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unerlaubte Hilfeleistung
28.02.2011, 15:43
Beitrag: #9
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Kiharu schrieb:
Zitat:Manchmal fruchtet es auch, wenn man diesbezüglich mal mit der zuständigen Steuerberaterkammer spricht. Die sind teilweise sehr daran interessiert, dass solch unqualifizierte Grenzüberschreiter auffliegen. Die haben zwar keine eigene rechtliche Handhabe, aber so eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu müssen ist schon was feines.
Aber genau da ist doch das Problem. Als Beamter ist man nunmal weisungsgebunden. Da kann ich nicht mal eben ein Schreiben an die Kammer losjagen. Dafür ist der Dienstweg einzuhalten. Und wenn es schon am Dienstweg scheitert (HSL-AO oder Geschäftstelle), dann ist dort eben Ende.
bedauerlich. Ich sehe immer häufiger, dass Buchführungshelfer sich Vertretungsvollmachten vom Stpfl unterschreiben lassen und damit auch vom Veranlagungsbeamten bzw. Betriebsprüfer als Vertretungsberechtigte akzeptiert werden.
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unerlaubte Hilfeleistung - kegus - 27.02.2011, 12:58
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