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Unterschrift Steuerberatungsrechnung
16.02.2011, 16:29
Beitrag: #1
Unterschrift Steuerberatungsrechnung
Hallo Zusammen,

So ein Typ von den Grünen hat uns ziemlich verunsichert. Er hat steif und fest behauptet, dass die Unterschrift unter der Rechnung des StB lesbar sein muss. Eine einschneidende Erkenntnis habe ich dazu in keinem Kommentar gefunden. Der § 9 StBerGVO bringt auch keine Verdeutlichung. Außer Ausführungen, wer und wer nicht unterschreiben darf, finde ich rein gar nichts. Hat irgendwer, der sich in letzter Zeit auf die Beraterprüfung vorbereitet hat, dazu Erkenntnisse.
Danke im Voraus
frankts
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16.02.2011, 16:59
Beitrag: #2
RE: Unterschrift Steuerberatungsrechnung
Unterschrift
Die Einforderbarkeit gemäß § 9 StBGebV setzt eine durch den Berufsangehörigen unterschriebene Rechnung voraus. Eine Unterschrift erfordert einen individuellen Schriftzug, der sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt, ohne jedoch lesbar sein zu müssen. Dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, wenn die Autorenschaft gesichert ist .
Für die Anerkennung als Unterschrift erforderlich, aber auch genügend, ist ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde, das nicht notwendigerweise lesbar sein muss. Zu einer Unterschrift gehört aber mindestes, dass mehrere einzelne Buchstaben als solche zu erkennen sind. Handzeichen, die allenfalls einen Buchstaben erkennen lassen, sowie Unterzeichnungen mit einer Buchstabenfolge, die als bewusste und gewollte Namensabkürzung (Paraphe) erscheint, erfüllen nicht die Voraussetzungen einer formgültigen Unterschrift. Eine Unterzeichnung durch Mitarbeiter ist unzulässig.

Eine Verwendung von Formularen mit eingedruckter Unterschrift und von Faksimile-Stempeln reicht nicht aus. Es ist zu beachten, dass die Rechtsprechung die Wirksamkeit der Unterschrift davon abhängig macht, ob ein individueller Schriftzug vorliegt. Der schlichte "Federstrich" genügt nicht.


nachzulesen hier:http://www.gilgan.de/kommentar.html#U2
Grüße
Eisvogel
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16.02.2011, 17:19
Beitrag: #3
RE: Unterschrift Steuerberatungsrechnung
Hallo,

dem kann ich mich inhaltlich nur anschließen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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16.02.2011, 17:21
Beitrag: #4
RE: Unterschrift Steuerberatungsrechnung
Danke vielmals
Das war was ich gesucht habe.
frankts
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16.02.2011, 21:11
Beitrag: #5
RE: Unterschrift Steuerberatungsrechnung
Klingt aber klasse. Ich werde dann mal meinen wiedererkennbaren Schriftzug entwickeln und schützen lassen.

®
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