Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
unerlaubte Hilfeleistung
27.02.2011, 12:58
Beitrag: #1
unerlaubte Hilfeleistung
Hallo zusammen,

vor ein paar Wochen ist mir folgendes passiert: Bp bei einem Stpfl. als Amtsprüfung, er nannte mir einen Ansprechpartner als "mein Steuerberater", jedoch keine Empfangs-/Zustellvollmacht. Die Prüferanfragen wurden vom Stpfl. selbst schriftlich beantwortet, nur einige Male kam eine Mail von ebendiesem "Stb." Die Steuererklärungen waren allerdings maschinell erstellt.
Schlussbesprechung fand in diesem ominösen Büro statt. Vorherige Recherchen ergaben keinen Hinweis, dass es sich um einen Steuerberater handeln könnte. Bei der Schlussbesprechung fragte ich, wie denn eigentlich das Procedere der Erklärungserstellung läuft und da wurde mir erklärt, dass der Mandant in das Büro käme und am dortigen PC seine Erklärung selbst erstellen würde inkl. EÜR.
Allerdings machte der Stpfl. während der Schlussbesprechung deutlich, dass er vom steuerrechtlichen keine Ahnung habe, er sagte dies wörtlich.
Leider verhält es sich so, dass die Leute, die ihn betreuen, auch nicht viel Ahnung zu haben scheinen, sie konnten nicht einmal eine EÜR von einer Bilanz sicher unterscheiden. Deshalb würde ich denen gern gegen den Karren fahren.
Habe natürlich den Dienstweg beschritten, also Aktenvermerk zum HSL AO. Der aber meinte, das sei nicht Beweis genug, um von Amts wegen tätig zu werden.
Ich hab es ebenfalls in den Bericht geschrieben, der ging an die BuStra, aber ich glaube kaum, dass die was tun :-(
Gibt es etwas, was ich noch tun kann?
Der Stpfl. ist leider einer von denen, die im FA ihren Feind sehen, er wird wahrscheinlich kaum merken bzw. nicht wahrhaben wollen, dass sein "Berater" ihm die Nachzahlung eingebrockt hat.

Gruß, kegus
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.02.2011, 15:20
Beitrag: #2
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Man kann das auch von der anderen Seite aus betrachten.

So einer Person habe ich nämlich am Freitag erst das Mandat abgenommen. Jetzt muss ich im FA anrufen und klarstellen, dass der Steuerpflichtige ab nun eng begleitet wird.

Aber da hat das FA den Holzhammer schon geschwungen. Die Tante vom LoHi, die noch nie ne Bilanz gemacht hat, ist bei der ersten Nachfrage des FAs, deren Inhalt sie nicht verstanden hat, davongelaufen.

Schon mal eine Steuerbilanz mit passivierten latenten Steuern gesehen?

®
Webseite des Benutzers besuchen Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.02.2011, 17:31
Beitrag: #3
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Ganz ehrlich:

Bevor du dir weiter in blutiges Näschen holst, lass es sein. Wenn der HSL AO nicht mitspielt, verbuch es unter - es war einen Versuch wert. Bei uns ist für solche Fälle immer die Geschäftsstelle zuständig.

Und ob der Stpfl. nun meint das FA sei Schuld, sollte dir sowas von am A.... vorbei gehen. Du machst deinen Job und dessen Inhalt ist es nicht, Geschenke zu verteilen.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
27.02.2011, 21:49
Beitrag: #4
RE: unerlaubte Hilfeleistung
ecro schrieb:Schon mal eine Steuerbilanz mit passivierten latenten Steuern gesehen?

Haha!!!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.02.2011, 08:40
Beitrag: #5
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Kann Kiharu nur Recht geben!

Nachdem ich vor einigen (gefühlten) Jahrhunderten dem Vaterland treu gedient habe, handle ich in diesen Fällen nach dem Motto "Melden macht frei!". Den schwarzen Peter haben dann andere und mir kann keiner an die Karre fahren!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.02.2011, 14:03
Beitrag: #6
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Hallo,

Übliche Vorgehensweise bei den meisten Kontierungsbüros.
Üblich auch, dass der Steuerpflichtige immer von "mein Steuerberater" spricht, weil sein Buchführungshelfer ihm so erscheint.

Das blöde ist, dass solche Steuerpflichtigen mit einer rosaroten Brille herumlaufen.


Ein Rat für die Zukunft:

Wenn der Steuerpflichtige Dir Jemanden benennt, der für steuerliche Fragen Auskunft erteilen soll, dann nichts ohne Vollmacht. Ob nun eine offizielle Vertretungsvollmacht eines Beraters oder eine Auskunftsvollmacht von einem Buchführungshelfer - erster Ansprechpartner ist der Steuerpflichtige selbst, und will er vertreten werden, dann nur mit entsprechenden Papieren. Das schafft auch klare Verhältnisse, wenn es zu Streitigkeiten oder Verfahren kommt.

