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BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer
30.07.2010, 08:55
Beitrag: #11
RE: BVerfG-Urteil zum Arbeitszimmer
Guten Morgen,

meine Glaskugel tendiert auch eher dahin, dass sobald ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, der Abzug versagt oder zumindest eingeschränkt wird.

Warten wir es ab, ich wünschte mir nur, dass der BMF immer so schnell mit einem Schreiben wäre und nicht erst Jahre verstreichen lässt.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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