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# 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009
17.02.2011, 10:10
Beitrag: #11
RE: # 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009
Ich ruf da gleich nochmal an. Derzeit sind die in einer Besprechung. Melde dann hier das Ergebnis.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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17.02.2011, 10:46
Beitrag: #12
RE: # 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009
So, hab da mal nachgefragt. Die Dame war sehr nett und teilte mir mit, dass das Verfahren noch anhängig sei. Inzwischen könnte sie das Aktenzeichen auswendig, da mindestens einmal die Woche ein Anruf dieser Art käme.

Vielleicht glaubt der Petz mir jetzt? Big Grin

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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17.02.2011, 12:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.02.2011 21:18 von meyer.)
Beitrag: #13
RE: # 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009
Lexinform gibt zu 9 K 1637/10 etwas her (einschließlich der Kontaktdaten des Klägervertreter-Steuerberaters):

Hier ein paar Infos:

Rechtsfrage:
Zwischen der Klägerin und dem Beklagtem besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass im Veranlagungszeitraum 2009 Verwaltungskosten entstanden sind. Streitpunkt ist, ob ein Werbungskostenabzugsverbot dieser entstandenen Verwaltungskosten gegen Art. 3 Abs. 1 GG und dem daraus abgeleiteten Leistungsfähigkeits- und Nettoprinzip verstößt.
Wegen der ab 1.1.2009 geltenden Bestimmung des § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG werden Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen vom Abzug ausgeschlossen. Auf Grund dieser Bestimmung sind der Klägerin Vermögensverwaltungsgebühren nicht als Werbungskosten verrechnet worden. Diese Werbungskosten sind aber altersbedingt (Demenz) der Klägerin zwangsläufig entstanden, da sie nicht in der Lage ist, ihr Vermögen allein zu verwalten.
Der Klägerin verbleiben effektiv nach Abzug der Verwaltergebühren nur noch geringe Zinserträge, versteuern muss sie aber den vollen Zinsertrag abzüglich des Sparerpauschbetrages. Dies entspricht einer deutlichen Steuermehrbelastung gegenüber solchen Personen, welche gesund sind und ihr Vermögen selbst verwalten können.
D. h., die Klägerin hat trotz eines tatsächlich geringeren Einkommens infolge der Nichtanerkennung von Werbungskosten gem. § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG jährlich eine steuerliche Mehrbelastung zu tragen, als jene Personen, welche den gleichen Zinsertrag erwirtschaften, aber keine Verwalterkosten tragen müssen.
Damit ist der Systemwechsel zur Abgeltungssteuer in seiner jetzigen Form nicht verfassungsgemäß. Er verstößt gegen das zu wahrende objektive Nettoprinzip als auch gegen das Gebot der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit sowie gegen die für die Einkommensgesetzgebung geltende Leitlinie der Folgerichtigkeit.
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17.02.2011, 15:34
Beitrag: #14
RE: # 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009
Nochmals zum FG Münster aus NWB:

Das Musterverfahren vor dem FG Münster (Az. 6 K 1847/10), in dem die Frage einer möglichen Verfassungswidrigkeit des Werbungskostenabzugsverbots (§ 20 Abs. 9 EStG) geklärt werden sollte, wurde aus anderen Gründen in der Hauptsache für erledigt erklärt. Der im gleichen Steuerfall gegen die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Einkommensteuer eingelegten Sprungklage (Az. 6 K 3260/10 F) wurde seitens der Finanzverwaltung nicht zugestimmt, deshalb muss die Klage zunächst als außergerichtlicher Rechtsbehelf (Einspruch) behandelt werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass gegen die noch zu erlassende Einspruchsentscheidung wiederum Klage beim FG Münster eingelegt wird.
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17.02.2011, 18:15
Beitrag: #15
RE: # 18 - Werbungskostenabzug bei Einkünften aus Kapitalvermögen ab 2009
Kiharu schrieb:Vielleicht glaubt der Petz mir jetzt? Big Grin
Ich glaube dir (fast) alles.

Nur dem Herrn Googel nicht mehr.....

Danke schön !!
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