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Fristenkontrollbuch?
09.01.2009, 09:21
Beitrag: #21
RE: Fristenkontrollbuch?
Hallo,

also das der Kalender im Einzelfall ausreichend für Fristenkontrolle und mögliche Widereinsetzungsanträge ist, sollte klar sein. Entscheidend ist ja dann doch hier der Postausgang und dessen Nachweis. Hier sehe ich keinen relevanten Nachweis, wenn nur zu EINEM Schriftstück ein Postausgang vermerkt ist. Es ist dann einfach nicht ordentlich geführt. Gerade die vollständige Erfassung aller Schriftstücke im Ein- oder Ausgangsbuch macht ja den "clou" aus und lässt die Vollständigkeit und Richtigkeit vermuten. Der sporadische Vermerk von Ausgängen macht das eben nicht.

Gruß,

showbee
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09.01.2009, 14:45
Beitrag: #22
RE: Fristenkontrollbuch?
der Anwalt könnte zur Glaubhaftmachung eine eidesstattliche Versicherung abgeben.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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09.01.2009, 20:24
Beitrag: #23
RE: Fristenkontrollbuch?
Vielen Dank für Eure Meinungen. Da sich aus dem Kalender jedoch nicht ergibt, was an wen geschickt wurde, ist ein Postausgang nicht nachgewiesen. Warten wir ab, was das Gericht dazu sagt.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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18.08.2009, 19:34
Beitrag: #24
RE: Fristenkontrollbuch?
Das Gericht hat entschieden:
Der Kalender reichte nicht. Der tatsächliche Postausgang ließ sich damit nicht nachweisen und die eidesstattliche Versicherung der Sekretärin ala "Ich weiss aber ganz genau, dass ich den Einspruch rechtzeitig abgeschickt habe weil das ja soooo ein besonderer Fall ist." hat auch nix genützt.

Also Leute: So ein blöder Kalender bringts nicht. Ein wenig mehr Aufwand mit der Fristenkontrolle muss schon sein.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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02.12.2009, 14:18
Beitrag: #25
RE: Fristenkontrollbuch?
Kiharu schrieb:Ein wenig mehr Aufwand mit der Fristenkontrolle muss schon sein.

Völlig richtig, das Urteil. Ich kann dem nur beipflichten. Eine andere Entscheidung würde nur der Schludrigkeit Vortrieb geben.

Es gibt immerhin gute Systeme für einen funktionierenden Posteingangs- und Postausgangsbereich. Die haben dieser Kanzlei hier schon mehr als einmal das Verfahren gerettet.

(Das Übliche: Mandant will Schreiben nicht erhalten haben und weigert sich, das in dem Schreiben Geforderte zu tun oder verklagt selber auf Schadenersatz, weil er angeblich vom Inhalt des Schreibens keine Kenntnis hatte. Mandantenvertreter pokert damit, dass ja die FKB und die PE/PA-Vorgänge "sowieso immer schludrig" geführt werden und hofft darauf, dass wir den PA nicht nachweisen können. Konntenw ir aber.)

®
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