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Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
20.02.2011, 13:21
Beitrag: #1
Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in einem anderen Forum ist ein Beitrag zu den Stb-kosten, in dem behauptet wird, man brauche die Ausgaben, die man als Sonderausgaben abgezogen haben möchte, in den Erklärungen nicht einzutragen - durch § 165 AO sei der Bescheid ja hinsichtlich der SA vorläufig und man könne dann später alles noch nachreichen.

Ist es nicht so, wie beim Arbeitszinmmer jetzt? Nur wer damals beantragt hatte und den § 165 AO-Hinweis im Becsheid ( bzw. Einspruch einegelgt hatte), kommt jetzt in den Genuss des Abzuges.

Ich gebe die Stb-kosten immer als SA an - schon vorsichtshalber.

Aber wie ist es richtig - bin auch kein AO-Spezialist. Was macht Ihr?

Gruß Ulrike
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20.02.2011, 13:27
Beitrag: #2
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Der Vermerk ist trotzdem drin. Und das war auch beim AZ der Fall.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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20.02.2011, 13:40
Beitrag: #3
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
das ging ja flott, aber das war nicht meine Frage.

Muss man die Ausgaben zwingend bereits bei der Erklärung ansetzen oder nicht, wenn dieser Vermerk drin steht!

Ich meine, ja - lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Sonnige Grüße aus Berlin
Ulrike
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20.02.2011, 16:24
Beitrag: #4
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Dann nochmal die Langform:

Der Vorläufigkeitsvermerk ist trotzdem drin. Dabei ist es wurscht, ob in der Erklärung Kosten als SA geltend gemacht wurden oder nicht. Und wenn der Vorläufigkeitsvermerk drin ist, dann können die Kosten auch später geltend gemacht werden. Der Bescheid ist in dem Punkt offen!

Das war beim AZ so und ist bei den Steuerberatungskosten das gleiche Spielchen.

Diejenigen, welche jedoch beim AZ damals schon die Kosten aufgelistet und berechnet haben, haben es heute aber leichter. Das FA kann die Bescheide schneller ändern und muss nicht erst etwaigen Kostenaufstellungen hinterherlaufen.

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20.02.2011, 17:18
Beitrag: #5
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Kiharu schrieb:Das FA...muss nicht erst etwaigen Kostenaufstellungen hinterherlaufen.


Muss es ja sowieso nicht und tut es auch nicht. Oder schreibt ihr die Leute an und fragt, ob sie zufällig noch ein AZ haben oder 20 Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?

Deswegen würde ich die StB-Kosten angeben, dies dem FA aber offenlegen.

®
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20.02.2011, 17:41
Beitrag: #6
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Ne, tun wir nicht. Aber der Teufel steckt im Detail und manche Berater sind einfach nicht so ordentlich, wie andere.

Gerade beim AZ kommen dann Schreiben von Beratern, wo ganz keck erstmal beantragt wird, die Kosten für das AZ in Höhe von 1.250 ¤ anzuerkennen. Kostenaufstellung? Fehlanzeige! Also muss das FA wieder hinterher rennen und um die Aufstellung bitten, dann passiert eine ganze Weile nix. Das FA muss nochmal erinnern und mit etwas Glück kommen die Berater dann doch noch in die Hufen.

Wie gesagt, reine Erfahrungswerte. Rolleyes

Es ist immer schwieriger Aufstellungen und Kostennachweise erst Jahre später vorzulegen. Aufgrund meiner oftmals negativen Erfahrungen, versuche ich da vorzubeugen. Wenn Berater jetzt Einsprüche einlegen wegen WK bei Kap und RdV beantragen, dann werden von mir erstmal die Nachweise für die angefallenen WK angefordert. Die Quote, wo die Berater auf Anhieb die Belege vorlegen können, ist verschwindend gering. Da frage ich mich dann schon, wie können die Einspruch einlegen, ohne zu wissen ob und in welche Höhe überhaupt WK vorliegen?

Ich persönlich finde den Weg, den Ulrike bisher gegangen ist, besser. Die Berater müssen sich nicht Jahre später mit abgeschlossenen Fällen auseinander setzen. Rein verfahrensrechtlich muss aber nicht so gehandelt werden.

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21.02.2011, 08:59
Beitrag: #7
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Kann ich Kiharu nur Recht geben. Viele Mandanten kommen jetzt und wollen ein AZ geltend gemacht bekommen, da das ja wohl wieder geht. Wenn ich dann Frage wozu, ob sie denn überhaupt eins haben und wie hoch denn die Kosten wären, ernte ich oft nur Schulterzucken. Manche denken sie könnten jetzt einfach die 1.250,- psch. ohne Nachweise geltend machen. Wenn ich dann sage, daß ein Nachweis über die Tätigkeiten notwendig ist, und dann eine Auflistung der tats. Kosten bspw. in 08 erforderlich ist, winken sie dann wieder ab. Theoretisch machbar ist es zwar, und hab ich auch schon gemacht, aber einfacher ist es natürlich, wenn damals ein AZ schon geltend gemacht wurde. Bei den StB Kosten als SA ist es aber schon schwieriger, da es ja keine Zeile bzw. kein Feld in den Formularen gibt, wo man die Kosten erstmal beantrgen könnte.
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21.02.2011, 14:57
Beitrag: #8
RE: Stb-kosten ansetzen trotz Vorläufigkeit § 165 AO?
Die usrprüngliche Frage lautete doch aber, ob man die begehrten Abzüge (als WK, als SA, was auch immer) nur bekommt, wenn man sie von Anfang an begehrte.

Und das ist nicht der Fall.

Dass jetzt einigen Leuten urplötzlich ihr AZ einfällt, ist ja eine andere Liga.

Und nichts anderes hat Kiharu ja auch geschrieben.

"Ich persönlich finde den Weg, den Ulrike bisher gegangen ist, besser. Die Berater müssen sich nicht Jahre später mit abgeschlossenen Fällen auseinander setzen. Rein verfahrensrechtlich muss aber nicht so gehandelt werden. "

®
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