Wer sich nicht als Berufsträger und somit legitimierter Vertreter in steuerlichen Belangen legitimieren kann, der nimmt weder an den Gesprächen noch an der Abschlussbesprechung teil. Schließlich ist ein solcher Vertreter eben nur Auskunftspflichtig aber eben nicht vertretungsberechtigt.
Da klingelt dann dem ein oder anderen Steuerpflichtigen auch mal der Kopf, wenn er merkt, dass er sich doch um alles kümmern muss und zieht seine Konsequenzen.

Prüfungen und Besprechungen nicht an fremden Orten durchführen. Die Reihenfolge lautet: Steuerpflichtiger, Berufsträger, Amt. Diskutieren würde ich das nicht. Im Zweifel findet die Prüfung im Amt statt. Da schrecken die meisten Buchführungshelfer schon zurück.

Zum Abschluss der Prüfung beim Steuerpflichtigen gleich eine Prüfungsanordnung an den Buchführungshelfer übergeben. Schon allein anzusehen, wie da die Farbe aus dem Gesicht geht, ist eine helle Freude. Die meisten sind so klein, dass sie im Leben nicht mit einer Prüfung rechnen. Bei der Gelegenheit kann man dann die Gegebenheiten vor Ort studieren und Fakten sammeln. Dann klappt das auch mit der unerlaubten Hilfeleistung.

Manchmal fruchtet es auch, wenn man diesbezüglich mal mit der zuständigen Steuerberaterkammer spricht. Die sind teilweise sehr daran interessiert, dass solch unqualifizierte Grenzüberschreiter auffliegen. Die haben zwar keine eigene rechtliche Handhabe, aber so eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu müssen ist schon was feines.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.02.2011, 14:09
Beitrag: #7
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Zitat:Manchmal fruchtet es auch, wenn man diesbezüglich mal mit der zuständigen Steuerberaterkammer spricht. Die sind teilweise sehr daran interessiert, dass solch unqualifizierte Grenzüberschreiter auffliegen. Die haben zwar keine eigene rechtliche Handhabe, aber so eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu müssen ist schon was feines.

Aber genau da ist doch das Problem. Als Beamter ist man nunmal weisungsgebunden. Da kann ich nicht mal eben ein Schreiben an die Kammer losjagen. Dafür ist der Dienstweg einzuhalten. Und wenn es schon am Dienstweg scheitert (HSL-AO oder Geschäftstelle), dann ist dort eben Ende.

Grau ist alle Theorie...Sad

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.02.2011, 14:24
Beitrag: #8
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Hallo,

1. Wer ist schon immer im Dienst

2. Ein wenig konkretes Futter und eine anonyme Nachricht fruchten auch bei so mancher Kammer.

3. Habt ihr alle keine Freunde? - verlange ja nicht mal abhängige oder erpressbare Mitmenschen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.02.2011, 15:43
Beitrag: #9
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Kiharu schrieb:
Zitat:Manchmal fruchtet es auch, wenn man diesbezüglich mal mit der zuständigen Steuerberaterkammer spricht. Die sind teilweise sehr daran interessiert, dass solch unqualifizierte Grenzüberschreiter auffliegen. Die haben zwar keine eigene rechtliche Handhabe, aber so eine Unterlassungserklärung unterschreiben zu müssen ist schon was feines.
Aber genau da ist doch das Problem. Als Beamter ist man nunmal weisungsgebunden. Da kann ich nicht mal eben ein Schreiben an die Kammer losjagen. Dafür ist der Dienstweg einzuhalten. Und wenn es schon am Dienstweg scheitert (HSL-AO oder Geschäftstelle), dann ist dort eben Ende.
bedauerlich. Ich sehe immer häufiger, dass Buchführungshelfer sich Vertretungsvollmachten vom Stpfl unterschreiben lassen und damit auch vom Veranlagungsbeamten bzw. Betriebsprüfer als Vertretungsberechtigte akzeptiert werden.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
28.02.2011, 16:00
Beitrag: #10
RE: unerlaubte Hilfeleistung
Bei einer Vertretungsvollmacht für Buchführungshelfer würde ich aber schon hellhörig werden und das melden. Darüber hinaus habe ich auch schon mehrere Fälle gehabt, wo ich jeglichen Kontakt mit diesen Leuten vermieden habe und denen das am Telefon in aller Deutlichkeit gesagt habe - verbunden mit dem Hinweis auf unerlaubte Hilfe und Meldung an die Geschäftstelle.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation