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Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
22.02.2011, 11:43
Beitrag: #3
RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
Guten Morgen,

also ich würde da auf 67 II Nr. 3 VwGO zurückgreifen. Wenn Steuerberater sogar im Klageverfahren vertretungsbefugt sind, dann dürfte das auch für das Widerspruchsverfahren gelten.

Gruß,

Kathrin
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ? - tinka1601 - 22.02.2011 11:43

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