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Eigenheimzulage
26.07.2007, 20:01
Beitrag: #11
RE: Eigenheimzulage
Ein Grund steht doch in dem schreiben nicht! und finanzminister, noch dazu auf länderebene sind auch nicht das recht! Ich bin immer noch nicht überzeugt.
frankts
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26.07.2007, 20:05
Beitrag: #12
RE: Eigenheimzulage
Braucht es denn einen Grund ?

Es wird ja auch nicht geschrieben:
Bei der Einkommensteuer legen Sie bitte aus diesem und jeden Grund einen Beleg über diese und jene Kosten bei, weil wir dies und jenes damit machen.. Da käme man ja aus dem Begründen gar nicht mehr raus..!

Mittlerweile sind es schon 2 Links.. Und ich geh davon aus, dass es für jedes Bundesland eine ähnliche, teilweise öffentliche, Anweisung gibt !
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26.07.2007, 20:59
Beitrag: #13
RE: Eigenheimzulage
Voraussetzung für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ist, das es vom Steuerpflichtigen hergestellt oder angeschafft (Entgeltlichkeit) ist.
Siehe §2 (1) EigZulG Rz. 8 - 12.

Das FA hat wohl das Recht, dies zu überprüfen.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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26.07.2007, 21:01
Beitrag: #14
RE: Eigenheimzulage
Um das Ganze jetzt vielleicht abzukürzen:

Es wurde gefragt, ob und wo es diese Anweisung bzgl. Finanzierungsnachweis bei EHZ gibt..
Den Nachweis habe ich zweifelsfrei geliefert (auch wenn nur auf Landesebene), es gibt diese Anweisungen trotzdem..!

In wie weit der Nachweis für einen Steuerberater nicht nachvollziehbar/benötigt o.ä. ist, ist erstmal irrelavant..!

Die Bearbeiterin hat also vollumfänglich richtig gehandelt...

Warum dieser Nachweis ein "Muss" ist, kann bestimmt das jeweilige Finanzministerium besser beantworten, als die "kleine Mitarbeiterin", die nur ihren Anweisung folgt !

Und, dass Sie nicht auf Anhieb wusste wo dies evtl. auch öffentlich steht, kann man Ihr m.E. nicht verübeln, wie ich schon geschrieben hatte..!

Dennoch..

Beste Grüße

Jigsaw
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26.07.2007, 21:07
Beitrag: #15
RE: Eigenheimzulage
Tschuldigung, hab die Quelle vergessen anzugeben:

BMF-Schreiben vom 21.12.2004 BStBl I 2004 S. 305

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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26.07.2007, 21:40
Beitrag: #16
RE: Eigenheimzulage
Jigsaw schrieb:Und, dass Sie nicht auf Anhieb wusste wo dies evtl. auch öffentlich steht, kann man Ihr m.E. nicht verübeln, wie ich schon geschrieben hatte..!
Nicht ärgern, frankts wusste es auch nicht Tongue

Randziffer 8
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27.07.2007, 06:41
Beitrag: #17
RE: Eigenheimzulage
Hallo,

Zum Einen wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte die Unterlagen vorzulegen. Im Falle der Fremdnutzung müsste die Finanzierung auch nachgewiesen werden.

Zum Anderen steht hier nicht dabei, welche Unterlagen vorgelegt werden sollen. Es heißt schlicht "Unterlagen zur Finanzierung".
Da Immobiliengeschäfte fast nie bar ablaufen, sollte es doch unproblematisch sein einen Kontoauszug vorzulegen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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27.07.2007, 07:53
Beitrag: #18
RE: Eigenheimzulage
zaunkönig schrieb:Hallo,

Zum Einen wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte die Unterlagen vorzulegen. Im Falle der Fremdnutzung müsste die Finanzierung auch nachgewiesen werden.

Zum Anderen steht hier nicht dabei, welche Unterlagen vorgelegt werden sollen. Es heißt schlicht "Unterlagen zur Finanzierung".
Da Immobiliengeschäfte fast nie bar ablaufen, sollte es doch unproblematisch sein einen Kontoauszug vorzulegen.

Natürlich spricht vom Grund her nichts dagegen, außer das es mit der Festsetzung der Zulage nichts zu tun hat. Zum anderen ist es wieder eine Verzögerung in der bearbeitung, weil die zuständige Bearbeiterin drei oder Wochen in Urlaub war.
Es ist das alte Leid (war schon vor 20 Jahren so), dass der Eingang im Computer abgespeichert wird, aber die Vollständigkeit der unbedingt erforderlichen Unterlagen (bis auf die Unterschriften) nicht von dem kontrolliert werden, der den Erklärungseingang vermerkt.
Dieses System hat mich schon bei meiner Tätigkeit beim Finanzamt auf die Palme getrieben. Was soll sich der Steuerbürger denken, wenn ich nach vier Wochen anrufe und ihm sagen muss, dass z.B. die Lohnsteuerkarte bzw. die LSt-Bescheinigung fehlt.
Grüße
frankts
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27.07.2007, 08:58
Beitrag: #19
RE: Eigenheimzulage
Ich verstehe es trotzdem nicht, was diese unsinnige Anweisung soll. Frag mich was sie machen, wenn ich keine Finanzierung habe, weil aus Eigenmitteln gekauft ;-)

viele Grüße
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27.07.2007, 09:02
Beitrag: #20
RE: Eigenheimzulage
Opa schrieb:Ich verstehe es trotzdem nicht, was diese unsinnige Anweisung soll. Frag mich was sie machen, wenn ich keine Finanzierung habe, weil aus Eigenmitteln gekauft ;-)

viele Grüße

Dann kannst du diese Finanzierung ja auch nachweisen.

Mußte wohl dem FA den Strumpf vorlegen, in dem gesammelt wurde.WinkWink

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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