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Anspar-RL alt
20.11.2010, 23:02
Beitrag: #1
Anspar-RL alt
Nähere Info zum Fall siehe "Darlehen BV!!??"

PZR 2005-2007, StB1 hat alle Jahre gebucht uns Abschluß 2005 gefertigt, RA'in hat Abschluß 2006 gemacht.

Im Rahmen des Jahresabschusses 2006 wird eine Anspar-RL gebildet. Der Abschluss wird nachweislich erst im Jahr 2009, also nach Ablauf des Investionszeitraums erstellt.

Für mich stellt sich die Frage, ob hier noch ein Finanzierungszusammenhang besteht und ob die RL ohne weiteren Nachweis der Investionsabsicht anzuerkennen ist.

Ende Teil 3

taxpert
der jetzt Feierabend macht

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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21.11.2010, 12:53
Beitrag: #2
RE: Anspar-RL alt
Ich sehe hier keinen Finanzierungszusammenhang mehr, wenn in 2007-2008 kein entsprechendes WG angeschafft wurde. Dies ist durch die Rechtsprechung m.E. so auch schon bestätigt.

Ciao Dragon
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21.11.2010, 14:01
Beitrag: #3
RE: Anspar-RL alt
Ich stimme Dragon zu.
Da gibt es Urteile, dass eine Anspar-AfA nicht mehr zulässig ist, wenn die Investition zeitlich gar nicht mehr möglich ist.
z.B.: Hessisches FG 21.9.2006, 3 V 3462/05:
Formelle Voraussetzungen für die Bildung einer Ansparrücklage: 1. Zur Konkretisierung der voraussichtlichen Investitionen sind zumindest Angaben zu der Funktion des einzelnen Wirtschaftsgutes sowie zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erforderlich; außerdem muss aus den Angaben zu ersehen sein, dass die (beabsichtigte) Investition (noch) durchführbar und objektiv möglich ist. - 2. Der Ansatz einer Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG ist nicht mehr zulässig, wenn der Steuerpflichtige die voraussichtliche Investition nicht innerhalb des Investitionszeitraums von zwei Jahren hinreichend konkretisiert hat. - Urt.; Hessisches FG 21.9.2006, 3 V 3462/05, rkr.
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21.11.2010, 21:05
Beitrag: #4
RE: Anspar-RL alt
Danke für das Urteil! Habe immer nur die Urteile im Kopf gehabt, bei denen die Anspar-RL "nachgeschoben" wurde, z.B. nach Bp. Das Urteil passt aber genau!

taxpert

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