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Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
16.02.2011, 15:31
Beitrag: #2
RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ?
Es gibt nichts Schlimmeres als Selbständige, die Ihre Einkünfte aus Gemeinschaften beziehen und Elterngeld beantragen.

Oh doch!!

das ist ergänzendes ALG II bei Selbständigen - insbesondere Ausländer werden besonders traktiert!!

Alle 6 bis 7 Monate lange Listen und Aufstellungen, die sich immer ändern - erst geschätzte Zahlen, dann endgültige - und alles zweimal, weil merkwürdigerweise alles verloren geht, obwohl die Unterlagen direkt abgegeben wurden.

Was soll man dann berechnen, wenn die Mandanten noch nicht mal genug zum Leben haben, sehr nett sind und einem leid tun? Und gerade diese bestehen auf einer Rechnung, die dann auch umgehend bezahlt wird.

Und mir graut wieder vor den nächsten Aufstellungen - leider bin ich Einzelkämpfer und kann nicht deligieren ( Azubi wäre da auch überfordert!)

Ulrike
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RE: Vertretungsbefugnis StB beim Elterngeld ? - ulrike - 16.02.2011 15:31

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