Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
15.02.2011, 09:07
Beitrag: #11
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Schade dass er keinen Verlustvortrag geltend machen kann. Hat er keine agB oder sowas?
Dann hätte er die Beschwer. Ansonsten ist in solchen Fällen die AO manchmal etwas kurios, aber auch nur, um wirklich jeden Fall abzudecken.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.02.2011, 09:26
Beitrag: #12
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Zitat:Hat er keine agB oder sowas?

Was bitte ändern agB an einer Nullfestsetzung? Woraus soll sich damit denn eine Beschwer ergeben?

Zitat:Schade dass er keinen Verlustvortrag geltend machen kann.

Und was sollte das bringen? Auch damit lässt sich keine Beschwer aus einer Nullfestsetzung herleiten. Der richtige Weg wäre, einen Antrag auf Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes zu stellen. Dies ist ein gesondertes Verfahren und führt nicht zu einer Beschwer.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.02.2011, 10:02
Beitrag: #13
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Er hatte weder agB noch einen Verlust oder sonst irgendetwas. Hab jetzt erstmal einen bitterbösen Brief geschrieben, daß der Einspruch nicht zurück genommen wird, sondern gebeten das Kuriosum zu erklären. Wenn der geschätzte Bescheid schon auf 0 lautet und ich keine Beschwer hab, warum werd ich dann trotzdem aufgefordert eine Erklärung abzugeben? Wenn sie sich schon soviel sinnlose Arbeit machen, dann bitte auch noch eine Einspruchsentscheidung (auch wenn ich mich damit eventuell unbeliebt mache ;-).
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.02.2011, 10:02
Beitrag: #14
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Hallo,

bitte nicht die Einkommensermittlung (Ermittlung des zvE) mit der Steuerfestsetzung verwechseln. Das sind zwei gesonderte Bescheide innerhalb des Einkommensteuerbescheides.
Und eine Steuerfestsetzung von Null ist und bleibt eine Null, womit eben keine Beschwer gegeben ist.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
15.02.2011, 10:44
Beitrag: #15
RE: keine Beschwer bei geschätztem Bescheid
Hallo Zaunkönig,
danke für die Info. Da hatte ich was falsches im Kopf.
In diesem Urteil (FG München Urteil vom 24.05.2006 - 9 K 4559/05) wird der Sachverhalt schön erläutert. Habe wieder was gelernt. Danke ;-)

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation