibt es aber keine neuen Tatsachen, sondern höchstens eine offenbare Unrichtigkeit. Und wie gesagt, da muß das FA darlegen, sich dabei keinerlei Gedanken gemacht zu haben bei der Übernahme der Daten.

Im Übrigen stimme ich auch Opa zu.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:01
Beitrag: #12
RE: Eigenheimzulage
danke, für die zahlreichen Antworten Big Grin

Für eine rückwirkende Änderung ist m.E. nur Raum im Rahmen des § 173 AO. Und da ist die Frage, ob es sich bei der Tatsache, dass der Steuerpflichtige für zwei der Kinder keinen Kinderfreibetrag bekommt, um eine neue Tatsache handelt.

Die Eigenheimzulage wird doch eigentlich von der gleichen Stelle festgesetzt wie die Einkommensteuer. Aus der Einkommensteuer müßte daher dem SB doch bekannt gewesen sein, dass der Stpfl. nur für zwei Kinder einen KFB bekommt.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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27.08.2007, 14:02
Beitrag: #13
RE: Eigenheimzulage
Selbst bei einer offenbaren Unrichtigkeit bin ich mir im Zweifel, ob dies durchgeht.

Das FA muß doch bewußt dann selbst die Kreuze machen. Spätestens dann (bei möglicherweise unterschiedlichen Familiennamen, wurden die angegeben ?) muß es doch beim FA klingeln, es sei denn, mann hat die "Rechtsauffassung" Kinder im Haushalt (egal von wem diese sind) bekommen die Zulage. Und dies vermute ich hier mal.
Unterstellung sei mal erlaubt.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:06
Beitrag: #14
RE: Eigenheimzulage
die vier Kinder haben alle den gleichen Familiennamen.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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27.08.2007, 14:07
Beitrag: #15
RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:danke, für die zahlreichen Antworten Big Grin

Für eine rückwirkende Änderung ist m.E. nur Raum im Rahmen des § 173 AO. Und da ist die Frage, ob es sich bei der Tatsache, dass der Steuerpflichtige für zwei der Kinder keinen Kinderfreibetrag bekommt, um eine neue Tatsache handelt.

Die Eigenheimzulage wird doch eigentlich von der gleichen Stelle festgesetzt wie die Einkommensteuer. Aus der Einkommensteuer müßte daher dem SB doch bekannt gewesen sein, dass der Stpfl. nur für zwei Kinder einen KFB bekommt.

Er muß ja noch nie eine Steuererklärung abgegeben haben.
Um eine neue Tatsache für das FA könnte es sich deshalb nicht handeln.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:15
Beitrag: #16
RE: Eigenheimzulage
doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererklärungen eingereicht.

Die Kinder haben alle den Nachnamen der Mutter.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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27.08.2007, 14:18
Beitrag: #17
RE: Eigenheimzulage
siehe hier
AEAO zu 173 Punkt 4.1

http://www.bundesfinanzministerium.de/cl...onFile.pdf

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:18
Beitrag: #18
RE: Eigenheimzulage
Welcher § als Änderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid?
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27.08.2007, 14:22
Beitrag: #19
RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Welcher § als Änderungsgrund/Neufestsetzung ist denn nun eigentlich genannt im neuen Bescheid?

Zitat:Drei Jahre später bemerkt das Finanzamt, dass der Steuerpflichtige nur für zwei der vier Kinder Kinderfreibeträge erhält und ändert gem. § 11 II Eigenheimzulagegesetz rückwirkend den Eigenheimzulagebescheid.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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27.08.2007, 14:29
Beitrag: #20
RE: Eigenheimzulage
Vorwitzig schrieb:doch, er hatte in den Vorjahren immer Einkommensteuererklärungen eingereicht.

Die Kinder haben alle den Nachnamen der Mutter.

Wir reden aber von Eigenheimzulage, nicht von Einkommensteuer.

Die Eigenheimzulage ist keine Steuer, so dass man nicht von einem zum anderen schließen kann, wie z.B. bei Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

Und unterschiedliche Nachnamen haben keine Aussagekraft.
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