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Dänemark - Freibetrag in Deutschland
22.02.2011, 10:51
Beitrag: #1
Question Dänemark - Freibetrag in Deutschland
Guten Morgen,

folgendes Problem "quält" mich

A und B (verheiratet) leben seit Jahren in Dänemark. B geht dort arbeiten und erzielt Einkünfte von ca. 16.000,00 EUR. Das einzige Einkommen, das A hat, ist seine BfA-Rente aus Deutschland (ca. 3800,00 EUR).

A hat, da er mit seiner Rente in Deutschland beschränkt steuerpflichtig ist, in Deutschland brav seine Steuererklärung abgegeben und musste dafür nun jedes Jahr ca 300,00 EUR Steuern zahlen. A fragt sich nun, wie er an seinen Freibetrag in Deutschland kommt. Würde er in D. leben, müsste ja nichts zahlen.

Prinzipiell hätte ich jetzt gesagt, dass er einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in D stellen kann. Mein Problem ist aber nun seine Frau :-) . Zusammen "verdienen" die beiden ja zuviel, um in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu werden.

Ich frage mich daher, ob A den Antrag trotzdem stellen kann - nur für sich. Es soll ja eigentlich so sein, dass A in Deutschland Steuern zahlt, wenn er in Dänemark schon einen Freibetrag in Anspruch nehmen würde. Ich bin mir aber nicht sicher, wie das mit den Freibeträgen in Dänemark generell geregelt ist. Angeblich gibt es dort ja noch nicht mal so etwas, wie eine Zusammenveranlagung und jeder muss seine Erklärung selbst abgeben. Oder müsste er vielleicht die EU/EWR - Bescheinigung abgeben und sich die Steuern anrechnen lassen?

Vielen Dank,

Kathrin
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22.02.2011, 16:30 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2011 16:31 von meyer.)
Beitrag: #2
RE: Dänemark - Freibetrag in Deutschland
Der Mann kann auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Im Standardfall ist das eine Einzelveranlagung, da § 1 Abs. 3 EStG in § 26 Abs. 1 S. 1 EStG nicht genannt wird, der Ehegatte spielt da also gar keine Rolle.

Es wird m. W. die Anlage EU/EWR benötigt.

Allerdings ist es möglich, über § 1a EStG (siehe Abs. 1 Nr. 3) eine Zusammenveranlagung zu erreichen, wenn man das will, weil es günstiger ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sofern bereits der Mann nur auf Antrag unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss dann auf die Einkünfte beider Ehegatten abgestellt werden. Dies aber nur, wenn die ZV erreicht werden soll, obiges bleibt unberührt.
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22.02.2011, 17:09
Beitrag: #3
RE: Dänemark - Freibetrag in Deutschland
Prima, dann hat A wohl für die Zukunft alles richtig gemacht Smile

Danke sehr!
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