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Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
23.02.2011, 21:32
Beitrag: #6
RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
Komisch, meine Nr. 4 lautet:

Zitat:Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer, Personen und Vereinigungen im Sinn des § 3a [3] [Bis 04.08.2009.: § 3 Nr. 4 ] des Steuerberatungsgesetzes sowie Gesellschaften im Sinn des § 3 Nr. 2 und 3 des Steuerberatungsgesetzes , die durch Personen im Sinn des § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes handeln, in Angelegenheiten nach den §§ 28h und 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ,

Und § §§ 28h und 28p des Vierten Buches Sozialgesetzbuch haben nach meinem Dafürhalten nix mit Elterngeld zu tun.

Oder bin ich jetzt völlig blind?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ? - Kiharu - 23.02.2011 21:32

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