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§ 8 Nr. 1 e
16.01.2011, 13:10 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.01.2011 13:10 von Petz.)
Beitrag: #1
§ 8 Nr. 1 e
Hallo,

kann mir jemand sagen, wann die Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 e von 13/20 = 65 % auf die Hälfte geändert wurde ?

Und wann gilt was ?


fragt sich der Petz
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16.01.2011, 13:34
Beitrag: #2
RE: § 8 Nr. 1 e
JStG 2008 3/4 --> 13/20 ab 2008
WBG 13/20 --> Hälfte ab 2010

So auch Blümich/Hofmeister zu § 8 Rn 236!
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16.01.2011, 15:28
Beitrag: #3
RE: § 8 Nr. 1 e
Besten Dank Smile

Manchmal bekommt man einfach nicht jede Änderung mit und erschreckt sich dann, wenn der Gesetzestext anders aussieht als "gewohnt"....
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